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AfghanistanEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Einleitung; Physische Geographie; Bevölkerung; Bildung und Kultur; Verwaltung und Politik; Wirtschaft; Geschichte
An das Telefonnetz sind alle wichtigen Großstädte und auch kleinere Städte angeschlossen. Die staatlich kontrollierte Nachrichtenagentur Bakhtar Information Agency (BIA) wurde 1939 gegründet. Bis 1986 gab es mehr als zehn landesweit erscheinende Zeitungen und annähernd 20 regionale Blätter. Die Aufrechterhaltung und Entwicklung der informationstechnologischen Infrastruktur wurde durch die Kriege stark gehemmt und brach zeitweise ganz zusammen.
Die Regierung hat ihre Anstrengungen verstärkt, für das Wohlergehen des Volkes zu sorgen. Ein medizinisches Programm zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten wird gerade durchgeführt. Trotzdem bleiben die Gesundheitsbedingungen schlecht. Die Kindersterblichkeit ist hoch (155 Sterbefälle pro 1 000 Lebendgeburten), und die mittlere Lebenserwartung liegt bei nur 44,2 Jahren (2008).
Die Vorgängerin der aktuellen Verfassung Afghanistans stammt aus dem Jahr 1987. Allerdings existierte die Verfassung nach der Verhängung des Ausnahmezustandes 1989 und nach dem Sturz der Regierung Najibullah 1992 sowie insbesondere nach der Übernahme der Macht durch die Taliban 1996 nur noch auf dem Papier. Die Taliban suspendierten alle bis dahin noch vorhandenen Verfassungsorgane, errichteten ein islamistisches Regime und beherrschten das Land durch eine sechsköpfige Regierung. Nach dem Fall des Taliban-Regimes im November 2001 leiteten die Vertreter von vier relevanten afghanischen Gruppierungen auf der von den Vereinten Nationen initiierten und geleiteten Afghanistan-Konferenz vom 27. November bis zum 5. Dezember 2001 in einem Abkommen die politische Reorganisation des Landes und die Errichtung demokratischer Strukturen in die Wege. Am Beginn dieses auf zwei Jahre angelegten Prozesses stand die Einsetzung einer Interimsverwaltung, die sich u. a. aus einer 29-köpfigen Interimsregierung mit einem Vorsitzenden an ihrer Spitze, der Unabhängigen Sonderkommission für die Einberufung einer außerordentlichen Loya Jirga, der traditionellen afghanischen Ratsversammlung, sowie dem Obersten Gerichtshof zusammensetzte und am 22. Dezember 2001 die Arbeit aufnahm. Bis zur Verabschiedung einer neuen Verfassung wurde die demokratische Verfassung von 1964 wieder in Kraft gesetzt mit Ausnahme der die Monarchie und ihre Organe betreffenden Bestimmungen. Im Juni 2002 trat die außerordentliche Loya Jirga zusammen, die von der Unabhängigen Sonderkommission vorbereitet worden war. Diese Loya Jirga bestimmte eine Übergangsverwaltung einschließlich Übergangsregierung und Staatsoberhaupt. Mit der Einsetzung der Übergangsregierung im Juni 2002 stellte die Interimsverwaltung ihre Arbeit ein. Die Übergangsregierung wiederum soll einer aus freien, demokratischen Wahlen hervorgegangenen Regierung weichen; die Ausarbeitung einer neuen Verfassung als Vorbedingung für die Durchführung freier Wahlen oblag einer verfassunggebenden Loya Jirga, die nach dem Zusammentreten der Übergangsregierung einberufen wurde. Am 4. Januar 2004 verabschiedete die Loya Jirga die neue Verfassung für Afghanistan; am 26. Januar trat sie in Kraft. Nach dieser neuen Verfassung ist Afghanistan eine „Islamische Republik”. Der Islam ist Staatsreligion, zugleich aber wird den Anhängern anderer Religionen das Recht auf Ausübung ihres Glaubens garantiert. Die neue Verfassung folgt in großen Teilen demokratischen und liberalen Wertvorstellungen des Westens, gesteht z. B. Männern und Frauen gleiche Rechte zu, verbietet jede Art von Diskriminierung und trägt der ethnischen Vielfalt im Land u. a. dadurch Rechnung, dass in Provinzen, wo eine Mehrheit weder Paschtu noch Dari, sondern eine Regionalsprache spricht, diese als dritte Amtssprache anerkannt wird. Die Scharia, die islamische Rechtsprechung, die unter den Taliban rigoros gehandhabt wurde, fand keinen Eingang in die Verfassung und hat damit keinen Einfluss mehr auf Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Exekutive liegt nach der neuen Verfassung in den Händen eines mit weit reichenden Vollmachten ausgestatteten Präsidenten. Der Präsident ernennt die Minister; einen Ministerpräsidenten gibt es nicht, dafür aber – auch das ein Zugeständnis an die ethnische Vielfalt des Landes – zwei Stellvertreter des Präsidenten. Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: dem von der Bevölkerung gewählten „Haus des Volkes” (Wolesi Jirga) und dem „Haus der Ältesten” (Meschrano Jirga). Das „Haus des Volkes” kann über Ministerernennungen des Präsidenten abstimmen und Amtsenthebungsverfahren gegen sie einleiten.
