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Börse

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Amsterdamer BörseAmsterdamer Börse
Artikelgliederung
3.2

Wertpapier- oder Effektenbörsen

Hier werden die klassischen Wertpapiere des Kapitalmarktes, also Aktien und Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen, gehandelt. Sie müssen den Charakter verzinslicher Massenpapiere (=Effekten) besitzen, weshalb z. B. Wechsel hier nicht gehandelt werden können. Außerdem sollten sie marktgängig, börsenfähig und zur Kapitalanlage geeignet sein.

Die Aktie ist das klassische Spekulationsobjekt; sie stellt einen Anteilsschein an einem Unternehmen (Aktiengesellschaft) dar, dessen Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Man unterscheidet zwischen so genannten Standardwerten (Blue Chips), zu denen vor allem marktschwere Papiere, wie die von Daimler oder Siemens, gehören, die im DAX® zusammengefasst werden, und so genannten Spezialwerten, von denen vor allem die des Neuen Marktes (zusammengefasst im Nemax) in den letzten Jahren positiv wie negativ Furore gemacht haben. Der Aktienmarkt soll prinzipiell der Finanzierung von Unternehmen dienen und deren wirtschaftliche Situation widerspiegeln, hat inzwischen jedoch häufig rein spekulativen Charakter. Noch in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts galt ein Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 1 zu 7 als „gesund”, so ist heute bereits ein KGV von 1 zu 20 normal. Generell ist das Verhältnis des Aktienmarkts zur wirtschaftlichen Entwicklung inzwischen verschoben. So können z. B. positive ökonomische Daten zum Fall des Index führen, weil nunmehr mit Zinserhöhungen gerechnet wird. Insgesamt sind die Meinungen der Börsianer oft wichtiger als die so genannten fundamentalen Fakten.

Der Markt für festverzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Bonds, Obligationen und Anleihen, galt lange Zeit als konservativ, was in der Bezeichnung Rentenmarkt seinen adäquaten Ausdruck gefunden hatte – biedere Reniers suchten hier sichere Renditen. Inzwischen wird auch hier kräftig auf die künftige Zinsentwicklung spekuliert; plastisches Beispiel dieser Tendenz sind die „Junk Bonds”, hochverzinsliche, aber auch hochriskante „Schrottanleihen”, die vor allem von in Reorganisation befindlichen Unternehmen begeben werden und neben großen Gewinnchancen auch die Möglichkeit des Totalverlusts beinhalten. Selbst Anleihen der öffentlichen Hand sind inzwischen keine totsicheren Papiere mehr, da mit ihnen eine stetig wachsende Staatsverschuldung finanziert wird.

Als Leitbörse gilt die New Yorker Wall Street mit ihrem Dow-Jones-Index. Inzwischen können aber auch die Börsen der so genannten Schwellenländer die weltweite Spekulation in Atem halten (Stichwort Asienkrise). Die Effektenbörsen in Deutschland sind Frankfurt, München, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, Berlin und Bremen.

3.3

Versicherungsbörsen

Handelsobjekte dieser auch Dienstleistungsbörsen genannten Märkte sind sehr individuell gestaltete und risikoreiche Versicherungsverträge vor allem im Transportversicherungsgeschäft, zu deren Finanzierung es häufig mehrere Vertragspartner bedarf. Die Hamburger Versicherungsbörse wickelt neben Rotterdam und London die meisten derartigen Geschäfte ab. Der Versicherungsmarkt Lloyd’s of London schlitterte Ende der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts in die Krise, was etliche seiner Anleger ihr gesamtes Vermögen kostete. Schadensersatzprozesse sind immer noch anhängig.

3.4

Devisenbörsen

Auf diesem Markt wird mit auf ausländische Währung lautenden Guthaben und Forderungen gehandelt. Grundsätzlich dient die Devisenbörse der Bildung der Devisenkurse je nach Marktlage, d. h. nach Angebot und Nachfrage. Als deutsche Leitbörse gilt Frankfurt/Main.

Seit der Aufhebung des Goldstandards (siehe Goldwährung) 1944 in Bretton Woods ist der Devisenmarkt anfällig für Schwankungen geworden, was sich vor allem an den Kapriolen der Leitwährung US-Dollar ablesen lässt. Mit der Auflösung des Systems der festen Wechselkurse (Bretton Woods) entwickelte sich dieser Markt hochspekulativ. So genannte institutionelle Anleger sind in der Lage, ganze Landeswährungen in die Krise zu führen. So wurde z. B. 1997 die thailändische Währung nach unten gedrückt (Asienkrise). Auch der Euro scheint der Macht der internationalen Finanzmärkte zum Teil hilflos ausgeliefert.

4

Kassageschäft und Terminhandel

Die Börsen können des Weiteren nach ihrer Geschäftsform unterschieden werden: in Börsen für Kassageschäfte, die sofort oder ganz kurzfristig erfüllt werden müssen, und Börsen für Termingeschäfte, bei denen die Erfüllung erst zu einem späteren Termin, aber zu einem am Abschlusstag festgelegten Kurs erfolgt. In diesen Bereich fällt der Handel mit Optionen, Futures und Swaps und unzähligen anderen Derivaten, deren Handel durch ihre Hebelwirkung sehr einträglich, aber auch sehr risikoreich ist. Derivate sind ganz allgemein von Basisinstrumenten abgeleitete Formen, also z. B. Aktienoptionen, Warenfutures, Devisenoptionsscheine oder Zinsswaps (Tausch von Zinsverbindlichkeiten), deren zahllose Zusammensetzungsmöglichkeiten sich zu einer eigenen Geheimwissenschaft entwickelt haben. Im Grunde handelt es sich bei den Optionen oder Derivaten um Wetten auf die Zukunft, die in Form von Kaufoptionen (Calls) oder Verkaufsoptionen (Puts) erhältlich sind. Sie können hohe prozentuale Gewinne abwerfen, aber auch zum Totalverlust führen.

