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Frankreich

Enzyklopädieartikel
Multimedia
Frankreich (Flagge und Hymne)Frankreich (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
4.3. 3

Musik

Zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert entstanden in Nordfrankreich die Chansons de Geste, von so genannten Trouvères vorgetragene Heldenepen; in Südfrankreich entstanden Lieder über die höfische Minne. Die Tradition wurde von Adam de la Halle abgeschlossen.

Im 14. Jahrhundert komponierte Guillaume de Machaut mehrstimmige geistliche und weltliche Werke. Im 15. und 16. Jahrhundert gehörten Lieder, Motetten und Messen zu den bedeutendsten französischen Musikkompositionen.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts komponierte der aus Italien stammende Jean-Baptiste Lully nach Art der Oper, die er mit Elementen aus Drama und Tanz vermischte. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurden François Couperin und Jean Philippe Rameau durch ihre Suiten für Cembalo bekannt, Rameau auch durch seine Opern Castor et Pollux bzw. Les Indes galantes.

Ende des 18. Jahrhunderts und im 19. Jahrhundert arbeiteten viele ausländische Komponisten wie Gluck, Cherubini, Grétry, Meyerbeer und Offenbach in Paris. Zu den berühmtesten einheimischen Komponisten jener Zeit zählen Jacques Halévy, Charles Gounod, Georges Bizet und Jules Massenet.

Hector Berlioz gilt als bedeutendster Komponist von Orchestermusik zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Camille Saint-Saëns trat in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts hervor; sein Schüler war Gabriel Fauré. Claude Debussy machte sich um den musikalischen Impressionismus verdient.

Aus der Generation französischer Komponisten nach Debussy ragt Maurice Ravel heraus. Zu der 1918 bis 1919 entstandenen Gruppe Les Six, deren Arbeiten vom Werk Erik Saties beeinflusst waren, gehörten u. a. Darius Milhaud, Francis Poulenc und Georges Auric. Die namhaftesten Komponisten zeitgenössischer Musik sind Olivier Messiaen und Pierre Boulez.

4.4

Medien

In Frankreich gibt es öffentliche und private Hörfunk- und Fernsehanbieter; Letztere finanzieren sich zumeist über Werbung. Seit den Umstrukturierungen in den achtziger Jahren gibt es zwei staatliche Fernseh- und mehrere über Satellit ausgestrahlte Programme sowie Kabelfernsehen. Wichtigste Nachrichtenagentur des Landes ist die 1944 gegründete Agence France-Press (AFP).

In Frankreich erscheinen 103 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 13 Millionen Exemplaren (1996). Die einflussreichsten Zeitungen werden in Paris verlegt. Zu den Zeitungen mit hohen Auflagenzahlen gehören Le Monde (450 000), Le Figaro (470 000), France-Soir (540 000) und Le Parisien Libéré (420 000). Bedeutende Zeitschriften sind Paris-Match (690 000), L’Express (670 000), das Satireblatt Le Canard Enchaîné (450 000), Le Nouvel Observateur (325 000) und Elle (395 000).

5

Verwaltung und Politik

Frankreich ist eine präsidiale Republik, die auf der am 4. Oktober 1958 verkündeten und in der Folgezeit mehrmals geänderten Verfassung basiert. Nationalfeiertag ist der 14. Juli, der an den Sturm auf die Bastille, den Beginn der Französischen Revolution, erinnert.

5.1

Exekutive

Staatsoberhaupt ist der Präsident, der für eine Amtszeit von fünf Jahren (seit der Verfassungsänderung von 2000; davor für sieben Jahre) direkt vom Volk gewählt wird und einmal wiedergewählt werden darf. Der Präsident nimmt eine zentrale Rolle im politischen System Frankreichs ein und verfügt über eine ähnlich mächtige Position wie der Präsident der USA oder Russlands. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, sitzt dem Obersten Verteidigungsrat und dem Ministerrat (Kabinett) vor, ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Minister und kann die Nationalversammlung auflösen.

5.2

Legislative

Das französische Parlament besteht aus zwei Kammern: der Nationalversammlung mit 577 Abgeordneten, davon 22 aus Überseegebieten, und dem Senat mit 321 Mitgliedern, davon 14 aus Überseegebieten. Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden nach dem Mehrheitswahlsystem in zwei Wahlgängen für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Senats werden in indirekten Wahlen von Wahlkollegien für sechs Jahre (seit 2003, davor für neun Jahre) gewählt. Der Senat ist ein beratendes Gremium; er kann Gesetzesvorlagen und Entscheidungen der Nationalversammlung überprüfen und eine Stellungnahme abgeben sowie die Verabschiedung eines Gesetzes verzögern (nicht aber verhindern). Besteht in beiden Kammern Uneinigkeit über ein Gesetz, so liegt die endgültige Entscheidung bei der Nationalversammlung.

Mit der Verfassung von 1958 wurde ein neues Gremium, der Verfassungsrat, eingeführt. Er wird bei Wahlen und Volksabstimmungen tätig und entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit neuer Gesetze. Der Verfassungsrat besteht aus neun ernannten Mitgliedern; außerdem gehören ihm die ehemaligen Präsidenten der Republik an. Der Wirtschafts- und Sozialrat setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie aus berufsständischen und kulturellen Organisationen zusammen und berät die Nationalversammlung und den Ministerrat in wirtschaftlichen Fragen. Für Verfassungsänderungen ist die Billigung durch beide Kammern des Parlaments und ein anschließendes Referendum notwendig oder nur eine Dreifünftelmehrheit im Parlament.

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