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Windows Live® Suchergebnisse ReparationenEnzyklopädieartikel
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Reparationen (von spätlateinisch reparatio: Instandsetzung, Wiederherstellung), im Völkerrecht seit dem 1. Weltkrieg Begriff für jene Leistungen, die der besiegten Seite von der Siegermacht zur Behebung von Kriegsschäden und -kosten auferlegt werden. Das klassische Völkerrecht kannte keine Reparationen.
Mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes vom 11. November 1918 erklärte sich das besiegte Deutsche Reich mit der Zahlung von Reparationen an die Alliierten einverstanden. Zur Rechtfertigung der Zahlungsverpflichtung nahmen die Alliierten in den Versailler Vertrag einen Kriegsschuldartikel auf. Darin musste sich das Deutsche Reich zur Alleinschuld am Ausbruch des Krieges bekennen. Der Vertrag legte auch Vorleistungen im Wert von 20 Milliarden Goldmark fest und bestimmte eine Kommission, die bis 1921 die regelmäßige Zahlung überprüfen sollte. Schließlich wurden die Reparationen auf eine Gesamthöhe von 132 Milliarden Goldmark festgesetzt. Zwischen 1919 und 1924 wurden die mit den Reparationen verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Deutschen Reiches zum Hauptthema internationaler Konferenzen. Infolge der aus der ersten Zahlung vom September 1921 erwachsenden Inflation versuchte das Reich wiederholt, Aufschub für weitere Zahlungen zu erwirken. Schließlich besetzten französische Truppen 1923 das Ruhrgebiet, um damit die Reparationszahlungen zu erzwingen. Die Kosten dieser Unternehmung veranlassten die Regierungen in Paris und Berlin, 1924 den amerikanischen Dawesplan anzunehmen, der die Reparationen jährlich aufstockte und Auslandsanleihen sowie Kredite zur Stützung der Mark vorsah. Frankreich versprach, das Ruhrgebiet wieder zu verlassen. 1929 drohte der mittlerweile erreichte Umfang der jährlichen Tilgungszahlungen die Stabilität der deutschen Währung erneut zu gefährden. So wurde der Dawesplan durch den modifizierten Youngplan ersetzt, der nach dem amerikanischen Anwalt und Finanzier Owen D. Young benannt worden war. Mit Beginn der Weltwirtschaftskrise gerieten die Zahlungen neuerlich ins Stocken. Deshalb wurde 1931 ein von den Amerikanern vorgeschlagenes einjähriges Moratorium festgesetzt, das von Frankreich nur widerwillig angenommen wurde. In diesem wurde sowohl das Problem der deutschen Reparationen als auch das der Kriegsschulden der europäischen Alliierten an die USA geregelt. Ein Jahr später wurden in Lausanne die noch verbliebenen Reparationen auf minimale Beträge reduziert.
Im 2. Weltkrieg verlangten die Alliierten dem besiegten Deutschland erneut Reparationsleistungen ab. Diesmal allerdings einigte man sich darauf, die Reparationsschulden von 20 Milliarden US-Dollar nicht durch jährliche Geldzahlungen, sondern durch den Abbau von Maschinen und Industrieanlagen und deren Abtransport ins Ausland zu begleichen. Im Potsdamer Abkommen wurde im Juli 1945 verfügt, dass die alliierten Mächte drei Viertel der Sachleistungen aus den Beständen der eigenen Besatzungszonen entnehmen sollten. Über den Rest sollte zwischen den einzelnen Zonen verhandelt werden. Die letztere Regelung führte jedoch bald zu Meinungsverschiedenheiten. Der Kalte Krieg trieb die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten immer weiter auseinander. Folge war, dass die Reparationenregelung auf der im April 1947 stattfindenden Konferenz der Außenminister vollends scheiterte. Nach der Teilung Deutschlands bezog die UdSSR ihre Reparationen aus Ostdeutschland, während Westdeutschland den übrigen Alliierten verpflichtet blieb. 1948 wurden diese Zahlungen durch den Marshallplan hinfällig (siehe Marshallplanhilfe). Allerdings erkannte die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland den Fortbestand einiger Zahlungsverpflichtungen an, wie z. B. einen Betrag von mehr als 700 Millionen US-Dollar als Entschädigung für die Judenverfolgung im Nationalsozialismus an Israel. Auch Japan und andere Achsenmächte leisteten Gesamtreparationen in Höhe von etwa 1,4 Milliarden US-Dollar. Mit den Pariser Verträgen (1954) wurde die Reparationszahlung der Bundesrepublik beendet.
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