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UmweltEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Umweltschutz beinhaltet den Schutz der Landschaft und des Landschaftshaushalts, den Schutz des Bodens, den Gewässerschutz, den Schutz der Luft vor Verunreinigungen, die Behandlung von Abfällen, den Strahlenschutz, den Lärmschutz sowie den Schutz der Organismen vor Ausrottung durch den Menschen und den Erhalt ihres Lebensraumes. Der Umweltschutz unterliegt der Gesetzgebung der jeweiligen Staaten. Er erfordert jedoch auch internationale Zusammenarbeit, wie z. B. beim Schutz bedrohter Arten. Diese können effektiv nur durch Handelsverbote, wie sie im Washingtoner Artenschutzübereinkommen geregelt sind, sowie durch den Schutz der Lebensgrundlagen in ihren Heimatgebieten überleben. Ein weiteres Beispiel ist der Immissionsschutz, der ebenfalls nur über die Ländergrenzen hinweg sinnvoll durchzuführen ist. Man unterscheidet technischen und den biologisch-ökologischen Umweltschutz; beide Gebiete überschneiden sich in vielen Fällen. Der technische Umweltschutz umfasst alle technischen Maßnahmen, die einer sauberen Umwelt und der Sicherung der Hygiene dienen. Beispiele sind Anlagen zur Luftreinhaltung, Anlagen zur Abwasserreinigung und -entsorgung sowie die verschiedensten Vorrichtungen zum Lärmschutz und zum Schutz vor gefährlicher Strahlung. Der biologisch-ökologische Umweltschutz beinhaltet dagegen den gesamten Bereich des Landschafts- und Naturschutzes. Hierzu zählen Planung, Anlage und Pflege von Grünanlagen und ähnlichen Erholungsgebieten sowie sämtliche Arten- und Biotopschutzmaßnahmen, wie etwa die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, die dem Schutz und Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten und seltener bzw. gefährdeter Landschafts- und Vegetationsformen dienen. Im Gegensatz zu den Industrienationen, von denen die meisten über eine komplexe Umweltschutzgesetzgebung verfügen und in denen die Umweltpolitik einen wichtigen Bestandteil der Innenpolitik darstellt, sind die Voraussetzungen für den Umweltschutz in den Ländern der Dritten Welt wesentlich schlechter. Dies liegt nicht nur an der unzureichenden Gesetzgebung, sondern überwiegend an den großen wirtschaftlichen und sozialen Problemen, die den Umweltschutz in den Hintergrund drängen. In Deutschland werden die Grundlagen des Umweltschutzes durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften geregelt. Hierzu zählen u. a. das Atomgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, die Klärschlammverordnung und die Smogverordnung, wobei für die neuen Bundesländer im Rahmen des Einigungsvertrages eigene Richtlinien gelten. Die Bestrafung bei Zuwiderhandlung wird durch das Strafgesetzbuch geregelt.
In unregelmäßigen Abständen treffen sich Vertreter von UN-Mitgliedsstaaten zu so genannten Umweltgipfeln. Auf der 1992 in Rio de Janeiro veranstalteten Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) wurden zum ersten Mal ökologische Themen in globalem Rahmen diskutiert. Dabei wurde auch die Agenda 21 verabschiedet, ein umwelt- und entwicklungspolitisches Aktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert. Ein weiteres zentrales Thema war die Verabschiedung der Klimarahmenkonvention, die jährliche Weltklimagipfel vorsieht (siehe internationale Umweltschutzabkommen). Hohe Erwartungen wurden in den UN-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung gesetzt, der 2002 in Johannesburg stattfand. Die Delegierten der 191 teilnehmenden Staaten einigten sich auf einen Aktionsplan, der u. a. einen umfassenderen Schutz natürlicher Ressourcen und ein Eindämmen des weltweiten Artensterbens vorsieht. Allerdings verzichteten die Teilnehmer weitgehend auf konkretere Ziele – wie z. B. beim Ausbau erneuerbarer Energien – und Zeitpläne zur Umsetzung.
Die Zerstörung und Schädigung der Umwelt wird auch im 21. Jahrhundert ein zentrales globales Politikum sein. Die Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft zeigen zwar schon erste Erfolge auf, doch der saure Regen, die Zerstörung der Ozonschicht und die gravierende Luftverschmutzung in Osteuropa erfordern weiterhin Lösungen und gemeinschaftliches Handeln. Solange Säureeinträge nicht aufhören, wird die Vernichtung der Wasserlebewesen in Seen und Flüssen weitergehen, und der Zustand der Wälder wird sich weiter verschlechtern. Die Wasserbelastung wird ein Problem bleiben, solange Bevölkerungszahlen wachsen und giftige Substanzen in unterirdische Wasservorkommen einsickern. Die Erschöpfung der Grundwasservorkommen in vielen Teilen der Welt und der wachsende Wasserbedarf wird landwirtschaftliche, industrielle und kommunale Wassernutzungen in Konflikt bringen. Wasserknappheit wird den Verbrauch beschränken, und die Kosten erhöhen. Wassermangel könnte die „Rohstoffkrise” des 21. Jahrhunderts werden. Die Verschmutzung des Küsten- und Frischwassers zusammen mit der Überfischung haben viele Fischbestände derart dezimiert, dass in vielen Regionen der Erde eine fünf- oder zehnjährige Fischereipause zur Erholung von Fischpopulationen erforderlich wäre. Ohne gemeinschaftliche internationale Anstrengungen, um bedrohte Wildtiere zu retten und die Wilderei sowie den weltweiten Handel mit gefährdeten Arten zu verringern, sind viele frei lebende Tierarten zum Aussterben verurteilt. Trotz des Wissens, wie man Bodenerosion in Grenzen halten kann, bleibt es ein weltweites Problem. Und die Zerstörung noch unberührter Landstriche – sowohl in gemäßigten wie in tropischen Breiten – könnte zu einem weiteren Anstieg des massiven Artensterbens von Pflanzen und Tieren führen. Der menschliche Angriff auf die Umwelt ist mit den großen Umbrüchen in der Erdgeschichte verglichen worden.
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