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Windows Live® Suchergebnisse KriegserklärungEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Erklärungen im Vorfeld von Feindseligkeiten; Erklärungen nach Beginn von Feindseligkeiten
Kriegserklärung, offizielle Ankündigung von militärischen und anderen feindseligen Handlungen eines Landes gegenüber einem anderen. In den meisten Ländern obliegt die Befugnis, den Krieg zu erklären, dem obersten Machtorgan oder dem Staatsoberhaupt.
Die gängige Praxis, eine Kriegserklärung auszusprechen, bevor tatsächlich eine Kriegshandlung begangen wird, hat ihren Ursprung in der griechischen und römischen Antike. Während des Feudalismus, im Mittelalter, wurden Herolde entsandt, um den Feind vor drohenden Feindseligkeiten zu warnen. Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts waren solche Erklärungen üblich. Eines der bekanntesten Beispiele der jüngeren Vergangenheit ist die französische Kriegserklärung gegenüber Deutschland wenige Wochen bevor die Franzosen im Deutsch-Französischen Krieg (1870-1871) zu ihrem ersten Angriffsschlag ausholten. Die Zweite Haager Friedenskonferenz, die 1907 in den Niederlanden tagte, verabschiedete eine Konvention, in der festgelegt wurde, dass Feindseligkeiten zwischen den Nationen nicht ohne vorherige Kriegserklärung begonnen werden dürften. Allerdings wurde diese Konvention nach dem Ende des 1. Weltkrieges im Jahr 1918 weitgehend missachtet.
Bisweilen werden von den Krieg führenden Parteien nach dem Beginn von Feindseligkeiten Kriegserklärungen abgegeben, um ihre Aktivitäten vor dem internationalen Recht und der Weltöffentlichkeit zu rechtfertigen. Normalerweise gehen solchen Erklärungen Begegnungen von Diplomaten voraus, und nach Beginn der Feindseligkeiten behaupten beide Parteien häufig, dass sie zur eigenen Verteidigung handeln. In einigen Fällen stellt ein Land ein Ultimatum oder eine mit Bedingungen verknüpfte Kriegserklärung, die besagt, dass der Krieg ausbrechen wird, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine positive Reaktion auf die gestellten Bedingungen erfolgt. Manchmal erfolgt auch ein plötzlicher Angriff eines Landes auf ein anderes ohne Ultimatum oder Kriegserklärung, wie im Fall des japanischen Angriffs auf die US-Kriegsmarinebasis in Pearl Harbor (Hawaii) am 7. Dezember 1941. Am folgenden Tag wurde vom Kongress der Vereinigten Staaten Japan der Krieg erklärt. Das war gleichzeitig der Eintritt der Vereinigten Staaten in den 2. Weltkrieg.
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