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UgandaEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Land; Bevölkerung; Kultur, Bildung, Medien; Verwaltung und Politik; Wirtschaft; Geschichte
Nach der neuen Verfassung, die am 8. Oktober 1995 in Kraft trat und seither in einzelnen Punkten geändert wurde, ist die Republik Uganda eine Demokratie mit präsidialem Regierungssystem; 2005 wurde per Referendum das Mehrparteiensystem eingeführt. Die Verfassung verbürgt die Grundrechte, darunter die Rechte auf Religions- und Informationsfreiheit, und die Gewaltenteilung. Die in der Verfassung verankerte Uganda Human Rights Commission wacht über die Einhaltung der Menschenrechte. Als Staatsaufgabe gilt die Verbesserung der Stellung der Frauen, deren Schutz die Verfassung ebenso fixiert wie den Schutz der Kinder, die Verbesserung der Stellung der Behinderten und der ethnisch-religiösen Minderheiten. Im Parlament gibt es Mindestquoten für die Vertretungen der Frauen, Arbeiter, Soldaten, Jugendlichen und Behinderten. Uganda gliedert sich in 56 Distrikte, die in mehrere kommunale Verwaltungsbezirke unterteilt sind.
Staatsoberhaupt und Regierungschef der Republik Uganda ist der für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählte Staatspräsident; seit der Verfassungsänderung von 2005 gibt es keine Amtszeitbeschränkung. Mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet, ernennt der Präsident den Vizepräsidenten und den Premierminister, der das Kabinett leitet. Die Minister werden vom Präsidenten ernannt.
Das Einkammerparlament der Republik Uganda setzt sich aus insgesamt 276 Abgeordneten zusammen, die für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. 62 der Abgeordneten werden von den Wahlkomitees einzelner Interessengruppen benannt: 39 Sitze gehen an Frauen, zehn an Armeeangehörige, jeweils fünf Mandate erhalten die Vertreter der Jugend und der Behinderten, drei die Vertreter der Arbeiterschaft.
Die höchste juristische Instanz ist der Oberste Gerichtshof, dem das Appellationsgericht und die Amtsgerichte unterstehen. Der Präsident ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofs und des Appellationsgerichts.
Die freie Betätigung politischer Parteien war bis 2005 zugunsten der einzig zugelassenen Partei National Resistance Movement (NRA) eingeschränkt, die sich als Massenbewegung versteht, der alle Ugander angehören sollen. Zu Wahlen werden nur Einzelkandidaten zugelassen, keine Parteien. Als wichtigste Oppositionsparteien gelten der Uganda People’s Congress (UPC), die Democratic Party (DP) und die Conservative Party (CP).
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