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Artikelgliederung
Geflügelhaltung, Aufzucht von Hühnern, Truthühnern, Gänsen und Enten wegen ihres Fleisches und ihrer Eier sowie in zunehmendem Maß von Straußen wegen ihres Fleisches, ihrer Haut und ihrer Federn.
In Geflügelzuchtanlagen werden oftmals mehrere Zehntausend Küken gleichzeitig aufgezogen (siehe Massentierhaltung). Vom Tag ihres Schlüpfens an steuert ein Computersystem ihre künstliche Umwelt, indem es automatisch Belüftung und Temperatur regelt, um die optimalen Bedingungen für ein kontinuierliches Wachstum zu schaffen. Die Besatzdichte wird in der Hauptsache vom Gewicht der Vögel gegen Ende der Aufzuchtzeit bestimmt. Masthühner können innerhalb von 42 bis 45 Tagen ein Lebendgewicht von zwei Kilogramm erreichen und 1,8 Futtereinheiten (Kilogramm) in eine Fleischeinheit umsetzen. Das Futter wird über Rohre in Futternäpfe geleitet oder in flachen Trögen automatisch zugeführt. Während der Tagesstunden werden die Fütterungsanlagen mehrmals eingeschaltet. Trinkwasser steht den Tieren ständig zur Verfügung. Sie zapfen es selbst aus Behältern ab, unter denen sich eine Schale befindet, die das Wasser auffängt. Diese Art der Masthuhnaufzucht ist fast überall auf der Welt verbreitet. Die USA, wo das Verfahren zuerst eingeführt wurde, sind immer noch der führende Masthuhnproduzent der Welt. Weitere wichtige Produzenten sind die Europäische Union (insbesondere Frankreich, Großbritannien und Spanien), Südamerika (vor allem Brasilien) und Asien, wo die Volksrepublik China die Industrie in großem Maßstab ausbaut. Die ablehnende Haltung breiter Bevölkerungsschichten gegen die Batteriehaltung von Hühnern hat die Freiland- und Bodenhaltung stark vorangetrieben. Einige zur Bodenhaltung verwendete Stallformen haben erhöhte Plattformen und Sitzstangen, um die nutzbare Bodenfläche zu vergrößern, so dass eine größere Anzahl an Vögeln in einem Stall gehalten werden kann; die Tiere müssen bei dieser Haltungsform in der Regel ebenfalls dicht gedrängt leben. Freilandhühner dagegen haben Zugang zu einem Freigehege – diese Form der Haltung ist am ehesten mit den Forderungen des Tierschutzes in Einklang zu bringen. In der Europäischen Union (EU) dürfen dabei nicht mehr als 1 000 Vögel pro Hektar gehalten werden. Hühner nutzen ein Freigehege allerdings nur dann ausgiebig, wenn sich dort Bäume oder Sträucher befinden: Dies entspricht offenbar dem Sicherheitsbedürfnis der Tiere (Animal Behaviour, 2003). Im Stall werden auch bei Freilandhaltung viele der Einrichtungen verwendet, die bei der Masthuhnproduktion zu finden sind (automatische Fütterungsanlagen und Tränken usw.). Die Landwirtschaftsminister der EU beschlossen 1999, Legebatterien für Hennen bis 2012 abzuschaffen. Erlaubt ist dann nur noch Bodenhaltung oder die Haltung in Käfigen, die pro Huhn mindestens 750 Quadratzentimeter groß (etwas mehr als der Fläche eines DIN-A4-Blattes entsprechend) und mit Sitzstangen sowie Nestbauplätzen ausgestattet sind. Seit 2003 muss die Grundfläche pro Huhn mindestens 550 Quadratzentimeter betragen. 1999 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die deutsche Hennenhaltungsverordnung für nichtig, da sie nicht den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes genüge. Der Deutsche Bundestag beschloss 2001 ein ab 2007 gültiges Verbot der bisher praktizierten Käfighaltung von Legehennen. Dieses Verbot wurde jedoch im April 2006 – begleitet von heftigen Protesten u. a. des Deutschen Tierschutzbundes – vom Bundesrat aufgehoben: Legehennen dürfen danach ab 2007 zu „Kleingruppen” (35 bis 50 Tiere) in Käfigen zusammengepfercht werden (mindestens 800 Quadratzentimeter pro Huhn), die irreführend als „Kleinvolieren” (französisch voler: fliegen) bezeichnet werden. Gehege für Boden- oder Freilandhaltung müssen ab dem 1. Januar 2007 mindestens zwei Meter hoch sein und neben erhöhten Plätzen für die Eiablage auch Sitzstangen und Einstreu aufweisen. Jede Henne muss gut 1 100 Quadratzentimeter Platz zur Verfügung haben, das entspricht höchstens neun Hennen pro Quadratmeter. Seit dem 1. Januar 2004 müssen in der EU Hühnereier der Güteklasse A mit einem Stempel versehen sein, auf dem Haltungsform und Erzeugercode angegeben sind (Eier, die nicht der Klasse A angehören, sind nur für industrielle Zwecke bestimmt). Die erste Ziffer des Stempels gibt die Haltungsform an: 0 steht für ökologische Erzeugung, 1 für Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Bei Freilandhaltung und ökologischer Haltung ist ein Minimum von vier Quadratmetern Freilandauslauf pro Huhn vorgeschrieben. Der Erzeugercode ist eine Nummer zur Identifizierung des Geflügelbetriebs; die ersten beiden Ziffern des Codes bezeichnen das Bundesland, in dem der Betrieb ansässig ist. Seit dem 1. Januar 2005 muss außerdem das Erzeugerland durch eine Buchstabenkombination angegeben sein (DE steht für Deutschland). Der Stempelaufdruck 1-DE-0912345 bedeutet z. B.: Dieses Ei stammt aus Freilandhaltung in Deutschland; der mit der siebenstelligen Ziffer bezeichnete Betrieb ist in Bayern ansässig (09 steht für Bayern). Seit dem 1. Juli 2005 müssen auch auf Wochenmärkten angebotene Eier einen entsprechenden Stempel tragen.
