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Vereinte Nationen

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Kofi AnnanKofi Annan
Artikelgliederung
6.3

Die Rolle der UNO in der neuen „Weltunordnung”

Mit der Auflösung der bipolaren Welt des Ost-West-Konflikts seit Mitte der achtziger Jahre gewann die UNO wieder eine aktivere Rolle in der Friedenssicherung, weil sich die Sowjetunion bzw. Russland und die USA in der globalen Sicherheitspolitik einander annäherten. UNO-Friedenstruppen sicherten u. a. Namibias Übergang in die Unabhängigkeit (1989/90) und die Beendigung der Bürgerkriege in Angola (hier nur zeitweise), Nicaragua, Moçambique und Kambodscha. Während es bis 1988 weltweit nur 13 Blauhelm-Einsätze gab, wurden allein zwischen 1993 und 1995 parallel 17 Missionen mit zeitweise rund 80 000 Soldaten durchgeführt, um Kriege und Konflikte zu verhindern, von denen zwölf erst in den Jahren nach 1990 ausgebrochen waren. 1991 führte die UNO mit Hilfe einer von den USA geführten internationalen Streitmacht – erstmals seit 1950 (Korea) – wieder einen „Frieden erzwingenden” Krieg, den Zweiten Golfkrieg gegen den Kuwait-Aggressor Irak.

Aus der neuen „Weltunordnung” erwuchsen für die UNO, die unterdessen bis auf wenige Ausnahmen alle Staaten der Welt angehörten, Belastungen, denen sie nicht gewachsen war. Die Friedenssicherung wurde wieder ein vorrangiges Thema der UNO, ohne dass ihr jedoch für die rapide angewachsenen Aufgaben die ausreichenden finanziellen und militärischen Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Der Versuch, „Frieden schaffend” den Clankrieg in Somalia mit Hilfe von UN-Truppen zu beenden, die weitgehend von den USA gestellt wurden, schlug fehl (1992/93). Aufgrund dieser negativen Erfahrungen weigerte sich der Sicherheitsrat während des Bürgerkrieges in Ruanda 1994, der Empfehlung von Generalsekretär Boutros-Ghali zu folgen und die Bürgerkriegsparteien durch ausreichend ausgestattete Friedenstruppen am Massenmorden zu hindern. Eine fünf Jahre später vom neuen Generalsekretär Kofi Annan eingesetzte Untersuchungskommission wies insbesondere dem Sicherheitsrat die Mitverantwortung für den Völkermord in Ruanda zu, da er trotz eindeutiger Warnungen und Hinweise untätig geblieben sei.

Im Bosnisch-Kroatisch-Serbischen Krieg scheiterte der bis dahin größte Einsatz der UNO: Rund 25 000 UN-Soldaten konnten die serbischen Massaker an bosnischen Zivilisten (u. a. in Srebrenica 1995) nicht verhindern; die leicht bewaffnete und auf Kampfaufträge nicht eingestellte UN-Truppe und ihre Sicherheitszonen mussten 1995 von einer Schnellen Eingreiftruppe der NATO geschützt werden. Nach dem Frieden von Dayton beauftragte die UNO die multinationale Implementation Force (IFOR) mit der Sicherung des instabilen Friedens in Bosnien und Herzegowina; ein Jahr später übernahm die Stabilization Force (SFOR) unter Regie der NATO diese Aufgabe. Als sich im Kosovo-Konflikt 1998/99 der Sicherheitsrat erneut als handlungsunfähig erwies, Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien zu beschließen, um der „ethnischen Säuberung” gegen die Kosovo-Albaner ein Ende zu machen, übergingen die westlichen Staaten die Weltorganisation und ließen die NATO einen völkerrechtlich umstrittenen Luftkrieg gegen Jugoslawien führen. Erst der Wiederaufbau und die Wahrung des Friedens im Kosovo nach Kriegsende durch die zivile Übergangsverwaltung UNMIK und die Kosovo Force (KFOR) vollzogen sich dann wieder unter der Ägide der UNO.

Zur Verfolgung der schweren Menschenrechtsverletzungen, die während der Bürgerkriege in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien begangen worden waren, richtete die UNO zwei Sondergerichtshöfe ein (siehe oben Abschnitt 4.2.), deren Zuständigkeiten jedoch räumlich und zeitlich begrenzt waren. Um auch (im Idealfall) weltweit schwere Vergehen gegen die Menschenrechte wie Völkermord und Kriegsverbrechen ahnden zu können, beschlossen die Vereinten Nationen 1998 die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs. Dessen Statut trat am 1. Juli 2002 in Kraft; die Wirkungsmöglichkeiten des Strafgerichtshofs drohten jedoch durch die Weigerung einiger Staaten (darunter die USA und Israel), dem Statut beizutreten, erheblich eingeschränkt zu werden.

