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Windows Live® Suchergebnisse SchuldenEnzyklopädieartikel
Schulden, finanzielle oder materielle Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen von Wirtschaftssubjekten (Haushalte, Unternehmen, Staat) gegenüber Dritten, die aus der Inanspruchnahme oder Aneignung von Fremdkapital (Kreditkapital), unbezahlten Gütern und Dienstleistungen, Zahlungen oder Leistungen für nicht erbrachte Gegenleistungen resultieren. Ein Schuldverhältnis ist von einer Forderung des Gläubigers an den Schuldner geprägt, deren Begleichung als Schuldendienst bezeichnet wird. Schulden zum Zwecke von Investitionen sind steuerlich begünstigt. Finanzielle Probleme infolge von Arbeitslosigkeit und Scheidung oder Unerfahrenheit im Umgang mit Kredit- und Konsumangeboten haben immer mehr Privathaushalte in die „Schuldenfalle” geraten lassen, in der aufgrund der fälligen Zinsen eine Tilgung nicht mehr möglich ist. Nach Schätzungen sind in Deutschland bereits 3,3 Millionen (7 Prozent) aller Privathaushalte überschuldet, d. h., ihr Schuldenstand übersteigt das zur Pfändung veräußerbare Vermögen. Das sind zwar immer noch weniger als im „Schuldenrekordland” USA (12 Prozent), aber deutlich mehr als in Schweden (4 Prozent), Frankreich (2,5 Prozent) oder Finnland (2 Prozent). Jeder fünfte säumige Kreditnehmer in Deutschland ist zwischen 20 und 24 Jahre alt. Die SCHUFA hat inzwischen allein aus dieser Altersgruppe weit über 100 000 Schuldner registriert. Um ihre Schulden mittelfristig zu bereinigen, können seit Januar 1999 auch Privatleute Insolvenz anmelden. Voraussetzung für eine gerichtliche Zahlungsentpflichtung ist allerdings professionelle Hilfe durch eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Siehe auch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
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