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Japan

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Japan (Flagge und Hymne)Japan (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
7.2.2. 1
Die Shotoku-Reformen

593 beendete der Clan der Soga den Machtkampf zu seinen Gunsten durch einen Staatsstreich und die Inthronisation von Suiko als Kaiserin, die von 593 bis 628 regierte. Eigentlicher Machthaber war jedoch ihr zum Regenten bestimmter Neffe, Kronprinz Shotoku-taishi. Durch ein Reformprogramm versuchte er, die Schwierigkeiten zu überwinden, in die das Reich nach dem Verlust der koreanischen Gebiete und durch innere Unruhen geraten war. Der unterdessen weitgehend vollzogenen machtpolitischen Durchsetzung des Buddhismus trug er Rechnung, indem er ihn 594 zur Staatsreligion erhob, auf den die Staatsführung und das Beamtentum verpflichtet wurde. Der Ahnenglauben behielt jedoch seinen Stellenwert beim einfachen Volk, indem die Ahnengötter unter den Schutz Buddhas gestellt, diesem aber damit auch unterstellt wurden.

604 erließ Shotoku-taishi die erste Verfassung Japans – einen Kodex, der aus 17 Artikeln bestand und ein einfaches Regelwerk enthielt, welches das soziale und sittliche Leben der Bevölkerung bestimmte und die göttliche Legitimation des Kaisers begründete. Mit seinen Reformen folgte Shotoku-taishi chinesischen Vorbildern: Er teilte das Reichsgebiet in Verwaltungsgebiete auf – Provinzen, Distrikte und dörfliche Einheiten, die sich wiederum aus Gruppen von jeweils fünf Bauernfamilien als den kleinsten staatlichen Einheiten zusammensetzten. Der Adel, der in einer Beamtenordnung neben speziell geschulten Beamten zur Verwaltung herangezogen wurde, wurde zunächst in zwölf, später in acht hierarchische Stufen gegliedert. Durch den neuen einheitlichen Staatsaufbau brach Shotoku-taishi weitgehend die überlieferte Macht der uji, des Adels, und etablierte einen Lehensstaat, der ganz auf den mit großer Machtfülle augestatteten Kaiser ausgerichtet war. Der absolute Herrschaftsanspruch des Tennos („Erhabener des Himmels”) legitimierte sich durch seinen göttlichen Status.

7.2.2. 2
Taikareform

Durch den Widerstand der uji verzögerte sich die Umsetzung des Reformwerks nach Shotoku-taishis Tod, sie wurde jedoch nach dem Staatsstreich von Nakatomi no Kamatari, dem Begründer der Fujiwara-Dynastie, unter den Kaisern Kotoku (645-654) und Tenji (668-672) weitergeführt. Mit der Taikareform ging der gesamte Besitz an Boden auf den Kaiser über, der ihn, dem chinesischen Vorbild folgend, wieder als Lehen an seine Vasallen weitergab, die als Gouverneure in die 66 Provinzen entsandt wurden, die wiederum in 592 Distrikte aufgeteilt waren. Die Gouverneure hatten die Beschlüsse der Regierung vor Ort umzusetzen; sie standen, geleitet von einem Großkanzler an der Spitze von acht Ministerien, an der Spitze einer zentralisierten Verwaltung, deren höchste Funktionsträger der Kaiser einsetzte. Ein System gestaffelter Steuern sorgte für regelmäßige und kontrollierte Staatseinkünfte.

Ihren schriftlichen Ausdruck fand die über ein halbes Jahrhundert währende Reformepoche unter Kaiser Mommu (697-707) im Taihocodex, der sowohl das Straf- wie das Verwaltungsrecht umfasste. Ab 708 begann mit der Einführung der ersten japanischen Münzen die Ausbreitung der Geldwirtschaft.

7.2. 3

Die Nara-Zeit (710-794)

Traditionell wurde die kaiserliche Residenz verlegt, wenn ein Herrscher gestorben war. Kaiserin Gemmei (707-715) verlegte sie 710 von Asuka nach Nara, das nun für sieben Kaiser zur ersten ständigen Hauptstadt Japans wurde (bis 784).

Der inneren Konsolidierung folgte eine verstärkte Kontaktaufnahme nach außen. Beziehungen zur chinesischen Tang-Dynastie wurden aufgenommen, der japanische Handelsverkehr erschloss sich über die Seidenstraße das Innere Asiens. Erneute Reformen im Jahr 743 ließen privaten Bodenbesitz wieder zu mit dem Ziel einer schnelleren Erschließung neuen Ackerlandes. Diese Reform eröffnete den großen Familien der Oberschicht wieder die Möglichkeit, durch Landbesitz und Reichtum eine stärkere Unabhängigkeit von der kaiserlichen Macht zu erlangen. Die seit Mitte des 7. Jahrhunderts durchgeführten Reformen, die auf eine Stärkung der staatlichen Zentralmacht ausgerichtet waren, wurden damit im Kern in Frage gestellt. Wie in feudalistischen Herrschaftssystemen regelmäßig der Fall, wie z. B. in China und in Europa, bildeten sich auch in Japan trotz der institutionellen Sicherungen wieder autonome Machtpositionen heraus, samt erneuter Erblichkeit von Führungspositionen und der damit verbundenen Lehen.

Unter den Kaisern der Nara-Periode, insbesondere Shomu (724-749) und Shotoku (764-770), erlebte Japan eine Ära der kulturellen Hochblüte. Sie brachte u. a. einige der wichtigsten Werke der frühjapanischen Literatur hervor, darunter die beiden großen nationalen Geschichtschroniken Kojiki (712) und Nihon-shoki (720) sowie die erste große Gedichtsammlung Manyoshu.