Afghanistan ist eines der ärmsten Länder der Welt. Die Wirtschaft des Landes wurde durch jahrzehntelange Kriege und politische Instabilität nachhaltig geschwächt. Die Grundlage der afghanischen Wirtschaftsstruktur bildet die Landwirtschaft, die in früheren Zeiten die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sicherte und auch einen Überschuss für den Export produzierte. Krieg, Misswirtschaft und Dürrekatastrophen brachten die Agrarwirtschaft jedoch in weiten Teilen zum Erliegen. Die Wiederbewirtschaftung früherer Agrarflächen wird durch Landminen und Schäden an den Bewässerungssystemen erschwert. Industrieanlagen und Infrastruktur wurden während der Kriege zu großen Teilen zerstört und seither nur in geringem Umfang wieder aufgebaut. Nicht zuletzt die prekäre Sicherheitslage, Korruption sowie ungeklärte Eigentumsfragen standen einem zügigen Wiederaufbau der Wirtschaft entgegen. Eine wichtige Einnahmequelle Afghanistans ist der Handel mit Opium: Laut UN-Drogenkontrollprogramm (UNDCP) lieferte das Land vor dem Verbot des Schlafmohn-Anbaus durch die Taliban 1999 rund drei Viertel der Weltproduktion. Nach dem Sturz des Taliban-Regimes im November 2001 wurde der Anbau jedoch wieder aufgenommen, und schon 2002 wurden in Afghanistan nach Angaben des Internationalen Suchtstoffkontrollrates der Vereinten Nationen (INCB) 3 600 Tonnen Opium produziert, ebenso viel wie vor dem Anbauverbot. 2006 stieg die afghanische Opiumproduktion auf 6 100 Tonnen. Mit dem Opiumhandel erwirtschaftete Afghanistan, der weltweit größte Opiumproduzent, etwa ein Drittel seines Bruttoinlandsproduktes. Programme zur Umstellung des Anbaus von Schlafmohn auf Getreide oder Baumwolle fruchteten nichts; immerhin lässt sich mit dem Anbau von Schlafmohn mehr als 15-mal so viel verdienen wie etwa mit Getreide.
Trotz des trockenen Klimas und des gebirgigen Charakters liegt das größte Potential des Landes in der landwirtschaftlichen Nutzung. Ungefähr 70 Prozent der Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft. Sie prägt die Wirtschaft des Landes, wenn auch die Produktivität der kleinen Betriebe sehr gering ist. Etwa 12,1 Prozent der Landesfläche werden ackerbaulich genutzt; charakteristisch sind Bewässerungsfeldbau und Weideviehwirtschaft. Die wichtigsten Agrarerzeugnisse sind Weizen, Mais, Reis, Gerste, Obst (Trauben, Melonen), Baumwolle und Zuckerrüben. Die überwiegend nomadische Viehhaltung (Schafe, Ziegen) hat einen Anteil von 25 Prozent an der gesamten Agrarproduktion. Fleisch und Wolle werden für den heimischen Markt, aber auch für den Export produziert. Das Fell der Karakulschafe, die im Norden Afghanistans in großer Zahl gehalten werden, ist vor allem auch im Ausland hoch geschätzt. Der Viehbestand umfasst außerdem Kamele, Pferde, Esel, Rinder und Geflügel. Weite Teile des Landes werden allerdings zu stark beweidet und leiden unter Bodenerosion, durch die fast ein Drittel des ehemaligen Ackerlandes zerstört wurde.
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