Windows Live® Suchergebnisse
Windows Live® Suchergebnisse ZölibatEnzyklopädieartikel
Zölibat, Zustand der Ehelosigkeit sowie der geschlechtlichen Enthaltsamkeit (siehe Askese). Der Zölibat existiert in vielen religiösen Traditionen, so z. B. im alten Judentum, bei den Essenern sowie bei Mönchen und Nonnen im Buddhismus, Jainismus und Hinduismus. In der römisch-katholisch und orthodoxen Kirche gilt der Zölibat für Ordensgemeinschaften. In der Ostkirche dürfen Geistliche, die in der Gemeinde tätig sind, vor der Ordination heiraten, während Bischöfe den Zölibat befolgen. In der römisch-katholischen Kirche ist der Zölibat für alle Geistlichen vorgeschrieben, wobei die Kirche diese Lebensform durch das Neue Testament begründet (N. T., 1. Korinther 7, 6-7, 25; Matthäus 19, 12). Weitere Gründe, die für die Verpflichtung zum Zölibat angeführt werden, sind: (1) der Geistliche soll Gott in größerer Freiheit und mit ungeteiltem Eifer dienen können; (2) da der Geistliche dazu berufen ist, Jesus Christus zu dienen, ist für ihn das heiligere Leben in Enthaltsamkeit geboten. Dies soll jedoch nicht heißen, dass die Ehe kein heiliger Stand sei, sondern lediglich, dass der Zölibat einen Zustand höherer Vollkommenheit bedeutet. Der Zölibat hat in der römisch-katholischen Kirche keinen dogmatischen Inhalt, sondern ist eine Disziplinarvorschrift. Die Reformatoren verwarfen die Ehelosigkeit des Klerus. Für sie hatte Martin Luther das Beispiel gegeben, als er eine ehemalige Nonne heiratete. Die Heirat der Priester und die Abschaffung mönchischer Gelübde wurden zum Kennzeichen all jener christlichen Gemeinschaften, die ihre Loyalität gegenüber der römisch-katholischen Kirche kündigten. Nach den Artikeln der anglikanischen Kirche sind Bischöfe, Priester und Diakone nicht durch göttliches Gesetz zu jungfräulichem Leben oder zur Ehelosigkeit verpflichtet. Daher ist es ihnen erlaubt, dann zu heiraten, wenn sie es für richtig halten, in diesem Stand Gott besser dienen zu können. In der lateinischen Kirche wurde der Zölibat im 6. Jahrhundert als Vorschrift für den Klerus eingeführt. Obwohl Papst Paul VI. in seiner Enzyklika vom 24. Juni 1967 die Auffassung der Tradition noch einmal bekräftigte, bleibt der Pflichtzölibat eine viel diskutierte Streitfrage in der Kirche. Im Hinduismus wird der Zölibat nur von den Sadhus praktiziert, die sich aus dem weltlichen Leben zurückgezogen haben. Obwohl die Sadhus nach keiner ausdrücklichen Mönchsregel leben, steht die Ehe im Widerspruch zum Ziel der Sadhus, sich durch Askese aus dem Bann des Karma zu befreien. Der Priesterkaste der Brahmanen ist kein zölibatärer Lebenswandel vorgeschrieben. Der Buddhismus, der in der hinduistischen Tradition steht, fordert den Zölibat für den Sangha, die buddhistische Ordensgemeinschaft. Der Geschlechtstrieb und die Zeugung von Nachkommen werden als die wesentlichen Faktoren für die Knechtschaft des Karma angesehen, aus der der Buddhist zu entkommen trachtet. Allerdings gibt es auch buddhistische Gemeinschaften, die Elemente des Tantrismus aufgenommen haben, in dem sexuelle Praktiken als Ritual dienen. Der Islam kennt keine bedeutende zölibatäre Tradition. Zwar gab es Individuen und Gruppen, vor allem die Sufi-Mystiker, die u. a. auch sexuelle Abstinenz und Ehelosigkeit verlangten. Diese gelten jedoch als Ausnahmen.
© 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. |
© 2008 Microsoft
![]() ![]() |