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Röteln

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Röteln, ansteckende Krankheit von kurzer Dauer, die durch eine Virusinfektion hervorgerufen wird. Röteln sind erkennbar an dem charakteristischen roten Hautausschlag, der häufig von anderen, schwachen Symptomen begleitet wird: z. B. leichtem Fieber, Halsschmerzen und einer Schwellung der Lymphdrüsen (siehe Lymphsystem) hinter den Ohren und im Nacken. Der Ausschlag dauert etwa ein bis vier Tage, er tritt zuerst im Gesicht auf und breitet sich dann rasch über Brust und Oberarme bis zum Bauch aus. An Röteln erkranken vor allem Kinder und Jugendliche, selten Kleinkinder oder Erwachsene, die älter als 40 Jahre sind. Die Krankheit hat eine Inkubationszeit (während der sich der Erreger entwickelt) von 14 bis 21 (meist 17 oder 18) Tagen. Eine Erkrankung bewirkt lebenslange Immunität gegen Röteln.

Obwohl Röteln in der Regel weniger schwerwiegend sind als Masern, können sie in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft ernste Folgen haben. Sie können beim Kind verschiedene Erbschäden verursachen, z. B. Herzfehler, geistige Behinderung, Taubheit und Katarakte. Die Häufigkeit dieser Fehlbildungen ist so groß, dass viele Ärzte betroffenen Schwangeren eine ärztlich eingeleitete Abtreibung empfehlen, wenn die Krankheit nicht ohnehin eine Fehlgeburt ausgelöst hat. Eine Erkrankung an Röteln nach dem vierten Schwangerschaftsmonat ist selten die Ursache für Geburtsfehler. Schwangeren, in deren Umgebung die Röteln aufgetreten sind, verabreicht man Gammaglobulin (ein Bestandteil des Blutes), damit sie nicht angesteckt werden. Frauen im gebärfähigen Alter wird empfohlen, sich mehrere Monate vor einer geplanten Empfängnis mit attenuiertem (abgeschwächtem) Lebendimpfstoff impfen zu lassen.

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