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Windows Live® Suchergebnisse AblassEnzyklopädieartikel
Ablass, lateinisch Indulgentia, in der Praxis der römisch-katholischen Kirche der volle oder teilweise Nachlass der „zeitlichen Sündenstrafen” durch Erfüllung bestimmter Leistungen wie z. B. Gebete oder gute Werke. Ablass kann von einem kirchlichen Würdenträger gewährt werden und gilt als eine besondere Form der Fürbitte, welche die Gesamtkirche in ihrer Liturgie und ihren Gebeten um Versöhnung Gottes mit einem lebenden oder toten Kirchenmitglied leistet. Die römisch-katholische Kirche gewährt immer noch Ablässe, die Praxis wurde jedoch 1967 reformiert. Die Möglichkeiten für die Gewährung eines Ablasses wurden eingeschränkt und die zeitlichen Bestimmungen abgeschafft. In der frühen christlichen Kirche erlegte der Gemeindepriester oder der Bischof allen schweren Sündern eine harte Buße auf; dazu gehörten u. a. Fasten und Pilgerfahrten. Später wurden diese durch Gebete oder Almosen in Verbindung mit Ablässen ersetzt. Erst im 12. Jahrhundert erörterte man aus theologischer Sicht die Frage des Ablasses, eine Praxis, die sich gegen Ende des 12. Jahrhunderts etablierte. Gleichzeitig wurde die Gewährung eines Ablasses in zunehmendem Maß ein Vorrecht des Papstes, der daraus eine Quelle zur Aufbesserung seiner Finanzen zu machen wusste. Im Mittelalter bürgerte sich in der Amtskirche der so genannte Ablasshandel ein. Geistliche verkauften Ablässe und behaupteten, auch ohne persönliche Reue des Sünders seien ihm die Sünden damit bereits vergeben. Diese Praxis brachte u. a. Martin Luther dazu, mit der katholischen Kirche zu brechen und sich für eine Reformation einzusetzen.
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