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Windows Live® Suchergebnisse König oder KöniginEnzyklopädieartikel
König oder Königin (von althochdeutsch kuning, „Mann aus vornehmem Geschlecht”), Inhaber der höchsten herrscherlichen Würde nach dem Kaiser. Die Institution eines Königs oder königsgleichen Herrschers läßt sich in nahezu allen Kulturen und Epochen beobachten. Das germanische Königstum ging aus den mit begrenzter Herrschaftsgewalt ausgestatteten Klein- und Volkskönigen der Frühzeit, die in der Regel der mit besonderem Heil ausgestatteten Königssippe entstammten, hervor; sie wurden in der Völkerwanderungszeit von den Heerkönigen abgelöst, die über eine größere Gefolgschaft und deutlich erweiterte Befugnisse verfügten und bei denen das Geblütsrecht in den Hintergrund trat. Unter dem in der historischen Entwicklung darauf folgenden Ein- oder Großkönigtum kam es in der Regel zu Reichsgründungen, u. a. zur Errichtung des merowingischen Großkönigreiches. Unter dem Einfluss des Christentums verband sich dann im Frankenreich das Herrscheramt mit dem Gottesgnadentum. Der mittelalterliche König übte seine Herrschergewalt mittels Bann aus, d. h. er gebot und verbot; bei ihm lag die Gesetzgebung, er hatte die Gerichts- und Kirchenhoheit inne, und er entschied über die Besteuerung sowie über Krieg und Frieden, war dabei aber grundsätzlich an das göttliche Recht und an das überkommene Volksrecht gebunden. Das Ausmaß der Königsgewalt selbst war in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich ausgeprägt – je nachdem, in welchem Umfang sich der König gegen den nach Ausweitung oder Erhalt seiner eigenen Macht strebenden Adel durchsetzen konnte. In Deutschland etwa wurden, bedingt durch das Lehenswesen, anders als in Frankreich und England die Macht und die Rechte des Königs zunehmend zugunsten der Reichsfürsten, später der Landesherren zurückgedrängt. Im Absolutismus beanspruchte der König nahezu uneingeschränkte Macht für sich, im Zeitalter des Konstitutionalismus im 19. Jahrhundert wurde die Königsgewalt wieder stark beschnitten, und im Parlamentarismus kamen dem König schließlich nur noch repräsentative Funktionen zu.
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