Kaiser Shomu baute die Rolle des Buddhismus als Staatsreligion weiter aus. Ausdruck für den Stellenwert des Buddhismus wurde der Große Buddha (752 fertig gestellt), der seinen Platz im Tempel Todaiji fand, dem noch heute größten Holzbauwerk der Welt. Macht und Einfluss der buddhistischen Mönche, ausgehend von den großen Klöstern, nahmen zu; Kaiserin Shotoku z. B. übertrug dem buddhistischen Priester Dokyo das Amt des Großkanzlers (765-770). 784 entschloss sich Kaiser Kammu (781-806) schließlich, den Einfluss der mächtigen Klöster in Nara einzudämmen, indem er die kaiserliche Hauptstadt zunächst nach Nagaoka, später nach Uda verlegte. Dort ließ er die Hauptstadt Heiankyo („Hauptstadt des Friedens”), das spätere Kyoto, errichten, das bis 1868 offizielle Hauptstadt blieb.

7.2. 4

Die Heianzeit (794-1185)

Die Heianzeit, benannt nach der Hauptstadt während dieser Zeit, brachte Japan 350 Jahre lang relativen Frieden und Wachstum.

Bis zum 9. Jahrhundert war es dem Yamato-Reich gelungen, alle Hauptinseln Japans mit Ausnahme von Hokkaido unter seine Herrschaft zu bringen. Während des 9. Jahrhunderts zogen sich die Kaiser immer mehr aus den aktuellen Regierungsgeschäften zurück, delegierten alle politischen Aufgaben an Untergebene und lebten in Abgeschiedenheit. Ihre Herrschaft nahm einen eher formalen und symbolischen Charakter an. Hintergrund dieser Veränderungen war die zunehmende Belastung des Kaisers durch die rituellen Pflichten, die ihm als Oberhaupt des shintoistischen Staatskultus oblagen.

7.2.4. 1
Die Fujiwara-Zeit

Machtaneignung und Herrschaft der Fujiwara   Der Rückzug der Kaiser ging einher mit dem Aufstieg der kaiserlichen Beamten zum erblichen Hofadel (kuge), der die Macht des Kaisers weiter einschränkte. In den Machtkämpfen unter den Familien des Hofadels setzten sich, nicht zuletzt durch eine geschickte Heiratspolitik, die Fujiwara durch. Fujiwara no Yoshifusa, seit 857 Großkanzler, usurpierte 858 die Regentschaft für den unmündigen Kaiser, übte sie auch während dessen Volljährigkeit aus und etablierte das Regentenamt als Privileg der Fujiwara. Über die Vormundschaft für den Tenno, der als Schattenkaiser ganz auf das Zeremonielle beschränkt wurde, bestimmten sie fast drei Jahrhunderte lang die kaiserliche Politik. Ihre Position sicherten sie u. a. durch die regelmäßige Vermählung von Fujiwara-Töchtern mit den Kaisern. Diese wiederum wurden meist zu einem frühen Rückzug zugunsten neuer Kindkaiser gedrängt, für die dann wiederum Fujiwara-Regenten die Vormundschaft übernahmen. 884 wurde der Fujiwara Mototsune erster offizieller bürgerlicher Herrscher (kampaku).

Als bedeutendster Machthaber der Fujiwara-Ära gilt Fujiwara no Michinaga, der sämtliche Regierungsgeschäfte von seiner Hauskanzlei aus leitete und dessen vier Töchter jeweils aufeinander folgende Kaiser ehelichten; er dominierte den kaiserlichen Hof von 995 bis zu seinem Tod im Jahr 1028.

Der Charakter der staatlichen Herrschaft änderte sich mit dem Aufstieg der Fujiwara. Zwar existierte die Zentralverwaltung weiter, doch wurde ihre Autorität durch eine umfassende Refeudalisierung untergraben. Diese ergab sich mit der Zunahme des privaten steuerfreien Großgrundbesitzes. Die Steuerfreiheit wurde gewährt, weil diese Besitzungen als abgabenfreie Lehen für die Ausübung staatlicher Ämter überlassen worden waren, weil sie zu den großen buddhistischen Klöstern gehörten oder weil sie durch Rodungen neu gewonnenes Land waren. Die durch die großen Reformen geschaffene staatliche Ordnung wich zunehmend einem System feudaler Land- und Machtaufteilung, in dem die großen Familien des Hofadels die dominierende Rolle spielten.

Literatur und Kunst   Die Periode der Herrschaft der Fujiwara war eine Zeit kultureller Blüte, in der sich Japan von den chinesischen Vorbildern löste. Die Kokinshu (eine Anthologie mit 1 111 Gedichten), die erste offizielle Poesiesammlung aus der Kaiserzeit, wurde 905 zusammengestellt; ihr folgten bis 914 weitere 20 Anthologien. Unter Michinaga entfaltete sich die klassische japanische Literatur. Er selbst war ein enger Vertrauter der beiden Hofdamen Murasaki Shikibu und Sei Shonagon, den beiden großen Schriftstellerinnen dieses Zeitalters. Erstere schrieb 1010 das Genji-monogatari („Die Abenteuer des Prinzen Genji”, siehe Minamoto), das als Höhepunkt der Prosaliteratur der Heianzeit gilt; Letztere veröffentlichte um 1000 ihr berühmtes Makura no soshi („Kopfkissenbuch”), in dem sie den Hofstaat der damaligen Zeit kritisch beleuchtete.

Die großen Schulen des Mahayana-Buddhismus, Tendai und Shingon-shu, erlangten in dieser Zeit großen Reichtum und übten starken und vielfältigen Einfluss auf die Kunst dieser Periode aus.

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