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Konzil

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Ökumenische KonzileÖkumenische Konzile

Konzil, Zusammenkunft zur Beratung und Beschließung kirchlicher Lehrmeinungen und anderer Angelegenheiten, welche die Interessen der Kirche berühren. Vor dem 12. Jahrhundert wurde der Begriff Konzil gleichbedeutend mit Synode verwendet. Der Begriff Synode bezeichnet heute jedoch nur das Diözesan-Konzil, ein Konzil, das den Klerus einer Diözese umfasst, und dessen Vorsitz gewöhnlich ein Bischof führt. Andere Konzile sind, in aufsteigender, hierarchischer Folge, Provinzial- und Primizialversammlungen, sowie nationale, patriarchale und allgemeine oder weltweite Versammlungen.

21 Konzile sind in den Annalen der römisch-katholischen Kirche verzeichnet, nach den Orten, wo sie stattfanden (siehe die dazugehörige Tabelle). Mitglieder der orthodoxen und der protestantischen Kirche erkennen nur die Autorität der ersten sieben dieser Konzile an, Martin Luther sogar nur die der ersten vier.

In den protestantischen Kirchen zählen zu den Organen, die in ihrer Autorität einem ökumenischen Konzil der römisch-katholischen Kirche vergleichbar sind, die Generalversammlung der Presbyterianer, die Generalkonferenz der Methodisten, und die Hauptversammlung der protestantischen Episkopalkirche. Der Name Konzil wird von den Protestanten auch für die Bezeichnung von Versammlungen gebraucht, die sich mit Lehr- und Verwaltungsangelegenheiten befassen. Diese Konzile besitzen aber nicht die gleiche Autorität wie die Konzile der römisch-katholischen Kirche. So haben z. B. bei den Baptisten und Kongregationalisten die nationalen Konzile nur die Funktion von beratenden Versammlungen.

Das erste Treffen von Christen, das als Konzil gelten kann, wird im Neuen Testament, Apostelgeschichte 15, 1-13, beschrieben. Dieses Konzil von Jerusalem, das um 50 stattfand, war ein Treffen von Petrus, Paulus und führenden Vertretern der Christen von Jerusalem und beschäftigte sich mit der Heidenmission.

Wenn der Papst Kirchenvertreter aus der gesamten römisch-katholischen Welt zu einem Konzil zusammenruft, dessen Beschlüsse er durch einen klaren und förmlichen Akt billigt, dann wird dieses Konzil als ökumenisches Konzil bezeichnet. Bevor Papst Kallistus II. 1123 zum ersten Laterankonzil aufrief, beriefen die Kaiser von Konstantinopel die Konzile ein, da sie als nominelle Schutzherrn der Kirche galten. Seit 1123 müssen die Konzile vom Papst einberufen, und von ihm oder seinen Legaten geleitet werden. Theoretisch ist jedes Konzil ein ökumenisches Konzil, dessen Urteile vom Papst ausdrücklich gebilligt werden.

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