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Windows Live® Suchergebnisse FreihafenEnzyklopädieartikel
Freihafen, Bezeichnung für die Abschnitte eines Hafens (meist eines Seehafens), die vom übrigen Zollgebiet abgegrenzt sind. Freihäfen werden juristisch zu den so genannten Freizonen gezählt und dienen dem Umschlag oder der Lagerung von Waren für Zwecke des Außenhandels. Die Grundidee hierbei ist, den internationalen Warenaustausch so wenig wie möglich mit Zollformalitäten zu behindern. So können z. B. abgeladene Güter auf die erneute Ausfuhr warten, ohne den Zoll passieren zu müssen. Innerhalb der so genannten Freihafengrenze dürfen Waren ohne zollrechtliche Beschränkungen gehandelt, ein-, aus- und umgeladen sowie befördert und gelagert werden. Ebenfalls von den zollrechtlichen Beschränkungen unberührt bleibt der Schiffbau innerhalb des Freihafens. Einfuhrabgaben werden erst erhoben, wenn die Waren in den Wirtschaftskreislauf des Binnenmarktes gelangen, also dann, wenn beispielsweise ein Händler die Waren zwecks Verkaufs in das Zollgebiet einführt. Nach einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, dem so genannten Zollkodex, dürfen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft bestimmte Teile des Zollgebietes zu Freihäfen bzw. Freizonen erklären. In Deutschland besitzen die Städte Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Deggendorf, Duisburg, Emden und Kiel einen Freihafen. Freihäfen und Freizonen dürfen nicht mit Handelsfreizonen verwechselt werden, in denen u. a. steuerliche Vorteile gelten.
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