Solche Termingeschäfte gibt es inzwischen in allen Börsenbereichen, also bezogen auf Waren, Aktien, Renten und Devisen. Die größte Terminbörse der Welt ist die Eurex, 1998 durch den Zusammenschluss der Deutschen und der Schweizer Terminbörse entstanden; sie ist als reine Computerbörse konzipiert und ermöglicht damit den standortunabhängigen Vollzug über angeschlossene Terminals. Insgesamt besteht die Tendenz, die Präsenzbörse durch die Computerbörse zu verdrängen. Dies ermöglicht die mehr oder weniger zeit- und raumunabhängige Umsetzung von Börsengeschäften, erhöht aber zugleich die Volatilität (Schwankungsbreite) der Kurse. Tom Wolfe schildert in seinem Roman Fegefeuer der Eitelkeiten, wie im Bruchteil einer Sekunde an der Minimalschwankung eines Kurses Millionen gewonnen und den Bruchteil einer Sekunde später verloren sein können.

5

Börsengeschäft

Wie laufen die Börsengeschäfte eigentlich ab? Eigenhandel findet an der Börse nur in geringem Umfang statt, die meisten Abschlüsse werden für Rechnung anderer getätigt (Kommissionsgeschäft), d. h. durch die Vermittlung von Kursmaklern (broker). Die amtlich bestellten Kursmakler vollziehen nicht nur die Käufe und Verkäufe, sondern sind in der Regel auch für die Feststellung der Kurse zuständig. Über jedes, zunächst mündlich abgeschlossene, Geschäft wird eine Schlussnote erstellt. Die Kursmakler erhalten für ihre Tätigkeit eine Vermittlungsgebühr (Courtage). Der normale Börsenkunde erteilt seinen Auftrag über eine Bank, die für ihn ein Wertpapierdepot einrichtet und den Kursmakler beauftragt. In den letzten Jahren sind so genannte „Discountbroker” in Mode gekommen, die mit niedrigen Gebühren locken, aber meist keine Beratung bieten. Die Lieferung von Wertpapieren wird heute nur noch selten in effektiven Stücken vollzogen. Die meisten Banken bedienen sich der bei den Landeszentralbanken bestehenden Abrechnungsstellen sowie der Wertpapiersammelbanken. Alle an der Börse getätigten Geschäfte sind laut Börsengesetz am zweiten Werktag nach Abschlusstag zu erfüllen.

Der Börsenhandel wird grundsätzlich in amtlichen Handel, geregelten Markt und Freiverkehr unterteilt. Bundes- und Länderanleihen sind Kraft Gesetz an allen Börsen zugelassen. Alle anderen Wertpapiere bedürfen der Zulassung zum amtlichen Handel durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börse. Voraussetzungen sind beispielsweise ein voraussichtlicher Kurswert der zuzulassenden Aktien von 2,5 Millionen DM und eine Mindestaktienanzahl von 50 000 Stück. Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre sind im Börsenprospekt vorzulegen. Für diese amtlich notierten Papiere wird an jedem Börsentag ein amtlicher Einheitskurs vom zuständigen Kursmakler festgestellt und veröffentlicht.

Im geregelten Markt werden die nicht zum amtlichen Handel zugelassenen Papiere gehandelt, die Zulassungsbedingungen sind erleichtert. Der Mindestnennbetrag für die Einführung beträgt 500 000 DM, die Mindestmenge der einzubeziehenden Aktien 10 000 Stück. Die Börsenprospekt kann kürzer gehalten werden, es besteht aber dennoch eine Haftung für börsenrelevante Daten. Zu Letzteren gehören so makabre Fakten wie der Gehirntumor des Fußballers Heiko Herrlich als Kriterium des Aktienkurses von Borussia Dortmund. Im geregelten Markt findet keine amtliche Notierung statt, wenngleich die nichtamtliche Preisfeststellung einer gesetzlichen Regelung unterliegt.

Papiere, die nicht zu den beiden obigen Marktsegmenten zugelassen sind, werden im Freiverkehr gehandelt, dessen Kriterien nicht im Börsengesetz geregelt sind. Das Zulassungsverfahren ist stark vereinfacht.

Auch außerhalb der offiziellen Börsenzeiten finden Börsengeschäfte statt. Sie haben inoffiziellen Charakter und unterliegen nicht der Börsenaufsicht, der Handel wird meist telefonisch abgeschlossen. Die Vorbörse hat einerseits Informationsfunktion hinsichtlich des allgemeinen Kurstrends, zum anderen wird hier mit nicht zugelassenen Wertpapieren gehandelt. Im nachbörslichen Handel werden zumeist Direktgeschäfte zwischen Banken geschlossen. Hierin wird zuweilen eine Verfälschung der Preisermittlung gesehen und die Forderung nach Börsenzwang erhoben. Gleichzeitig gewinnen die außerbörslichen Geschäfte ständig an Bedeutung, da sie angesichts der rund um die Uhr, rund um den Globus stattfindenden Spekulation eine Trendvoraussicht ermöglichen.

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