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Windows Live® Suchergebnisse Paul Johann Anselm Ritter von FeuerbachEnzyklopädieartikel
Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1775-1833), deutscher Jurist. Er gilt als Begründer der liberalen Strafrechtslehre in Deutschland. Feuerbach wurde am 14. November 1775 in Hainichen bei Jena geboren. 1801 erhielt er eine Professur an der Universität Jena, ein Jahr später in Kiel, 1804 in Landshut. 1805 wurde er ins bayerische Justizdepartement berufen; 1808 wurde er Mitglied des Staatsrates und im gleichen Jahr zum Ritter geschlagen. Feuerbach ging davon aus, dass die Androhung von Strafe abschreckend wirken könne, wenn das auf die Straftat folgende Übel für den Täter größer sei als die Befriedigung durch die Straftat (Theorie des psychologischen Zwanges; Abschreckungstheorie). Seine Ansichten gingen in das von ihm geschaffene Bayerische Strafgesetzbuch von 1813 ein, das einen großen Einfluss auf die Entstehung entsprechender Gesetzbücher in Deutschland hatte. Sein Grundsatz „nulla poena sine lege” („Keine Strafe ohne Gesetz”) wurde ins Rechtssystem zahlreicher Staaten des 19. Jahrhunderts übernommen. Feuerbach wirkte bei der Abschaffung der Folter in Bayern (1806) mit und trat für die Einführung von öffentlichen und mündlichen Gerichtsverfahren ein. 1817 wurde Feuerbach Erster Präsident des Ansbacher Appellationsgerichts. Er nahm sich Kaspar Hausers an und brachte ihn nach Attentatsversuchen beim Ansbacher Volksschullehrer J. G. Meyer unter; seine Studie Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen (1832) erklärt Hauser zum „Kind fürstlicher Eltern, welches hinweggeschafft worden ist, um andern, denen er im Wege stand, die Sukzession zu eröffnen.” Feuerbach starb am 29. Mai 1833 in Frankfurt/Main. Er war der Vater des Philosophen Ludwig Feuerbach. Zu seinen Werken zählen u. a. Betrachtungen über die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege (1821) und Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen (2 Bde., 1828/29).
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