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    Dieser Artikel behandelt den Europarat. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).

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Europarat

Enzyklopädieartikel
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Paul-Henri SpaakPaul-Henri Spaak
Artikelgliederung
1

Einleitung

Europarat, 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Interessen, des Friedens und der politischen Freiheit.

2

Mitgliedsstaaten

Zu den zehn ursprünglichen Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden) sind im Lauf der Jahre 37 weitere Staaten als Vollmitglieder in den Rat aufgenommen worden: die Türkei (1949), Griechenland (1949, mit Unterbrechung zwischen 1969 und 1974), Island (1950), die Bundesrepublik Deutschland (1950), Österreich (1956), Zypern (1961), die Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977), Liechtenstein (1978), San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland, Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik und Rumänien (1993), Andorra (1994), die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (mit Sonderstatus), Albanien, Lettland, Moldawien und die Ukraine (1995), Russland und Kroatien (1996), Georgien (1999), Armenien und Aserbaidschan (2001), Bosnien und Herzegowina (2002), Serbien (2003), Monaco (2004) sowie zuletzt Montenegro (2007). Serbien hatte 2006 nach der Trennung Serbien und Montenegros in zwei Staaten als Rechtsnachfolger der Föderation deren Sitz übernommen, Montenegro wurde im Jahr darauf in den Europarat aufgenommen. Das Aufnahmeverfahren für Serbien und Montenegro bzw. Jugoslawien war bereits im Dezember 2000 eingeleitet worden. Aber der Europarat machte die Aufnahme des Landes von dessen uneingeschränkter Zusammenarbeit mit dem Internationalen Tribunal abhängig – einschließlich der Auslieferung des früheren jugoslawischen Präsidenten Milosević – sowie von der Bewahrung Restjugoslawiens als institutionalisiertem Staat. Beide Bedingungen waren im April 2003 weitgehend erfüllt. Monaco hatte seinen Aufnahmeantrag sogar schon 1998 gestellt. Jedoch monierte der Europarat u. a. die zu enge Bindung des Landes an Frankreich, die nach Auffassung des Europarats in Teilen eine Diskriminierung der Monegassen bedeutete. Erst nach Änderung der entsprechenden Verträge mit Frankreich wurde Monaco in den Europarat aufgenommen. Das einzige europäische Land, das nicht dem Europarat angehört, ist Weißrussland. Mit Weißrussland brach der Europarat wegen der eklatanten Demokratiedefizite im Land die Aufnahmeverhandlungen ab.

3

Funktionen und Tätigkeiten

Der Rat besteht aus dem Ministerkomitee, das sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, als dem Exekutivorgan, der Parlamentarischen Versammlung, die von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten beschickt wird, dem Kongress der Regionen und Gemeinden Europas und dem Generalsekretariat.

Die Befugnisse des Europarates sind rein beratender Art. Jeder Mitgliedsstaat behält volle nationale Souveränität, und die von der Parlamentarischen Versammlung angenommenen Resolutionen müssen von der Mehrheit des Ministerkomitees gebilligt werden, ehe sie den nationalen Gesetzgebungsorganen übergeben werden. Der Rat dient vor allem als Forum, das dringliche europäische und außereuropäische Fragen diskutiert und mögliche Lösungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Mitgliedsstaaten bespricht.

In Hinblick auf den europäischen Einigungsprozess erfüllt der Rat eine wichtige Aufgabe als Instrument zur Anregung und Ausarbeitung multilateraler Abkommen; Schwerpunkte sind hierbei Bereiche wie der Schutz der Menschenrechte, die Kultur, die Entwicklung gemeinsamer Ausbildungsstandards sowie der Abbau oder die Aufhebung von Reisebeschränkungen. 1950 schuf der Rat eine Kommission und 1959 ein Gericht, um die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Rechte durchzusetzen, u. a. das Recht auf angemessenen Lohn, auf Streik und auf soziale Sicherheit, einschließlich sozialer und medizinischer Hilfe.

Eine weitere zentrale Aufgabe des Europarates war und ist die wirtschaftliche Integration seiner Mitgliedsstaaten. Der Rat trug wesentlich zur Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Freihandelszone und der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union bei.

Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung treten jährlich zu gemeinsamer Sitzung in Straßburg, dem Sitz des Europarates, zusammen. Beide Gremien können sich auch getrennt zur Behandlung besonderer Fragen versammeln.

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