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HeraldikEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Seit den Anfängen der Heraldik hat nur das Familienoberhaupt das Recht, das vollständige väterliche Wappen unverändert zu vererben. Abkömmlinge der Familie bessern (ändern) ihre Wappen, indem sie bestimmte Tinkturen ändern oder Wappenbilder austauschen, z. B. drei fünf- oder sechszackige Sterne gegen drei Schindeln.
In der frühen Heraldik war es üblich, nicht mehr als ein Wappen auf einem Schild darzustellen. Wenn jedoch die Ehefrau eine Erbin war (d. h., wenn sie keine Brüder hatte und deshalb Anspruch auf das Erbe des väterlichen Wappens hatte), dann wurden manchmal die Wappen von Ehemann und Ehefrau nebeneinander auf separaten Schilden dargestellt. Dieser Vorgehensweise folgte die Halbdarstellung, bei der beide Schilde der Länge nach geteilt wurden und die dexter Seite des einen mit der senestren Seite des anderen verbunden wurde. Der Halbdarstellung wiederum folgte die Verbindung zweier Wappen durch einen Pfahl, bei der beide Wappen vollständig in den Hälften eines der Länge nach geteilten Schildes gezeigt wurden. Die Blasonierung verschiedener Wappen auf einem waagerecht und senkrecht geteilten Schild nennt man Vierung (Quadrierung). Die erste bekannte Vierung war die der Reiche von Kastilien und León um 1270. Die Abschnitte auf dem Feld werden Quartiere (Wappenfelder) genannt und werden vom rechten Obereck zum linken Untereck gezählt. Um ihr Herrschaftsgebiet zu zeigen, vieren Herrscher ihre Schilde. Manchmal werden mehr als 20 Wappen auf einem Schild dargestellt. Jedoch ist die Darstellung der Abstammung von Erbinnen, die in die Familie eingeheiratet haben, der häufigste Grund für die Vierung. Bei einer einfachen Vierung wird das väterliche Wappen im ersten und vierten Quartier gezeigt, das Wappen mütterlicherseits im zweiten und dritten. Nach vielen Generationen können das dritte und vierte Quartier auch von den Wappen einer zweiten oder dritten Erbin besetzt werden. Ist das Wappen der Erbin bereits geviert, wird es vollständig in das entsprechende Quartier gesetzt, das dann als Großes Quartier angesprochen wird. Die Wappen einiger europäischer Familien weisen bis zu 30 auf einem Schild angeordnete Wappen auf.
Familienwappen können auch heute noch im deutschsprachigen Raum ohne größere Einschränkungen angenommen werden. Solche Wappenschöpfungen wurden zu Beginn der Heraldik durch Siegel, ab dem 13. Jahrhundert durch handschriftlich geführte, ab dem 16. Jahrhundert durch gedruckte Wappenbücher in ihrer Priorität geschützt. Auch Adels- und Wappenbriefe dienten und dienen dem Nachweis der Priorität. Bis zum Ende der Monarchie wurden sie von den jeweiligen Landesfürsten verliehen. Familienwappen können heute auf Grundlage des Handelsgesetzbuches als geschütztes Warenzeichen einer Firma eingetragen werden. Die staatlichen Wappen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz sind als Hoheitszeichen durch entsprechende Gesetze gegen Beleidigung und Missbrauch geschützt.
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