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Windows Live® Suchergebnisse KriegsrechtEnzyklopädieartikel
Kriegsrecht, Bezeichnung für völkerrechtliche Bestimmungen, die während eines Krieges die Kriegsgegner zur Rücksichtnahme verpflichten sollen. Dies betrifft den Umgang mit der Zivilbevölkerung, mit Kriegsgefangenen, Spionen und Parlamentären (Haager Landkriegsordnung von 1899/1907) sowie mit Verwundeten und Sanitätern (Genfer Konventionen von 1949). Außerdem wurde versucht, den Einsatz bestimmter Kampfmittel (z. B. Gas) zu verhindern. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgütern (1954) zielt darauf ab, die Kriegsparteien auf den Schutz wichtiger Kulturgüter und Bauwerke zu verpflichten. Die bisherige Kriegsgeschichte hat gezeigt, dass der Versuch wenig wirkungsvoll war, Kriegshandlungen rechtlich zu begrenzen. Verpflichtungen zur Rücksichtnahme stellen offenbar einen Gegensatz zum Zweck der Kriegshandlungen dar und werden deshalb ignoriert.
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