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Windows Live® Suchergebnisse Allgemeine Erklärung der MenschenrechteEnzyklopädieartikel
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, im Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommene Entschließung. Ziel der 30 Artikel umfassenden Erklärung ist es, für die Menschenrechte (siehe Grundrechte) und fundamentalen bürgerlichen Freiheiten einzutreten und sie zu fördern. Die Erklärung verkündet die persönlichen, zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen, die nur durch die Anerkennung der Rechte und Freiheiten anderer und durch die Erfordernisse der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt eingeschränkt sind. Zu den in der Erklärung aufgezählten Rechten gehören das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Schutz vor willkürlicher Verhaftung; auf einen fairen Prozess; auf Unschuldsvermutung vor dem Schuldspruch; auf Unverletzlichkeit der Wohnung; auf Briefgeheimnis; auf Freiheit der Wahl von Aufenthalt und Wohnort; Recht auf Asyl, Staatsbürgerschaft und Besitz; auf Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit; auf Zusammenschluss, friedliche Versammlung, aktives und passives Wahlrecht; das Recht auf soziale Sicherheit, Arbeit, Ruhe und einen der Gesundheit und dem Wohlbefinden angemessenen Lebensstandard; auf Bildung sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben der Gemeinschaft. Die Erklärung wurde als der erste Teil einer internationalen Freiheitsurkunde der Menschenrechte angesehen. Der Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen richtete seine Anstrengungen auf die Übernahme der wichtigsten Grundsätze der Erklärung in verschiedene internationale Abkommen. 1955 genehmigte die Vollversammlung zwei Abkommen zu den Menschenrechten; eines zu den zivilen und politischen Rechten, das andere zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Nach einem langen Kampf für die Ratifizierung traten beide Abkommen im Januar 1976 in Kraft. Siehe auch Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
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