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Syrien

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Syrien (Flagge und Hymne)Syrien (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
5.1

Exekutive

Die oberste Exekutivgewalt und gleichzeitig Staatsoberhaupt ist der Präsident, der alle sieben Jahre vom Volk gewählt wird. Der Präsident beruft ein Kabinett ein, dem ein Ministerpräsident vorsteht.

5.2

Legislative

Die Legislative wird repräsentiert durch die Volksversammlung (Parlament), die aus 250 Mitgliedern besteht. Diese werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.

5.3

Judikative

Die höchste juristische Instanz ist der Oberste Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Damaskus. Weitere Gerichtsbarkeiten sind das Kassationsgericht, Berufungsgerichte in den 13 Provinzen des Landes und die Gerichte der ersten Instanz.

5.4

Politik

Die größte politische Gruppierung in Syrien ist die Nationale Fortschrittsfront (FNP), die 1972 gebildet wurde. Die wichtigste Partei dieser Union ist die arabisch-sozialistische Baath-Partei, die 1947 gegründet wurde.

5.5

Verteidigung

Der Militärdienst ist für Männer in Syrien Pflicht. Die bewaffneten Streitkräfte des Landes umfassen eine 200 000 Mann starke Armee, eine Luftwaffe von 100 000 Mann und eine Marine von 7 600 Mann.

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