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Windows Live® Suchergebnisse FolterEnzyklopädieartikel
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Folter (Tortur, peinliche Befragung), systematische Beibringung körperlicher Schmerzen oder psychischer Qualen zur Bestrafung bzw. zu dem Zweck, eine Person – entweder einen Verdächtigen oder (seltener) einen Zeugen – zu einer Aussage oder einer Verhaltensänderung zu zwingen. In ihren oft auf perversen technischen Hilfsmitteln basierenden Erscheinungsformen geht Folter über die prinzipiell überall anzutreffende gelegentliche Misshandlung von Verdächtigen weit hinaus. Das Prinzip der Folter ist möglicherweise so alt wie die Menschheit und auch heute noch in bedrohlicher Weise aktuell. Der Hintergrund von Folterungen ist dabei häufig politischer Natur. Heute geht es hierbei meistens darum, Informationen über Gleichgesinnte (Mittäter, Sympathisanten), Verbindungsstrukturen etc. in Erfahrung zu bringen, seltener um die Erpressung eines (objektiv ohnehin wertlosen) Geständnisses. Der Tod des Gefolterten (an den körperlichen Verletzungen, Entkräftung oder durch Selbstmord) wird häufig in Kauf genommen oder ist sogar Bestandteil des Verfahrens. Die Opfer verschwinden oft spurlos (so z. B. Zehntausende von Menschen zur Zeit der Militärdiktatur in Argentinien). Als Mittel der Gerichtsbarkeit kam der Folter vor allem seit dem Mittelalter bis ins 17. Jahrhundert erhöhte Bedeutung zu, da zur Verurteilung eines Verdächtigen dessen Geständnis nötig war (im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils). Im 20. Jahrhundert erfuhr die Folterpraxis in totalitären Staaten eine Wiederbelebung. Auch entstanden neue Formen, so die Gehirnwäsche und die psychologische Folter. Darüber hinaus sind die Anwendung von Elektrizität (v. a. an den Genitalien) und Lärm, Scheinhinrichtungen, Schlaf- und Nahrungsentzug moderne Foltermethoden, die häufig gezielt auf den Verlust der Menschenwürde gerichtet sind. In diesen Zusammenhang gehören auch Vergewaltigungen sowie das auffällige Repertoire an Foltermethoden mit sexuell-perversem Hintergrund. Eine UNO-Konvention, die von den meisten Ländern unterzeichnet wurde, verbietet ausdrücklich Foltermethoden.
Die Methode der Folter ist alt. So wurden im alten Athen immer wieder Sklaven unter Folter verhört, während freien Bürgern die Tortur erspart blieb. Die Folter diente jedoch auch bei diesen gelegentlich zur Bestrafung. In der Römischen Republik konnten dem Gesetz nach nur Sklaven gefoltert werden. Im Römischen Reich wurde die Folter dann häufig auch bei freien Bürgern angewandt, um Beweise für das Verbrechen der laesa maiestas (ein Verbrechen gegen den Staat) zu erzwingen. Zur Zeit der Christenverfolgung sollte die Folter bei den Betroffenen den Widerruf des Bekenntnisses erwirken.
Bis zum 13. Jahrhundert war die Folter nicht ausdrücklich durch das Kirchenrecht verboten. Dann jedoch begann man, das Gesetz über den Hochverrat auf die Häresie als crimen laesae maiestatis Divinae (Verbrechen der Verletzung der göttlichen Hoheit) anzuwenden. Im Zuge der Inquisition erließ Papst Innozenz IV., durch das Römische Recht beeinflusst, ein Dekret (1252), das den Gerichtsbeamten gestattete, der Häresie angeklagte zu foltern. Die Folterungen dienten dazu, aus ihnen Geständnisse entweder gegen sich selbst oder gegen andere herauszupressen. Werkzeuge hierbei waren Daumenschrauben und spanische Stiefel, mit denen Finger und Waden gequetscht werden konnten, der mit spitzen Nägeln bestückte Folterstuhl sowie Winde und Rad. Der perversen Phantasie der Folterknechte entsprangen darüber hinaus sexuelle Misshandlungen aller Art. Während des Mittelalters trug der Einfluss der römisch-katholischen Kirche dazu bei, dass Folterungen auch zum Instrument staatlicher Gerichte wurden. Die italienischen Stadtverwaltungen übernahmen die Folter früh, andere europäische Länder zogen nach, als Frankreich im 13. Jahrhundert ihren Gebrauch legalisierte. Schließlich gehörte die Folter zum Rechtssystem jedes europäischen Landes mit Ausnahme von Schweden. Im 15. Jahrhundert kam der Folter vor allem in Hexenprozessen große Bedeutung zu. Die von den unter fadenscheinigen Vorwürfen denunzierten Frauen (seltener Männern, so genannten Zauberern oder Hexern) im Rahmen der „peinlichen Befragung” erpressten Geständnisse sprachen natürlich jeglicher Wahrheitsfindung Hohn. Sie trugen jedoch dazu bei, dass der Hexenwahn immer weiter um sich griff.
Die Gräuel der Inquisition führten in Europa letztlich zur Abschaffung der Folter. Bereits im 14. und 15. Jahrhundert waren in Italien Gesetze zu ihrer Einschränkung erlassen worden. Hinzu kam, dass durch das im Zuge der Aufklärung geänderte Rechtssystem, das das Geständnis nicht mehr zum zentralen Entscheidungsmoment erklärte und den Zeugen- bzw. Indizienprozess etablierte, die Folter an Bedeutung verlor. Ein päpstlicher Erlass von 1816 verbot den Einsatz von Folter in den römisch-katholischen Ländern.
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