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Tod

Enzyklopädieartikel
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Reaktion auf den TodReaktion auf den Tod
Artikelgliederung
1

Einleitung

Tod, das unwiderrufliche Lebensende und der Vorgang, der ihm unmittelbar vorausgeht.

2

Physiologie

Mit dem Tod ändert sich der Zustand eines Lebewesens vollständig, und es verliert sämtliche charakteristische Eigenschaften des Lebendigen. Der Tod tritt in mehreren Stufen ein. Der biologische Tod ist der Tod des gesamten Organismus; bevor er eintritt, sterben in der Regel einzelne Organe, Zellen und Teile von Zellen ab. Mit dem biologischen Tod enden Herzschlag, Atmung, Bewegung, Reflexe und Gehirntätigkeit. Der genaue Zeitpunkt des biologischen Todes lässt sich nur schwer eingrenzen, weil die Symptome vorübergehender Zustände wie Koma, Ohnmacht und Trance oft stark den Todeszeichen ähneln.

Nach dem biologischen Tod treten mehrere Todeszeichen auf, anhand derer man Zeitpunkt und Umstände des Todes feststellen kann. Die Abkühlung des Körpers nach dem Tod (Algor mortis) wird im Wesentlichen von der Temperatur der unmittelbaren Umgebung bestimmt und ist meist nicht von großem diagnostischen Nutzen. Die Totenstarre (Rigor mortis), die durch die Versteifung der Skelettmuskulatur entsteht, setzt fünf bis zehn Stunden nach dem Tod ein und verschwindet nach drei bis vier Tagen wieder. Die rötlichblaue Verfärbung an der Körperunterseite (Livor mortis) kommt durch das Absinken des Blutes zustande. Kurz nach dem Tod setzen die Blutgerinnung und das Absterben der Zellen (Autolyse) ein. Die später hinzukommende Verwesung ist auf die Tätigkeit von Enzymen und Bakterien zurückzuführen.

Die Organe sterben unterschiedlich schnell ab. Gehirnzellen überleben nach dem biologischen Tod höchstens noch fünf Minuten, die Zellen des Herzens sterben nach 15 Minuten und die der Nieren nach etwa 30 Minuten. Deshalb können einem gerade verstorbenen Menschen Organe entnommen und einem Lebenden eingepflanzt werden (siehe Transplantation). In Deutschland sterben nach Angaben von 2000 jedes Jahr etwa 850 000 Menschen.

3

Definition des Todes

Die Vorstellungen darüber, was den Tod ausmacht, sind in verschiedenen Kulturkreisen und geschichtlichen Epochen unterschiedlich. In der abendländischen Kultur sah man im Tod seit alters her den Zeitpunkt, zu dem die Seele den Körper verlässt. Nach dieser Sicht ist das Wesen eines Menschen von seinen körperlichen Eigenschaften unabhängig. Da die Seele sich nicht in körperlicher Form zeigt, kann man ihren Weggang weder sehen noch auf andere Weise objektiv feststellen. Deshalb galt nach dieser Denkweise das Aussetzen der Atmung als Todeszeichen. So genannte Nahtod-Erfahrungen, die mit dem scheinbaren Verlassen des eigenen Körpers einhergehen (Out-of-Body-Experiences), beruhen nach einem 2002 in Nature erschienenen Artikel Schweizer Neurologen auf einer gestörten Gehirnfunktion: Eine Epilepsiepatientin, deren hinterer Schläfenlappen im Bereich des Gyrus angularis (einer Hirnwindung) aus diagnostischen Gründen mittels einer Elektrode gereizt wurde, berichtete, sie habe den Eindruck, ihren auf dem Krankenbett liegenden Körper von oben zu betrachten.

In heutiger Zeit betrachtet man den Tod als gegeben, wenn die lebenswichtigen Funktionen von Atmung und Kreislauf (Herzschlag) aussetzen. Diese Sichtweise wurde aber in Frage gestellt, nachdem es mit dem Fortschreiten der medizinischen Technik immer besser gelang, Atmung und Kreislauf mit künstlichen Mitteln aufrechtzuerhalten. In neuerer Zeit hat sich deshalb allgemein die Definition des Hirntodes durchgesetzt. Danach ist der Tod eingetreten, wenn die Gehirnaktivität unwiderruflich zum Stillstand gekommen ist.

Aber auch die Definition des Hirntodes wurde in den letzten Jahren zunehmend unsicher, denn ein Mensch kann die höheren Gehirnfunktionen völlig verlieren, während die niederen Funktionen wie die Aufrechterhaltung der Atmung noch vorhanden sind. Manche Fachleute sind deshalb heute der Ansicht, man solle den irreversiblen Verlust von Bewusstsein als Tod betrachten. Das Todeszeichen ist danach das Fehlen von Aktivität in den höheren Gehirnzentren, insbesondere in der Großhirnrinde. Wissenschaftler des Ramos Mejia Hospitals in Buenos Aires berichteten 2000, fast jeder zweite Gehirntote bewege sich – vor allem in den ersten 24 Stunden nach Eintreten des Hirntodes – noch spontan, nach Berührung oder nach Abschalten des Beatmungsgeräts; nach 72 Stunden werde keinerlei Regung mehr festgestellt. Diese Bewegungen von Fingern, Zehen oder Armen gingen vom Rückenmark aus; wie nochmalige Überprüfungen durch eine Elektroenzephalographie gezeigt hätten, sei in derartigen Fällen an der Diagnose Hirntod nicht zu zweifeln.

Die Vorstellungen einer Gesellschaft über den Tod sind keineswegs nur von theoretischem Interesse. Die schnellen Fortschritte der medizinischen Technik haben neue ethische Fragen aufgeworfen (siehe medizinische Ethik) und zu neuen Problemen bei der juristischen Definition des Todes geführt. Unter anderem diskutiert man zurzeit folgende Fragen: Wer soll über die Todeskriterien entscheiden – Ärzte, Gesetzgeber oder jeder einzelne Mensch selbst? Ist es ethisch und juristisch zulässig, den Todeszeitpunkt im Rahmen einer Sterbehilfe durch das Abschalten künstlicher Hilfsmittel vorzuverlegen? Hat ein Mensch das Recht, zu verlangen, dass keine außergewöhnlichen Maßnahmen zur Lebenserhaltung ergriffen werden, so dass er in Frieden sterben kann? Können Angehörige oder ein juristischer Vertreter unter solchen Umständen Entscheidungen für die bewusstlose, sterbende Person treffen? Noch dringlicher wurden solche Fragen, seit man menschliches Gewebe immer besser transplantieren kann. Hier ist der Bedarf an Spenderorganen gegen die Rechte der sterbenden Person abzuwägen.

Wegen solcher Fragen haben verschiedene Gruppen versucht, für den Einzelnen das „Recht zu sterben” durchzusetzen, insbesondere durch das juristische Mittel einer Patientenverfügung, in der man den Angehörigen oder Rechtsvertretern das Recht einräumt, das Abschalten lebenserhaltender Hilfsmittel zu gestatten.

Siehe auch Thanatologie; Tod (Philosophie); Tod (Theologie)

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