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Uruguay

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Uruguay (Flagge und Hymne)Uruguay (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
5

Verwaltung und Politik

Nach der Verfassung von 1967 ist Uruguay eine Präsidialrepublik. Während der Militärdiktatur, in den Jahren 1973 bis 1985, war die Verfassung suspendiert; danach wurde sie wieder in Kraft gesetzt und mehrmals geändert.

5.1

Exekutive

An der Spitze der Exekutive steht der Staatspräsident, der zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef ist und über weitreichende Befugnisse verfügt. Er ernennt die Minister, die vom Parlament bestätigt werden müssen, und kann unter bestimmten Voraussetzungen das Parlament auflösen. Der Präsident wird in allgemeinen Wahlen für fünf Jahre direkt gewählt; eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht möglich.

5.2

Legislative

Oberstes Legislativorgan ist das Zweikammerparlament; es besteht aus dem 99 Sitze umfassenden Abgeordnetenhaus (Cámara de Diputados) und dem Senat mit 30 Mitgliedern. Die Parlamentarier werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

5.3

Judikative

Der höchste Gerichtshof ist der Oberste Gerichtshof, dessen fünf Mitglieder für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Exekutive ernannt werden. Die unteren Gerichte setzen sich aus 19 Zivilgerichten, zehn Strafgerichten in Montevideo sowie den Bezirksgerichten der Bezirkshauptstädte und anderer großer Städte zusammen.

5.4

Kommunalverwaltung

Uruguay ist in 19 Departamentos gegliedert. Jedes Departamento verfügt über einen von der Zentralregierung ernannten Regierungsbeauftragten.

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