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Oktoberrevolution

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Nikolaus II. und seine FamilieNikolaus II. und seine Familie
Artikelgliederung
11.1

Die Beschlüsse der Regierung

Als erstes Dekret verabschiedete der Kongress einstimmig ein Manifest, das allen Krieg führenden Staaten den sofortigen Frieden ohne Annexionen und Kontributionen anbot. Außerdem schlug es einen sofortigen Waffenstillstand für die Dauer von mindestens drei Monaten vor. Die Beschlüsse über Grund und Boden wurden in Form eines Dekrets getroffen: „Das Recht auf privaten Grundbesitz wird für immer aufgehoben ... Das Recht der Grundeigentümer auf ihren Besitz wird sofort und entschädigungslos aufgehoben ...” Der gesamte Grundbesitz der Gutsherren, der Zarenfamilie, der Klöster und Kirchen wurde Staatseigentum und in die Verfügung von örtlichen Grund- und Bodenkomitees und Bauernsowjets überstellt. Das Land der Kleinbauern und der einfachen Kosaken war jedoch ausdrücklich von der Beschlagnahmung ausgenommen. Die Beschäftigung von Lohnarbeitern auf dem Land war verboten, das Land sollte dem „gehören”, der es mit eigener Hände Arbeit bestellte. Der Sowjetkongress legte den Grundsatz der gleichberechtigten Nutzung des Grund und Bodens fest, d. h. das Land sollte je nach den lokalen Gegebenheiten unter den Landarbeitern aufgeteilt werden, wobei entweder die Arbeit oder der Verbrauch als Bemessungsgrundlage dienen sollte.

Die Beschlüsse des Sowjetkongresses zur Friedens- und Agrarpolitik verschafften der neuen Regierung große Zustimmung und gaben den Ausschlag für den Sieg der Bolschewiki in den anderen Städten und in den Provinzen. Am 15. November verkündete der Rat der Volkskommissare außerdem das Recht auf nationale Selbstbestimmung und Gleichberechtigung: Nationalitäten, die sich das Zarenreich gewaltsam angegliedert hatte, sollten sich von Russland trennen dürfen. Gleichzeitig machte der Rat jedoch deutlich, dass er mit einer Entscheidung der Arbeitermassen dieser Nationalitäten für den Verbleib bei Russland rechnete. Des Weiteren verstaatlichte der Rat alle Banken und sukzessive auch die Industriebetriebe und überstellte die Produktionsmittel der Verfügungsgewalt der Arbeiter.

11.2

Die Sicherung der Macht

Am 8. Dezember 1917 wurde die verfassunggebende Versammlung gewählt, in der die Bolschewiki, wie Lenin richtig vorhergesehen hatte, mit etwa einem Viertel der Sitze nur eine Minderheit bildeten; die Mehrheit hatten die Sozialrevolutionäre. Im Januar 1918 lösten die Bolschewiki die Versammlung bei ihrem ersten Zusammentreten gewaltsam auf. In der Folge wurden alle nichtbolschewistischen Kräfte systematisch durch den „Roten Terror”, wie Lenin selbst diese Aktionen bezeichnete, ausgeschaltet. Bürgerliche Parteien wurden verboten, Menschewiki und rechte Sozialrevolutionäre aus allen Sowjets verdrängt und linke Sozialrevolutionäre, die zunächst an der Macht beteiligt waren, vom politischen Leben ausgeschlossen. Allein dominierende politische Kraft wurde die „Kommunistische Partei Russlands (Bolschewiki)”, Abkürzung KPR(B), wie sich die Bolschewiki seit Anfang 1918 bezeichneten.

Im März 1918 übersiedelte die Regierung in den Moskauer Kreml, und am 10. Juli 1918 verabschiedete der 3. Allrussische Sowjetkongress die Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR). Damit war die erste Phase der Revolution abgeschlossen.

11.3

Bürgerkrieg

Entsprechend ihrem ersten Dekret vom 8. November 1917 schloss die bolschewistische Regierung noch im Dezember 1917 einen Waffenstillstand mit den Mittelmächten und am 3. März 1918 den Frieden von Brest-Litowsk, in dem Sowjetrussland die Unabhängigkeit Finnlands, Polens, der baltischen Staaten und der Ukraine anerkannte. Diese Gebietsverluste sowie umgekehrt die Furcht in den nun unabhängigen Staaten vor dem Verlust ihrer Souveränität nach der Aufhebung des Friedensvertrages Ende 1918, vor allem aber die Repressionen der Regierung sowie insbesondere der eigene Machtverlust schürten die Opposition von Monarchisten, bürgerlichen Demokraten, Nationalisten, Menschewiki und Sozialrevolutionären gegen die Bolschewiki und führten schließlich zum Bürgerkrieg, der bis 1920/1922 andauerte. Am Ende siegten die Bolschewiki mit ihrer Roten Armee gegen die von den Entente-Mächten unterstützten antibolschewistischen „Weißen”.

Am 30. Dezember 1922 konstituierte sich aus der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Ukrainischen, der Weissrussischen und der Transkaukasischen Sozialistischen Sowjetrepublik die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR).

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