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Medizin

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SchädeltrepanationSchädeltrepanation
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8.11

Ärztliche Ethik

Mit dem wachsenden Umfang der medizinischen Versorgung stellten sich neue Fragen nach der Anwendung bestimmter Therapieformen. Soll man z. B. todkranke Patienten durch Beatmung und ähnliche Maßnahmen künstlich am Leben erhalten? Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New Jersey urteilte 1975 in einem berühmten Verfahren, die Eltern und Ärzte einer im Koma liegenden jungen Frau hätten das Recht, die lebenserhaltenden Apparate abzuschalten. In anderen Fällen entschieden die Gerichte, man dürfe die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden, wenn der Patient zuvor den Wunsch geäußert habe, sein Leben nicht durch derartige Mittel zu verlängern. Eine ähnliche Frage stellt sich bei der Abtreibung eines Fetus, der mit einem Geburtsfehler zur Welt kommen würde. Die erweiterten Möglichkeiten zur Diagnose solcher Fehlbildungen verschaffen den Eltern die Möglichkeit, ausschließlich Kinder mit normalem Körperbau zu bekommen. Manche Ethiker lehnen den Schwangerschaftsabbruch als Tötung menschlichen Lebens grundsätzlich ab, auch wenn eine schwere Missbildung des Fetus diagnostiziert wurde.

8.12

Schwangerschaft und Geburt

Zu großen Fortschritten in der Empfängnisverhütung kam es in den fünfziger Jahren durch verbesserte Intrauterinpessare und 1960 durch die Einführung des ersten oralen Empfängnisverhütungsmittels (die „Pille”), das der amerikanische Biologe Gregory Pincus entwickelt hatte. Nachdem diese Methoden in sehr großem Maßstab angewandt wurden, erkannten Mediziner jedoch, dass sie nicht völlig ungefährlich sind. Deshalb geht die Suche nach besser geeigneten Methoden der Schwangerschaftsverhütung weiter.

Seit 1975 kann man angeborene bzw. ererbte Krankheiten schon vor der Geburt diagnostizieren. Dazu entnimmt man eine Probe des Fruchtwassers, das den Fetus umgibt, oder auch eine Probe des kindlichen Blutes und stellt daran fest, ob eine erbliche Blutkrankheit, das Down-Syndrom, ein offener Rücken (Spina bifida) oder eine andere angeborene Fehlbildung vorliegt (siehe Amniocentese). Auch das Geschlecht des Kindes lässt sich auf diese Weise feststellen.

Große Fortschritte gab es auch bei den Methoden zur künstlichen Befruchtung. Seit Anfang der achtziger Jahre bedienen sich viele Paare verschiedener Methoden zur In-vitro-Fertilisation („Reagenzglasbabys”), oder sie lassen eine befruchtete Eizelle von einer Gebärmutter in die einer anderen Frau verpflanzen.

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