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Windows Live® Suchergebnisse LebensversicherungEnzyklopädieartikel
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Lebensversicherung, Bezeichnung für eine Personenversicherung zur Deckung eines durch den Versicherungsfall entstehenden Geldbedarfs. Versicherungsfall ist in der Regel entweder der Tod der versicherten Person (Todesfallversicherung) oder das Erreichen eines im Voraus bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), bei der in Deutschland vorherrschenden gemischten Lebensversicherung der Eintritt eines dieser Ereignisse.
Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung von Beiträgen, die in der Regel monatlich fällig werden. Im Gegenzug erbringt der Versicherer beim Tod der versicherten Person oder zu einem im Vertrag festgesetzten Zeitpunkt finanzielle Leistungen in Form einer einmaligen oder aber von regelmäßigen Zahlungen. Im ersten Fall spricht man von einer Kapitalversicherung, im zweiten von einer Rentenversicherung (siehe gesetzliche Rentenversicherung). Wer die begünstigte Person ist und somit die vereinbarten Beträge ausgezahlt bekommt, ist meist im Versicherungsvertrag geregelt. Wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch sind, spricht man von einer Eigenversicherung, ansonsten von einer Fremdversicherung. Vor dem Abschluss der Lebensversicherung überprüft der Versicherer die Gesundheit der zu versichernden Person, indem er sie über ihren Gesundheitszustand befragt. Eine Lebensversicherung dient dazu, einen im Versicherungsfall entstehenden Geldbedarf zu decken, beispielsweise zur Versorgung der Familie im Todesfall, zur Rückzahlung eines Kredits, zur finanziellen Absicherung der Ausbildung der Kinder oder zur Sicherung der eigenen Altersversorgung. Aus der Perspektive des einzelnen Versicherungsnehmers bedeutet die Lebensversicherung also eine Absicherung gegen Risiken, hauptsächlich gegen die Möglichkeit, dass das Arbeitseinkommen aufgrund von Tod oder Alter vorzeitig wegfallen könnte. Gesamtwirtschaftlich gesehen bewirkt sie eine Schonung des sozialen Netzes, denn durch sie lässt sich im Fall eines Schicksalsschlages eine Abhängigkeit des Versicherten bzw. dessen Angehöriger von Fürsorgeleistungen (siehe Sozialhilfe) vermeiden. Auch ein Unternehmen kann eine Lebensversicherung abschließen, etwa um das Leben eines Geschäftsführers zu versichern. Häufig werden Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt, beispielsweise bei Geldmangel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder um die angesammelten Gelder lukrativer anzulegen. Eine vorzeitige Kündigung ist allerdings meist mit spürbaren finanziellen Einbußen verbunden. Alternativ dazu bietet es sich an, die Lebensversicherung an einen Finanzinvestor zu verkaufen, der den Ablauf des Versicherungsvertrags abwartet und dann die Versicherungssumme kassiert. Der Handel mit Lebensversicherungen ist insbesondere aus den angelsächsischen Ländern bekannt.
Die früheste Form der Lebensversicherung waren Begräbnisvereine, die es bereits in der griechischen und römischen Antike gab. Schon damals kannte man Abmachungen über die Einzahlung von Beiträgen, die nach dem Tod des Mitglieds ausgezahlt wurden. Im Mittelalter waren die Mitglieder der Handwerkszünfte und von Gilden gegen Tod, Krankheit und Invalidität abgesichert. Ein weiterer Vorläufer der heutigen Lebensversicherung ist das tontinische Rentensystem (Tontine), das von dem Italiener Lorenzo Tonti (1630-1695) begründet und nach ihm benannt wurde; dieses System war einer Lotterie vergleichbar, bei der das von einer Vielzahl von Personen eingelegte Kapital und die hierauf entfallenden Zinsen nach einer gewissen Zeit an die Überlebenden ausgezahlt wurden. Die statistischen Voraussetzungen der Versicherungsmathematik, insbesondere die Wahrscheinlichkeitsrechnung, die Zinseszinsrechnung und die Bevölkerungsstatistik, wurden im 15. und 16. Jahrhundert entwickelt. Sie dienten erstmals im 18. Jahrhundert in Großbritannien als Grundlage des Tarifsystems von Lebensversicherungen. Die erste Lebensversicherung Deutschlands, die Gothaer Lebensversicherung, wurde 1827 gegründet.
Je nach Bedarf und Versorgungszweck stehen verschiedene Formen der Lebensversicherung zur Auswahl. Sie variieren vor allem nach der Definition des Versicherungsfalls, der Dauer der Beitragszahlungen und dem Auszahlungsmodus. Grundsätzlich kann man zwischen Risiko-Lebensversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen (auch als Kapital-Lebensversicherungen bezeichnet) unterscheiden. Im Fall einer Risiko-Lebensversicherung wird die Auszahlung der Versicherungssumme an ein bestimmtes Ereignis – in der Regel den Tod – geknüpft. Eine Kapital-Lebensversicherung sieht hingegen in jedem Fall eine Auszahlung vor. Daneben ist auch die Unterscheidung zwischen Todesfall- und Erlebensfallversicherung sowie gemischter Lebensversicherung gebräuchlich.
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