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Artikelgliederung
Rheinland-Pfalz, Bundesland im Westen der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt im Norden an Nordrhein-Westfalen, im Osten an Hessen und Baden-Württemberg, im Süden an Frankreich, im Südwesten an das Saarland und im Westen an Luxemburg und Belgien. Die Landeshauptstadt ist Mainz; weitere wichtige Städte sind Ludwigshafen, Koblenz, Kaiserslautern und Pirmasens.
Die Fläche von Rheinland-Pfalz beträgt 19 839 Quadratkilometer. Das Bundesland hat Anteil an der Oberrheinischen Tiefebene und verschiedenen deutschen Mittelgebirgen: Im Norden liegen die Eifel und der Westerwald; südlich der Mosel bzw. der Lahn Hunsrück und Hintertaunus; im Süden das Saar-Nahe-Bergland und der Pfälzer Wald (mit Haardt und Wasgau). Zwischen den Erhebungen der Mittelgebirge liegen fruchtbare, meist mit Löß bedeckte Beckenlandschaften. Der Rhein durchquert das Land von Süden nach Norden, die Mosel durchströmt es von Südwesten nach Nordwesten. Die Reliefunterschiede wirken sich auf das Klima aus: Das von Westwinden geprägte Gebiet gliedert sich in Bereiche mit relativ hohen Niederschlägen (um 1 000 Millimeter im Hunsrück und in der Eifel) und sehr trockene Gebiete, die sich im Regenschatten befinden, wie z. B. das mittelrheinische Becken (mit Niederschlägen von durchschnittlich nur 500 bis 600 Millimetern).
Die Bevölkerungszahl des Bundeslandes beträgt etwa 3,92 Millionen, die Bevölkerungsdichte rund 198 Einwohner pro Quadratkilometer. In den vier Ballungsgebieten um Ludwigshafen, Mainz, Koblenz und Kaiserslautern ist die Bevölkerungsdichte relativ hoch, während die Mittelgebirgsregionen sehr dünn besiedelt sind. Knapp über die Hälfte der Bevölkerung (56 Prozent) ist katholisch, 41 Prozent sind evangelisch.
Die Landesverfassung wurde 1947 verabschiedet. Die 101 Abgeordneten des Landtages werden für fünf Jahre gewählt. Rheinland-Pfalz ist in zwölf kreisfreie Städte und 24 Landkreise untergliedert. In Koblenz befindet sich das deutsche Bundesarchiv, das 1952 gegründete, zentrale Archiv der Bundesrepublik Deutschland. Es ist zuständig für das Archivgut von Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten, Streitkräften, bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sowie des Deutschen Reiches und der deutschen Verwaltung der westlichen Besatzungszonen zwischen 1945 und 1949.
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