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Kulturkampf

Enzyklopädieartikel

Kulturkampf, Bezeichnung für den Konflikt zwischen der katholischen Kirche und dem politischen Katholizismus auf der einen, der Staatsmacht im Deutschen Reich und einigen seiner Gliedstaaten, insbesondere dem Land Preußen, auf der anderen Seite, in den Jahren 1871 bis 1887. Der Begriff geht auf den Arzt und linksliberalen Politiker Rudolf Virchow zurück, der 1873 zu einem „Kampf der Kultur” aufgerufen hatte.

Die wesentlichen Ursachen des Kulturkampfes sind in der Politik Papst Pius’ IX. zu suchen: vor allem im so genannten Syllabus von 1864, in dem der Papst u. a. gegen Liberalismus und Laizismus scharf ablehnend Stellung bezog, sowie im päpstlichen Unfehlbarkeitsdogma, das 1870 auf dem 1. Vatikanischen Konzil verkündet wurde. Liberale und protestantische (aber auch einige katholische) Kreise empfanden dies als eine Kampfansage an den modernen Staat und als nicht hinzunehmende Ausweitung der päpstlichen Autorität über den katholischen Teil der Bevölkerung und der Bindung der nationalen katholischen Kirchen an Rom. In Deutschland wurde die päpstliche Politik als massiver Angriff auf den vor allem in der Führungsmacht Preußen dominierenden politischen Protestantismus und die eng mit dem Protestantismus verbundene kleindeutsche Bewegung interpretiert.

Unmittelbar nach der Reichsgründung 1871 leitete der preußische Ministerpräsident und deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck eine Reihe von Maßnahmen gegen die katholische Kirche in Deutschland und ihre politische Vertretung ein. Dabei spielten mehrere Motive eine Rolle: innenpolitisch vor allem der Kampf gegen den großdeutsch und föderalistisch orientierten politischen Katholizismus, vertreten durch die Zentrumspartei, in dem Bismarck eine Bedrohung für das gerade gegründete kleindeutsche Reich sah, d. h. der (Präventiv-)Kampf gegen eine potentielle reichsfeindliche Opposition; außenpolitisch die Frontstellung gegen das großdeutsch-katholisch orientierte Österreich und das klerikale Frankreich.

Die erste antikatholische Maßnahme war die Auflösung der katholischen Abteilung im preußischen Kultusministerium am 8. Juli 1871. Es folgte – unter maßgeblicher Mitwirkung Bayerns – am 10. Dezember 1871 ein erstes antikatholisches Reichsgesetz, der so genannte Kanzelparagraph, der es Geistlichen unter Strafandrohung untersagte, in Ausübung ihres Berufes Angelegenheiten des Staates „in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise“ zu behandeln. Durch das so genannte Jesuitengesetz von 1872, ebenfalls ein Reichsgesetz, wurden der Jesuitenorden im Deutschen Reich verboten und seinen Mitgliedern strenge Aufenthaltsbeschränkungen auferlegt. Ebenfalls 1872 wurde in Preußen die staatliche Schulaufsicht eingeführt, d. h. die Geistlichkeit aus der Schulinspektion entfernt. Der Kulturkampf verschärfte sich nun zusehends – eine Entwicklung, wie sie von Bismarck durchaus erwünscht war; schon im Mai 1872 hatte er vor dem Reichstag verkündet: „Nach Canossa gehen wir nicht“, und damit seinen Willen signalisiert, den Kulturkampf erfolgreich zu Ende zu bringen.

Seinen Höhepunkt erlebte der Kulturkampf in Preußen in den 1873 verabschiedeten so genannten Maigesetzen, die eine massive Einmischung des Staates in die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche bedeuteten. Zahlreiche Priester und Bischöfe, aber auch weite Teile der katholischen Bevölkerung verweigerten sich den Maigesetzen. Bischöfe und Priester in Preußen wurden daraufhin reihenweise abgesetzt und zum Teil sogar strafrechtlich verfolgt; zahlreiche Pfarreien und Bistümer in Preußen waren während des Kulturkampfes vakant.