Die Entwicklung einer Intensivwirtschaft bei der Truthühnerhaltung begann einige Jahre nach der Einführung der Masthuhnzucht. Truthühner (deren Haustierform als Pute bezeichnet wird) werden (oft zu Zehntausenden) unter gesteuerten Umgebungsbedingungen in Ställen gehalten, die mit Holzspänen oder Stroh ausgelegt sind, um eine Verseuchung des Bodens mit Krankheitserregern zu vermeiden. Dort können Weibchen in zwölf Wochen 4,5 Kilogramm Lebendgewicht erreichen, Hähne in 16 Wochen 7,3 Kilogramm. Große mechanisierte Schlachtanlagen wurden eingerichtet, die mit einem Minimum an Arbeitskräften mehrere Tausend Vögel pro Tag verarbeiten können. Ursprünglich wurden Vögel als Ganzes verkauft und zumeist an Festtagen verzehrt. Seit der Entwicklung eines ganzjährigen Marktes werden Truthühner aber auch zerlegt und portionsweise verkauft und zu Braten, Steaks, Filets, Frikadellen, Geräuchertem, Truthahnspeck und ähnlichem weiterverarbeitet. In Europa stammen 80 bis 90 Prozent der Truthühner aus Betrieben mit Intensivhaltung. Die Intensivhaltung von Truthühnern wurde in der Öffentlichkeit wiederholt heftig kritisiert, weil enge Ställe, schlechte Luft, verdreckte Tiere und feuchtes Stroh zu Krankheiten führen, die mit Antibiotika bekämpft werden, wobei die Gefahr von Antibiotikaresistenzen entsteht. In manchen Zuchtbetrieben wurden zudem die Schnäbel der Vögel verstümmelt, um zu verhindern, dass die Tiere sich gegenseitig verletzen. Eine Reihe kleinerer Betriebe (mit einer durchschnittlichen Größe von 5 000 bis 10 000 Tieren) liefert langsamer wachsende Vögel, die mit einer Mischung aus 80 Prozent Körnerfutter und 20 Prozent anderen Bestandteilen wie Getreideersatzprodukte und Soja gefüttert und nach dem Schlachten sieben Tage lang abgehängt werden. Dies soll Geschmack und Fleischqualität der Vögel verbessern. Für solche Vögel werden erheblich höhere Preise erzielt als für Vögel aus Intensivhaltung.
Weder für die Enten- noch für die Gänseproduktion wurden im gleichen Umfang wie bei Hühnern und Truthühnern Intensivhaltungsverfahren eingeführt, in der Hauptsache weil Wasservögel nicht die hohen Umsetzungsraten an Futter haben und nicht so schnell wachsen. Da sie Weidevögel sind, kann man Gänse mit Gras füttern. Es ist schwierig, sie außerhalb der natürlichen Paarungszeit im Frühjahr und Frühsommer zum Eierlegen zu veranlassen. Es hat sich gezeigt, dass sie zudem schlechter durch künstliches Licht zu beeinflussen sind. Mit Kunstlicht wird Hühnern, die zur Eierproduktion gehalten werden, größere Tageslängen simuliert. Enten und Gänse sind kaum für intensive Haltung geeignet. Die Leber der Toulouser Gans dient der Herstellung von Gänseleberpastete, besonders in Südwestfrankreich. Die Vögel werden während der letzten Lebenswochen gewaltsam mit Getreideprodukten vollgestopft, damit sich eine krankhaft vergrößerte Leber entwickelt, die für die Herstellung der Pastete unerlässlich ist. Diese tierquälerische Fütterungsmethode ist in mehreren Ländern verboten, wurde in Frankreich jedoch 2005 als „nationales und gastronomisches Kulturerbe” in einen Zusatz zum Landwirtschaftsgesetz aufgenommen.
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