Auf die verheerenden Terroranschläge auf Ziele in den USA am 11. September 2001 reagierte die UNO ungewöhnlich rasch: Zweieinhalb Wochen nach den Anschlägen verabschiedete der Sicherheitsrat einstimmig eine, verschiedentlich als „historisch” bezeichneten Akt von den USA eingebrachte Antiterrorresolution, die alle Staaten zum gemeinsamen Kampf gegen den internationalen Terrorismus verpflichtet. Konkret wird in der Resolution zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung aufgefordert, zur Bekämpfung von Rekrutierung und Bewaffnung von Terroristen durch einschlägige Organisationen, zu besserem Informationsaustausch und stärkerer Kooperation zwischen den Staaten etc. Bisher waren entsprechende Resolutionen und Konventionen regelmäßig daran gescheitert, dass sie nicht von der erforderlichen Anzahl von 100 Staaten ratifiziert worden waren; nun griff der Sicherheitsrat auf Artikel 7 der UNO-Charta zurück und machte damit die Resolution für alle UNO-Mitglieder verbindlich. Auf Sanktionen bei Nichteinhaltung allerdings verzichtete die Resolution ebenso wie auf eine Definition des Begriffs „Terrorist”. Unmittelbar vor ihrer Initiative im Sicherheitsrat stellten die USA die Mittel zur Begleichung eines Teils ihrer Schulden bei der UNO bereit.

Nach dem Sturz des Taliban-Regimes in Afghanistan, den die USA ohne die Beteiligung der UNO durch Militäreinsätze herbeigeführt hatten, engagierte sich die UNO für den politischen Wiederaufbau Afghanistans: Sie leitete u. a. die Afghanistan-Konferenz auf dem Petersberg bei Bonn Ende November/Anfang Dezember 2001, auf der sich die maßgeblichen politischen und ethnischen Kräfte Afghanistans auf die Rückkehr zu demokratischen Strukturen einigten, und sie stellte eine Schutztruppe für Afghanistan zur Verfügung, die den politischen Wiederaufbau absichern sollte.

Dass die USA jedoch immer wieder bereit sind, auch ohne UN-Mandat einzugreifen, wenn ihrer Ansicht nach die eigenen nationalen Interessen oder der Weltfrieden bedroht sind, manifestierten sie erneut im Irak-Konflikt: Obwohl sich der Sicherheitsrat mehrheitlich gegen die USA und ihre Forderung nach einem Militäreinsatz gegen den Irak stellte und ihnen folglich kein Mandat erteilte, griffen die USA zusammen mit ihrem Alliierten Großbritannien im März 2003 militärisch im Irak ein. Erst lange nach dem militärischen Sieg über den Irak, erst als sich abzeichnete, dass es den Besatzungsmächten USA und Großbritannien allein nicht gelingen würde, den Irak zu befrieden und politisch wieder aufzubauen, erklärten sich die USA bereit, der UNO doch eine verantwortungsvollere Rolle im Irak einzuräumen.

Am 19. August 2003 wurde die UNO durch den bis dahin schwersten und schwerwiegendsten Anschlag in ihrer Geschichte erschüttert: Bei einem Bombenanschlag auf das irakische Hauptquartier der UNO in Bagdad kamen etwa zwei Dutzend UN-Mitarbeiter ums Leben, darunter der UN-Sonderbeauftragte für den Irak und Hochkommissar für Menschenrechte, Sergio Vieira de Mello. Das Attentat wurde einer islamistischen, der al-Qaida nahe stehenden Terrororganisation zugeschrieben und repräsentierte nicht die Haltung der irakischen Bevölkerung, die im Gegenteil ihre Hoffnungen, was eine demokratische, friedliche und gerechte Neuordnung ihres Landes anbelangte, eindeutig auf die UNO richtete und nicht auf die Besatzungsmächte USA und Großbritannien, denen immer größerer Widerstand entgegenschlug.

