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IranEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Die Legislative liegt beim Einkammerparlament (Madjlis), der Islamischen Konsultativen Versammlung, deren 270 Mitglieder alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Das Parlament kann den Präsidenten durch ein Misstrauensvotum abwählen. Den von der Madjlis vorgeschlagenen Gesetzen muss von einem Verfassungsrat zugestimmt werden. Alle Bürger ab 16 Jahren sind wahlberechtigt.
Die Rechtsprechung im Iran basiert auf islamischem Recht. Die höchste Instanz der Gerichtsbarkeit ist der Oberste Gerichtshof, dessen Präsident vom Ayatollah bestimmt wird. Daneben gibt es islamische Revolutionsgerichtshöfe, die 1979 eingerichtet wurden.
Der Iran besteht aus 28 Provinzen (Ustans), die in 195 Gouvernorate und 500 Distrikte eingeteilt sind. Die Distrikte sind in Dörfer und Gemeinden unterteilt. Die Regierungsbeamten für die Provinzen und Distrikte werden von der Zentralregierung bestimmt, die Gemeinden wählen ihre Vorsteher selbst.
Nach der Revolution von 1979 dominierten die Islamische Religionspartei (IRP) und ihre Verbündeten das Parlament. 1987 wurde die IRP jedoch aufgelöst, politische Parteien wurden verboten. Lediglich einige rivalisierende islamische Fraktionen waren offiziell anerkannt. Dies waren u. a. die Islamische Vereinigung kämpferischer Geistlicher und die gemäßigten Linksislamisten. Seit einigen Jahren wird das politische Leben weniger von Parteien als von politischen Gruppierungen wie Reformanhängern, Radikalen und Unabhängigen geprägt.
Alle männlichen Bürger des Iran müssen einen zweijährigen Militärdienst leisten. Die Armee des Landes umfasst etwa 420 000 Soldaten.
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