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    Dieser Artikel behandelt Verwandtschaft im familienrechtlichen (und sozialwissenschaftlichen) Sinne; zu anderen Bedeutungen siehe Verwandtschaft (Begriffsklärung).

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Verwandtschaft

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Verwandtschaft (zu spätmittelhochdeutsch verwant, eigentlich hinwenden), Beziehungen zwischen Menschen aufgrund von biologischer Abstammung bzw. Heirat. Außerdem ist im katholischen Kirchenrecht der Begriff der geistlichen Verwandtschaft bekannt. In allen Gesellschaften wird mit der Beziehung zwischen Verwandten eine bestimmte soziale, juristische, politische und ökonomische Bedeutung verbunden. In der biologischen Systematik versteht man unter Verwandtschaft die stammesgeschichtliche Verwandtschaft zwischen Arten.

2

Abstammungssysteme

Die Grundlage jedes Verwandtschaftsverhältnisses ist die primäre Bindung zwischen Mutter und Kind, zu der in den verschiedenen Kulturen unterschiedliche Verhältnisse zwischen anderen Familienangehörigen hinzukommen. Weitere Verwandte werden dieser Basiseinheit durch das Prinzip der Abfolge hinzugefügt, das auf systematische Weise eine Generation mit der anderen verbindet. Aus dieser Verbindung erwachsen über Generationen bestimmte Rechte und Verpflichtungen. Die Abfolge kann durch beide Geschlechter festgelegt werden (ambilateral) oder nur durch die männliche oder die weibliche Linie (unilateral). In unilateralen Abstammungsgruppen bezeichnet man die Abfolge als patrilineal, wenn die Abfolge nach der väterlichen Linie bestimmt wird, und matrilineal, wenn die weibliche Linie bestimmend ist.

Seltenere Formen der Bestimmung von Verwandtschaftsverhältnissen sind das Parallelsystem, wobei Männer und Frauen ihre Abkunft jeweils vom eigenen Geschlecht herleiten, und die Kognations-Methode, bei der die Verwandten beider Geschlechter relativ willkürlich bestimmt werden.

3

Erbfolge

Bei der Erforschung der Verwandtschaftsverhältnisse liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, wie die Menschen ihre Verwandten identifizieren und klassifizieren. Überall werden Verwandte in Gruppen eingeteilt, denen jeweils bestimmte Rollen und ein bestimmtes Verhalten zugeschrieben werden.

Die Klassifizierung der Verwandten führt zu verschiedenen praktischen Konsequenzen. Die Nachfolge in Ämtern und die Vererbung von Titeln und Eigentum sind in den Verwandtschaftsbeziehungen eingeschrieben. Eigentum kann auf verschiedene Weise von einer Generation an die andere weitergegeben werden, z. B. vom Bruder der Mutter an den Sohn der Schwester (in matrilinealen Gesellschaften), vom Vater an den jüngeren Bruder des Vaters (in manchen patrilinealen Kulturen) oder vom Vater an seinen Sohn (in vielen patrilinealen Gesellschaften).

In manchen Gesellschaften sagen die Bezeichnungen für Verwandte etwas darüber aus, wie Besitz und Eigentum in der Familie verteilt sind. Der Stamm der Iatmul aus Neuguinea z. B. verfügt über fünf verschiedene Begriffe, um das erste, zweite, dritte, vierte oder fünfte Kind einer Familie zu bezeichnen. Bei Auseinandersetzungen um das Erbe erwartet man vom ersten und dritten Kind, dass sie sich gegen das zweite und vierte verbünden.

4

Verwandtschaftstheorien

Die Verwandtschaftsbeziehung ist seit dem 19. Jahrhundert immer wieder Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen gewesen. Die erste Theorie stammte von dem amerikanischen Ethnologen und Evolutionstheoretiker Lewis Henry Morgan. Er stellte die These auf, dass das komplexe Bezeichnungssystem für Verwandte in Gesellschaften, die keine Schrift besitzen, eine „niedrige” Entwicklungsstufe reflektiere und dass die Terminologie in zivilisierten Gesellschaften auf eine „höhere” Entwicklungsstufe hindeute. Man kam von dieser Theorie ab, als man entdeckte, dass es nur eine begrenzte Anzahl von Verwandtschaftssystemen gibt, die man sowohl bei Völkern auf einer „höheren” als auch bei Völkern auf einer relativ „niedrigeren” Entwicklungsstufe findet.

Einige Theorien, die nicht auf dem Prinzip der Evolution gegründet sind, sehen Verwandtschaftsbezeichnungen als das Ergebnis kultureller Übernahmen und Modifikationen mit dem Ziel, bestimmte Aspekte der Geschichte einer Gesellschaft zu verstehen, oder als linguistisches Phänomen. Die unter Anthropologen am weitesten verbreitete Perspektive sieht Verwandtschaftsbezeichnungen ganz funktional als Entsprechung der jeweils aktuellen Verhaltensweisen. Dieser Theorie zufolge gelten Verwandtschaftsbezeichnungen als Werkzeuge, mit deren Hilfe man die Bindungen und Werte der Menschen in jeder Gesellschaft verstehen kann.

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