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Windows Live® Suchergebnisse Westeuropäische UnionEnzyklopädieartikel
Westeuropäische Union (WEU, englisch Western European Union), 1954 im Zuge der Pariser Verträge gegründeter kollektiver europäischer, eng mit der NATO verbundener und unterdessen großteils in die Europäische Union (EU) integrierter Beistandspakt. Die Gründungsmitglieder waren Großbritannien, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg (Mitglieder des 1948 gegründeten Brüsseler Paktes) sowie Italien und die Bundesrepublik Deutschland. Portugal und Spanien wurden 1989 Vollmitglieder, Griechenland 1995. Alle zehn Vollmitglieder sind zugleich NATO- und EU-Mitglieder. Als assoziierte Mitglieder gehören die sechs NATO- aber nicht EU-Staaten Island, Norwegen, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn und Polen zur WEU, und als assoziierte Partner die sieben mittel- und osteuropäischen Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien. Beobachterstatus haben die fünf EU-Mitglieder Dänemark, Finnland, Irland, Österreich und Schweden, die mit Ausnahme des NATO-Mitglieds Dänemark neutral sind. Die ursprünglichen Ziele der Westeuropäischen Union decken sich mit denen des Brüsseler Paktes, einer auf 50 Jahre angelegten Erweiterung des britisch-französischen Abkommens von Dünkirchen (1947) „zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit und zur kollektiven Verteidigung”. Die militärischen Funktionen des Bündnisses wurden mittlerweile von der NATO übernommen, die meisten ökonomischen von der Europäischen Gemeinschaft. Seit der Europarat 1960 kulturelle Aufgaben übernahm, fungierte die WEU vorrangig als beratendes Forum in sicherheitspolitischen Fragen. Durch die Petersberger Beschlüsse von 1992 wurden ihr verstärkt Aufgaben der Krisenprävention und -bewältigung sowie humanitäre Aufgaben im europäischen Raum zugewiesen. In diesem Rahmen stellten die WEU-Staaten 1994 eine Polizeieinheit für die herzegowinische Hauptstadt Mostar zusammen. Entscheidungsgremium der Westeuropäischen Union ist der Rat, der in halbjährlichem Turnus tagt und dem die Außen- und/oder Verteidigungsminister der zehn Mitgliedsstaaten angehören. Ihm steht in London der Ständige Rat auf Botschafterebene zur Seite, der in der Regel zweimal monatlich zusammentritt. Dem Rat sind mehrere ständige Ausschüsse und Komitees zugeordnet. Eine WEU-Versammlung aus 115 Parlamentariern, die halbjährlich in Paris zusammenkommt, arbeitet unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Vorschläge aus, die vom Rat begutachtet werden. Seit 1989 existiert außerdem als Unterorgan ein Institut für Sicherheitsstudien in Paris, das sich mit Fragen der Rüstungskontrolle, der Abrüstung, der Sicherheitspolitik und der Verteidigung befasst, und 1993 wurde als weiteres Unterorgan das Satellitenzentrum in Torrejón de Ardoz (Spanien) eingerichtet. Das Sekretariat der WEU hat seinen Sitz in Brüssel. Im 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht über die Europäische Union wurde im Kern bereits die Integration der WEU als verteidigungspolitisches Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in die EU angelegt; und im 1997 geschlossenen Vertrag von Amsterdam wurde erneut der stufenweise Umbau der WEU zur Verteidigungskomponente der EU bekräftigt. Die Integration stagnierte jedoch lange Zeit aufgrund der ungeklärten Abgrenzung bzw. Arbeitsteilung gegenüber der NATO und an der Frage nach der Einbindung derjenigen WEU-Mitglieder, die nicht der EU angehören, bzw. der neutralen EU-Mitglieder. Erst vor dem Hintergrund des Kosovo-Konflikts, in dem sich das Versagen der sicherheitspolitischen und krisenbewältigenden Instrumentarien der EU offenbarten, intensivierte die EU ihre Bemühungen um die Integration der WEU als sicherheits- und verteidigungspolitischen Faktor: Auf ihrem Gipfeltreffen in Köln Anfang Juni 1999, noch während des Kosovo-Krieges, beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs die Übernahme der konfliktverhütenden und krisenbewältigenden Aufgaben der WEU (der so genannten Petersberger Aufgaben) durch die EU und zugleich die Schaffung neuer sicherheitspolitischer Institutionen bis Ende 2000. Bereits 1998 hatten sich die Außen- und Verteidigungsminister der WEU darauf geeinigt, dass der WEU- und der EU-Vorsitz möglichst bei einem Staat liegen und so die Kooperation zwischen den beiden Organisationen gestärkt werden soll. Diese Neuregelung des Vorsitzes wurde erstmals im ersten Halbjahr 1999 umgesetzt, als die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit der EU-Ratspräsidentschaft auch den Vorsitz in der WEU innehatte. Zudem übernahm im November 1999 der Hohe Beauftragte für die GASP in Personalunion das Amt des Generalsekretärs der WEU. Im November 2000 beschloss der Ministerrat der WEU die Übertragung der operationellen Funktionen der WEU (d. h. vor allem der Petersberger Aufgaben) an die EU bis zum Jahresende 2000. Damit besteht die WEU inhaltlich im Grunde nur noch aus der in Artikel 5 des WEU-Vertrages festgeschriebenen gegenseitigen Beistandspflicht der zehn Vollmitglieder, die mit Rücksicht auf die vier neutralen EU-Mitglieder und WEU-Beobachter Finnland, Irland, Österreich und Schweden (noch) nicht in das EU-Vertragswerk aufgenommen werden konnte. Das Institut für Sicherheitsstudien und das Satellitenzentrum wurden als Agenturen in die EU eingegliedert; Militärstab und Sekretariat der WEU wurden personell sukzessive abgebaut. Bestehen blieb dagegen weiterhin die Parlamentarische Versammlung, deren weitere Rolle allerdings umstritten war: Sie selbst suchte sich als Organ zur Kontrolle der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zu etablieren, die EU verweigerte ihr als nicht zur EU gehörendem Organ diese Funktion.
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