Kurz nach dem Anschlag verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolution 1502 zum Schutz von humanitären Helfern und Friedenssoldaten. Diese Resolution verurteilt jede Art von Gewalt gegen humanitäre Helfer und setzt vorsätzliche Gewalt gegen solches Personal Kriegsverbrechen gleich. Was den Zeitpunkt ihrer Verabschiedung anbelangte, war die Resolution eine Reaktion auf den Anschlag. Jedoch war die Resolution schon Monate zuvor im Sicherheitsrat eingebracht worden; sie scheiterte aber lange Zeit am Widerspruch der USA, die sich gegen die – in der Endfassung nicht mehr vorhandene – Einbeziehung des Internationalen Strafgerichtshofes sperrten.

7

Reformperspektive

Die kostspieligen Friedensmissionen, aber auch die immer umfangreicheren Programme zugunsten der Dritten Welt und der Umwelt stürzten die Vereinten Nationen in eine schwere Finanzkrise. Sie verschärfte sich durch die wiederholte Drohung oder gar Weigerung der USA, ihren Beitragsverpflichtungen nachzukommen, solange die UNO sich nicht zu tief greifenden Strukturreformen entschließt. Generalsekretär Kofi Annan leitete 1997 ein erstes Reformprogramm ein, das den Schwerpunkt auf Sparmaßnahmen legte. Ein breit angelegtes, von Kofi Annan vorgelegtes Reformprogramm, das nicht nur Aufgaben und Strukturen der UNO tief greifend reformieren, sondern auch das Völkerrecht modernisieren sollte, wurde auf dem UN-Weltgipfel im September 2005 lediglich in sehr reduzierter Form verabschiedet; viele Reformvorschläge wurden weitgehend relativiert, manche vertagt und einige wichtige Themen sogar völlig ignoriert. Eines der wenigen greifbaren Ergebnisse war die Ablösung der in die Kritik geratenen UN-Menschenrechtskommission durch einen Menschenrechtsrat, die dann ein halbes Jahr später formell beschlossen wurde. Gescheitert war der große Wurf u. a. an den partikularen Interessen einiger Staaten und Staatengruppen, aber auch an dem Gegensatz zwischen Industriestaaten und Dritter Welt.

Größtes Hindernis für eine effektive Weltfriedenspolitik der Vereinten Nationen sind jedoch die nach wie vor bestehenden Differenzen zwischen den „global players” der Weltpolitik über eine globale Sicherheitsarchitektur. Angesichts der Zunahme ethnischer und religiöser Konflikte in aller Welt und nach den Erfahrungen des Kosovo-Konflikts gehört zu einer wirkungsvollen Sicherheitsarchitektur z. B. auch eine Erweiterung der Interventionsrechte der Weltgemeinschaft gegenüber souveränen Staaten, in denen die Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden; jedoch sperrt sich eine große Anzahl von Staaten gegen jegliche Art von Intervention in ihre inneren Angelegenheiten. Die unkontrollierte Ausweitung von Massenvernichtungsmitteln, insbesondere der nuklearen, und die Gefahr von ökologischen Großkatastrophen sowie – seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vehement ins Problembewusstsein gedrungen – der auf globaler Ebene agierende Terrorismus stellen weitere weltpolitische Herausforderungen dar, denen nur eine handlungsfähige Weltorganisation begegnen kann. Vom Gelingen der Reformen hängt es ab, ob die UNO den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen ist.

Machtpolitisches Kernproblem jeder fundamentalen Reform der UNO sind die Zusammensetzung und Kompetenzen des Sicherheitsrates, die immer noch die Welt von 1945 widerspiegeln. Gegen die hegemoniale Rolle der USA, die mangels Gegenkraft seit Ende der achtziger Jahre dazu neigen, sich die UNO ihren weltpolitischen Interessen dienstbar zu machen, organisiert sich zunehmender Widerstand von Staaten und Staatengruppen, die selbst zu den aufstrebenden Mächten zählen und kein angemessenes Gewicht bei den weltpolitisch bedeutenden Entscheidungen haben. Jedoch hält selbst der Widerstand von Vetomächten wie Russland, Frankreich und China die USA nicht davon ab, auch gegen das Mehrheitsvotum des Sicherheitsrates zu agieren, wie am Beispiel des Irak-Krieges deutlich wurde. Über eine Erweiterung des Sicherheitsrates wird seit den neunziger Jahren beraten, ohne dass ein Ergebnis zustande gekommen wäre; als Kandidaten für zusätzliche weitere ständige Sitze gelten Deutschland, Brasilien, Japan und Indien.

2001 wurden die UNO und ihr Generalsekretär Kofi Annan für ihren Einsatz für eine besser organisierte und friedlichere Welt mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

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