Anfang 1875 verurteilte Papst Pius IX. in der Enzyklika Quod numquam die Kulturkampfgesetze und erklärte sie für nichtig. Bismarck reagierte mit einer weiteren Verschärfung seiner antikatholischen Gesetzgebung: Noch im selben Jahr wurden in Preußen das so genannte Brotkorbgesetz erlassen, durch das die katholische Kirche von allen staatlichen finanziellen Zuwendungen abgeschnitten wurde, außerdem das Klostergesetz, durch das in Preußen alle Orden und ordensähnlichen Gemeinschaften außer den krankenpflegenden aufgehoben wurden, sowie zwei Gesetze über die staatliche Aufsicht über die kirchliche Vermögensverwaltung. Bereits 1874 war in Preußen die obligatorische standesamtliche Trauung (Zivilehe) eingeführt worden, und 1875 wurde das Zivilehegesetz auf das ganze Reich ausgedehnt. Bis 1878 folgten noch einige weitere Kulturkampfgesetze, zumeist Ergänzungen bzw. Verschärfungen der bereits bestehenden Gesetze.

Anders als von Bismarck beabsichtigt, führte die Kulturkampfgesetzgebung nicht zu einer Schwächung der katholischen Opposition gegen den Bismarck’schen Staat bzw. zu einer Ausgrenzung des politischen Katholizismus, sondern im Gegenteil zu einer Stärkung des katholischen Lagers und dessen Widerstandes sowie zu einem bedeutenden Stimmenzuwachs für die Zentrumspartei. Angesichts dieser auf eine Niederlage zusteuernden Entwicklung sah sich Bismarck nun zu einer Revision seiner Kirchenpolitik veranlasst. Eine wesentliche Rolle bei seiner Neuorientierung spielte aber auch die geänderte innenpolitische Lage: Die Nationalliberalen hatten Bismarck ihre Unterstützung entzogen, der sich nun, etwa bei dem Sozialistengesetz, auf die Mitwirkung des Zentrums angewiesen sah. Zudem hatte es Anfang 1878 einen Wechsel auf dem Stuhl Petri gegeben: Auf Pius IX. war der in manchen Belangen liberalere und auf Ausgleich bedachte Leo XIII. gefolgt. Die Verhandlungen, die die Regierung Bismarck nun mit dem Vatikan aufnahm, mündeten in der sukzessiven Rücknahme der Maigesetze in den Jahren 1880 bis 1883, und durch die beiden Friedensgesetze von 1886 und 1887 wurden schließlich auch die meisten anderen Gesetze aus der Kulturkampfzeit aufgehoben. Das Jesuitengesetz blieb noch bis 1917 bestehen, und der Kanzelparagraph wurde erst 1953 in der Bundesrepublik aufgehoben. Zwei wesentliche Gesetze, die den Autoritätsanspruch des weltlichen Staates unterstreichen, blieben jedoch erhalten: das Schulaufsichtsgesetz und das Zivilehegesetz.

Der Kulturkampf bedeutete für die Innenpolitik Bismarcks und den Liberalismus eine schwere Niederlage; das Zentrum, der politische Katholizismus insgesamt dagegen gingen deutlich gestärkt und gefestigt aus dem Konflikt hervor. Als Nachwirkungen blieben: ein distanziertes Verhältnis eines Großteils der katholischen Bevölkerung zum Deutschen Reich sowie nachhaltige Spannungen in den Beziehungen des Deutschen Reiches zum Vatikan, obwohl die zu Beginn des Kulturkampfes abgebrochenen Beziehungen 1880 wieder aufgenommen worden waren.

Parallel zum deutschen Kulturkampf kam es auch in der Schweiz zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Staat und katholischer Kirche, hervorgerufen ebenfalls durch den Syllabus und vor allem das Unfehlbarkeitsdogma. Der Kulturkampf in der Schweiz fand seinen Niederschlag in einer Reihe von antiklerikalen Artikeln in der revidierten Schweizer Verfassung von 1874; zuvor waren bereits einige Bischöfe abgesetzt und der Jesuitenorden in der Schweiz verboten worden. Die ebenfalls 1874 abgebrochenen Beziehungen zum Vatikan wurden erst 1920 wieder aufgenommen, der Jesuitenorden erst 1973 wieder zugelassen.

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