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Sri LankaEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Die Religion spielt auf Sri Lanka eine große Rolle. Die meisten öffentlichen Feiertage beruhen auf religiösen Festen. Die jährliche, von Fackeln begleitete Tempelprozession Perahara, an der mit Ornamenten geschmückte Elefanten und Hunderte von Tänzern teilnehmen, zieht Tausende von Gläubigen an. Pilgerreisen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Die wichtigste Pilgerreise ist dabei die Wanderung zum Berggipfel Adam’s Peak. Die Muslime glauben, dass Adam und Eva hier lebten, nachdem sie aus dem Paradies vertrieben worden waren. Die Buddhisten besuchen einen Felsen auf diesem Gipfel, von dem sie glauben, dass auf ihm ein Fußabdruck Buddhas zu sehen sei. Eine weitere Pilgerstätte ist der Tempel des Zahns in Kandy, wo angeblich einer von Buddhas Zähnen in einem Schrein aufbewahrt wird. In der Region Bandarawela im Süden wurden Fundstücke aus der mittleren Steinzeit, z. B. Knochen und Wetzsteine, gefunden. In der Nähe wurden außerdem Werkzeuge aus Quarz, die aus der Spätsteinzeit stammen, ausgegraben. Fundstellen von frühbuddhistischen Kunsthandwerksgegenständen aus Ton und Eisen sind überall im Land verstreut. Hinduistische Grabrelikte aus dem 3. Jahrhundert v. Chr. sind in der nordwestlichen Provinz entdeckt worden. Die Nationalmuseen Sri Lankas in Colombo, Kandy, Ratnapura, Anuradhapura, Galle und Trincomalee besitzen sehenswerte Sammlungen archäologischer und geschichtlicher Zeugnisse des Landes.
Die Herrschaft der Briten, die den Ceylonesen ab 1912 schrittweise politische Partizipationsmöglichkeiten einräumten, hatte einen bleibenden Einfluss auf die politische Entwicklung Sri Lankas. Die erste Verfassung des unabhängigen Inselstaates von 1948 sah zwei parlamentarische Kammern nach dem britischen Modell vor und hatte ansonsten auch viel Ähnlichkeit mit der indischen. Doch dies erwies sich im Falle Sri Lankas, wo mehrere ethnische Minderheiten einer erdrückenden singhalesischen Majorität gegenüberstehen, als fatale Fehlkonstruktion. Der systematisch betriebenen Marginalisierung dieser Minderheiten, allen voran der Tamilen, leistete das völlige Fehlen föderativer Elemente Vorschub, die zumindest auf Ebene der Provinzen und Distrikte einen politischen Gestaltungsspielraum hätten eröffnen können. Die Regierung unter Führung der singhalesischen Sri Lanka Freedom Party (SLFP), die 1970 auch mit dem Auftrag gewählt wurde, die Verfassung besser an die nationalen Gegebenheiten anzupassen, verschärfte den Missstand noch, indem sie die zweite Kammer abschaffte, den Buddhismus zur Staatsreligion erklärte und Singhalesisch zur allein gültigen Amtssprache erhob. Außer bei der tamilischen Federal Party (FP), die diese Reformen als Kriegserklärung interpretierte, stießen Regierung und SLFP aufgrund ihrer autokratischen Züge selbst bei der gemäßigten singhalesischen United National Party (UNP) auf Kritik. So ließ nach dem Regierungswechsel eine neue Verfassung nicht lange auf sich warten. Die UNP lehnte sich bei ihrer Reform des politischen Systems 1978 an das französische Regierungsmodell an, stattete allerdings den Präsidenten zulasten des Parlaments mit einer weit überdurchschnittlichen Machtfülle aus. 1998 wurde eine vierte Verfassung in Angriff genommen, die aufgrund von Widerständen seitens der Opposition und der tamilischen Befreiungsbewegung bisher nicht verabschiedet werden konnte. Dabei sieht der Entwurf die Abschaffung der Exekutivvollmachten des Präsidenten, eine Stärkung des Parlaments und eine Dezentralisierung der politischen Kompetenzen zugunsten der Regionalregierungen vor, was den ethnischen Minoritäten deutlich mehr politische Teilhabemöglichkeiten eröffnen würde. Trotz einer in den achtziger Jahren in Gang gesetzten Privatisierungswelle ist Sri Lanka gemäß der seit 1978 gültigen Verfassung nach wie vor eine demokratische sozialistische Republik, deren Regierung eigentlich auf kollektivierte Eigentumsverhältnisse zur Herbeiführung sozialer Gerechtigkeit festgelegt ist.
Hinsichtlich des politischen Systems ist Sri Lanka eine unitaristische Präsidialrepublik. Staats- und Regierungschef ist der Staatspräsident, der zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Er wird für maximal zwei sechsjährige Amtszeiten direkt vom Volk gewählt. Assistiert wird ihm bei seinen Regierungsgeschäften von einem Kabinett aus Ministern mit einem vorsitzenden Ministerpräsidenten, der in der Regel von der Mehrheitspartei im Parlament gestellt wird, aber keine außerordentlichen exekutiven Amtsbefugnisse besitzt. Alle Kabinettsmitglieder werden auf Vorschlag des Parlaments vom Präsidenten ernannt, wobei in der Praxis eine Vorauswahl in enger Abstimmung zwischen dem Präsidenten und dem designierten Ministerpräsidenten stattfindet. Das Recht, jede Entscheidung der Legislative und der Judikative durch sein Veto zu blockieren, eröffnet dem Präsidenten weitreichenden Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse, die Auswirkungen bis hinein in die Parteien zeitigen. Der Vollzug der exekutiven Maßnahmen obliegt einem riesigen, zentralistischen, hierarchisch gegliederten bürokratischen Beamtenapparat – einem Relikt aus Kolonialzeiten, dessen prestigeträchtige Posten äußerst begehrt sind.
Für die Gesetzgebung in Sri Lanka ist ein aus einer Kammer bestehendes Parlament zuständig, dessen Souveränität durch den übermächtigen Präsidenten stark eingeschränkt ist. Die Verteilung der 225 Sitze erfolgt regulär alle sechs Jahre durch eine Volkswahl nach Maßgabe eines 1989 modifizierten Proporzsystems zur Repräsentation der Distrikte. 196 Abgeordnete werden direkt gewählt, die restlichen Mandate nach dem Stimmenanteil der Parteien vergeben. Das Parlament kann zur Herbeiführung von Neuwahlen jederzeit vom Präsidenten aufgelöst werden.
Höchste Organe der Rechtsprechung in Sri Lanka sind der Oberste Gerichtshof, der auch für Verfassungsfragen zuständig ist, sowie der Appellationsgerichtshof, deren Richter vom Präsidenten bestellt werden. Ferner existieren auf gesamtstaatlicher Ebene der Hohe Gerichtshof und für spezielle Rechtsgebiete zuständige Gerichte erster Instanz sowie im Bedarfsfall vom Parlament berufene Sondertribunale. Alle Richter der Gerichte erster Instanz mit Ausnahme des Hohen Gerichtshofes werden von der Judicial Service Commission ernannt, die sich aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Richtern des Obersten Gerichtshofes zusammensetzt. Die Rechtsprechung in Sri Lanka vollzieht sich auf der Grundlage einer komplexen Mischung aus britischem, römisch-holländischem, singhalesischem und islamischem Recht, durchsetzt mit Elementen des Gewohnheitsrechts.
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