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Artikelgliederung
Einleitung; Entstehungsgeschichte; Ziele und Grundsätze; Organisation; Finanzierung; Geschichte; Reformperspektive
Vereinte Nationen (UN für englisch United Nations oder UNO für United Nations Organization), weltweite Staatenorganisation zur Erhaltung des Weltfriedens, zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie zur Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker. Der Hauptsitz der Vereinten Nationen befindet sich in New York (Nebensitze in Genf, Wien und Nairobi). Sie stehen der Mitgliedschaft eines jeden Staates offen, der sich auf die Ziele und Regeln der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet. Sie umfassen seit der Teilung des Staatenbundes Serbien und Montenegro und der Aufnahme beider Nachfolgestaaten in die UN im Juni 2006 192 Mitglieder und damit fast alle Staaten der Erde. Lediglich die Vatikanstadt und die international nicht anerkannten Länder Taiwan und Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) gehören ihnen nicht an. Zur Durchführung ihrer Aufgaben verfügt die UNO über mehrere Organe, deren wichtigste die Generalversammlung, der Sicherheitsrat und das Generalsekretariat sind, sowie über zahlreiche Nebenorganisationen und Institutionen. Ihr vorrangiges Ziel, den Frieden auf der Welt zu gewährleisten, hat die UNO nicht erreichen können. Ihre bedeutendsten Verdienste liegen in ihrem Beitrag zur Emanzipation der Völker der Dritten Welt und bei der globalen Durchsetzung der Menschenrechte.
Obwohl mit dem Völkerbund ein erster Versuch gescheitert war, eine weltweite überstaatliche Organisation zur Kriegsverhütung und Friedensbewahrung zu schaffen, richteten im 2. Weltkrieg die Kriegsgegner der Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan frühzeitig ihre Bestrebungen auf die Gründung einer Weltorganisation, die als effektives Bündnis aller „friedliebenden Staaten” gegen jeden den Weltfrieden gefährdenden Aggressor fungieren konnte und die nach den Prinzipien der demokratischen Staaten aufgebaut sein sollte. Programmatische Elemente einer solchen Organisation formulierten die Alliierten in einer Reihe von Proklamationen und Vereinbarungen, insbesondere in der Atlantikcharta von 1941 und in der Erklärung von Washington, die am 1. Januar 1942 von 26 Staaten unterzeichnet wurde. Diese 26 Staaten bezeichneten sich hier erstmals als „United Nations”, „Vereinte Nationen”. Vom April bis Oktober 1944 erarbeiteten Vertreter Chinas, Großbritanniens, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten in Dumbarton Oaks (bei Washington D.C., USA) die Satzung für die zu errichtende Weltorganisation; zentrale, noch umstrittene Punkte wurden dann im Februar 1945 auf der Konferenz von Jalta weitgehend geklärt, und am 26. Juni 1945 unterzeichneten schließlich 50 Staaten (Polen trat als 51. Gründungsmitglied später hinzu) in San Francisco die „Charta der Vereinten Nationen” als Satzung der neuen Organisation. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft.
In einer Präambel und 19 Kapiteln verzeichnet die Charta die Ziele und Grundsätze, die Verpflichtungen der Mitglieder, die Struktur und die Aufgaben der Organe der Vereinten Nationen. Als vornehmste Ziele benennt Artikel 1,
Zur Erreichung dieser Ziele verpflichten sich die Mitglieder, grundsätzlich auf jede Gewaltandrohung oder -anwendung, „die gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit irgendeines Staates gerichtet oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist”, zu verzichten und ihre internationalen Streitigkeiten friedlich beizulegen (Artikel 2). Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, verfügt die UNO über den Sicherheitsrat als politische und den Internationalen Gerichtshof als richterliche Instanz. Gegen Staaten, die den Weltfrieden verletzen, kann der Sicherheitsrat Zwangs- und Sanktionsmaßnahmen anordnen, die für alle Mitglieder verbindlich sind. Um der Entstehung von Konflikten vorzubeugen, die den Weltfrieden gefährden, erklären sich die Mitgliedsstaaten bereit, bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts, der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritts und der Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zusammenzuarbeiten. Die Mitgliedsstaaten können aber nicht zur aktiven Teilnahme an diesen Programmen verpflichtet werden.
Die UNO verfügt über sechs Hauptorgane:
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