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Irak

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Artikelgliederung
3.4

Soziales

Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei 69,6 Jahren. Die meisten medizinischen Einrichtungen sind staatlich. Die dem Irak nach dem 2. Golfkrieg 1991 auferlegten Sanktionen führten zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung wie auch der Lebensbedingungen allgemein. Erst ab 2000 verbesserte sich die humanitäre Situation merklich, bis der Irak-Krieg 2003 die Lage wieder drastisch verschlechterte.

4

Bildung und Kultur

4.1

Bildung und Schulwesen

Seit 1976 besteht eine allgemeine Schulpflicht von 6 Jahren, woran sich eine dreijährige Sekundarstufe I und eine zweijährige Sekundarstufe II anschließen kann. Die Zahl der Grundschulen sank im Gegensatz zu der der Kindergärten in den achtziger Jahren stark.

1986 nutzten 89,3 Prozent der Jungen und 82,1 Prozent der Mädchen das Angebot eines Besuchs der Primarstufe im Bildungswesen ihres Landes. Der Unterricht wird in arabischer Sprache abgehalten; in einigen Gebieten im Norden ist in den Grundschulen Kurdisch die Unterrichtssprache. Der Alphabetisierungsgrad des Landes liegt bei 41,1 Prozent (2005). Von den sechs Universitäten des Irak befinden sich drei in Bagdad, eine weitere jeweils in Basra, Erbil und Mosul. Darüber hinaus gibt es 19 technische Hochschulen.

4.2

Kultureinrichtungen

Zu den führenden Bibliotheken des Landes gehören die Universitätsbibliotheken von Bagdad, Basra und Mosul sowie die Bibliothek des Irakischen Museums und die Nationalbibliothek (beide in Bagdad). Öffentliche Bibliotheken gibt es in fast allen Provinzhauptstädten.

Zu den bekanntesten Museen gehören das Irakische Museum, das Überreste der frühen mesopotamischen Kulturen beherbergt, das Irakische Museum für Naturgeschichte sowie das Irakische Armeemuseum. Im Babylon-Museum werden Modelle, Bilder und Malereien des alten Babylon ausgestellt, und im Mosul-Museum gibt es assyrische und andere antike Ausstellungsstücke zu sehen.

4.3

Kunst und Musik

Viele der erhaltenen Baudenkmäler des Irak, darunter die Kadhimain-Moschee, der Abbasiden-Palast und der Schrein von Samarra, zeugen noch heute vom arabischen Einfluss. Die Große Moschee in Bagdad ist ein beliebter Wallfahrtsort. Siehe auch islamische Kunst und Architektur; assyrisch-babylonische Literatur; arabische Musik

5

Verwaltung und Politik

Nach dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein im Irak-Krieg 2003 (siehe unten Abschnitt 7.14 und 7.15) und der damit einhergehenden Auflösung der bestehenden exekutiven, legislativen und judikativen Institutionen und Strukturen übernahmen zunächst die von den USA geführten Besatzungsmächte die Regierungsgewalt. Im Juli 2003 installierten die Besatzungsmächte einen 25-köpfigen „Regierenden Rat”, der die wichtigsten ethnischen und religiösen Gruppen des Irak entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung repräsentierte und über gewisse exekutive Vollmachten verfügte. Im März 2004 verabschiedete der Regierende Rat als Voraussetzung für die Rückübertragung der vollen Souveränität an den Irak eine Übergangsverfassung. Die Übergangsverfassung schrieb den Islam als Staatsreligion fest, garantierte aber auch allen anderen Religionen völlige Freiheit. Der Islam bzw. die Scharia wurde als eine Quelle der Gesetzgebung bezeichnet, sollte also nicht die allein gültige Grundlage der Gesetzgebung bilden. Des Weiteren legte die Übergangsverfassung eine föderalistische Struktur fest (mit Autonomie für das Kurdengebiet im Norden des Irak) und reservierte ein Viertel der Parlamentssitze Frauen. Spätestens bis zum 31. Januar 2005 sollten laut der Übergangsverfassung Wahlen zu einem Übergangsparlament stattfinden, das dann bis zum 15. August 2005 eine endgültige Verfassung ausarbeiten sollte. Die Übergangsverfassung galt als eine der fortschrittlichsten Verfassungen in der arabischen Welt.

Als weitere Voraussetzung für die Rückübertragung der Souveränität an den Irak setzte der Regierende Rat am 1. Juni 2004 eine Übergangsregierung ein und löste sich selbst auf. Die Resolution 1546 des UN-Sicherheitsrates vom 8. Juni 2004 schließlich regelte abschließend die Übergabe der Macht und der Souveränität von den Besatzungsmächten auf die irakische Übergangsregierung zum 30. Juni 2004; für den weiteren Demokratisierungsprozess übernahm die Resolution den in der Übergangsverfassung vorgegebenen Zeitplan. Die Wahlen zum Übergangsparlament fanden plangemäß am 30. Januar 2005 statt; im März 2005 konstituierte sich das Parlament, und Anfang Mai wurde auch die Regierungsbildung abgeschlossen. Zwei Wochen später als vorgesehen legte die vom Parlament gebildete Verfassungskommission Ende August 2005 den Entwurf einer Verfassung vor, der sich im Wesentlichen an der Übergangsverfassung orientierte; am 15. Oktober 2005 nahm die Bevölkerung in einem Referendum die Verfassung mit großer Mehrheit an. Damit war der Weg frei für die Wahl eines regulären Parlaments, die am 15. Dezember stattfand, und in der Folge für die Bildung einer regulären Regierung.

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