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    Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.

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Einkommensteuer

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
4.1

Steuerpflicht

In Deutschland sind natürliche Personen, die im Inland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten, unbeschränkt, d. h. mit all ihren Einkünften, einkommensteuerpflichtig. Wenn sie bestimmte inländische Einkünfte haben (z. B. aus Vermietung oder Verpachtung), aber im Ausland wohnen, sind sie nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Sonderregelungen.

4.2

Einkommensteueraufkommen

Die Einkommensteuer macht einen Großteil des gesamten Steueraufkommens der Bundesrepublik aus. 2005 lagen die Staatseinnahmen aus der Einkommensteuer, erhoben als Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuer vom Ertrag, Zinsabschlagsteuer sowie als Körperschaftsteuer, bei knapp 162 Milliarden Euro (2004: etwa 159 Milliarden Euro).

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