Auswahl der Encarta-Redaktion
Gute Bücher zum Thema "Sunniten", ausgewählt von den Encarta-Redakteuren.
Suche in Encarta
In Encarta suchen nach Sunniten

Windows Live® Suchergebnisse

  • Sunniten – Wikipedia

    Die Sunniten bilden die größte Glaubensrichtung im Islam . Sie werden als ahl as-sunna ( أهل السنة ‎, „Volk der Tradition“) bezeichnet.

  • Schiiten, Sunniten, Sunna

    Stichwort Schiiten ... Schiiten - Sunniten (Sunna) Als Schiiten werden die Angehörigen der kleineren der beiden Hauptgruppen des Islam bezeichnet.

  • Sunniten, Sunna, Schiiten

    Stichwort Sunniten, Sunna, Schiiten ... Sunniten (Sunna) - Schiiten. Als Sunniten (Sunna) werden die Angehörigen der größeren der beiden Hauptgruppen des Islam bezeichnet.

Alle Suchergebnisse anzeigen:
Windows Live® Suchergebnisse
Seite 3 von 3

Sunniten

Enzyklopädieartikel
Multimedia
Sunnitischer MuslimSunnitischer Muslim
Artikelgliederung
5.5

Die sunnitischen Rechtsschulen im Unterschied zur imamitischen Rechtsschule der Schiiten

Als fünfte Rechtsschule wird zuweilen jene der Zwölferschiiten (Imamiten) betrachtet, die nach dem Imam Dschafar, dem sechsten Imam, als dschafaritische Rechtsschule bezeichnet wird. Diese weist einen bedeutenden Unterschied zur Rechtsauffassung der sunnitischen Schulen auf. Im Zentrum der imamitischen Rechtsauffassung steht das Prinzip des Bemühens, sich eine eigene Meinung (arabisch idschtihad: sich abmühen) zu bilden. Dabei wird den Rechtsgelehrten vorgeschrieben, bei der Lösung von Problemen Vernunft walten zu lassen. Anders jedoch als in den sunnitischen Rechtsschulen muss jedem Beschluss und Rechtsgutachten eine erneute Prüfung und Interpretation der Argumente vorausgehen. Alle Rechtsschulen sind in irgendeiner Form einmal durch einen derartigen Idschtihad entstanden. Ihre Entstehung dokumentiert die Dynamik des islamischen Rechtsdenkens.

Während dieses bei den Schiiten nach wie vor lebendige Prinzip des Idschtihad, nach dem der einzelne Gelehrte den göttlichen Willen jeweils von neuem ermitteln darf, nach wie vor praktiziert wird, sind den Sunniten die „Pforten der selbständigen Rechtsfindung” seit dem 14. Jahrhundert verschlossen. Das bedeutet, dass in der sunnitischen Rechtspraxis zukünftig keine neue Rechtsfindung nötig ist, weil alle erdenklichen Fälle bereits durch vorangegangene Entscheidungen gelöst sind. Es geht also nur noch darum, diese Entscheidungen auf die jeweilige aktuelle Fragestellung anzuwenden.

Dadurch, dass die Rechtsgelehrten der Zwölferschiiten persönliche Rechtsurteile fällen können und ebenso eine persönliche Gefolgschaft besitzen, üben sie auf die Politik einen größeren und direkteren Einfluss aus als die Rechtsgelehrten bei den Sunniten.

Zurück
| |
Nächste
In diesem Artikel suchen
Druckerfreundliche Version der Seite
Versenden




© 2008 Microsoft