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Internationale Arbeitsorganisation

Enzyklopädieartikel

Internationale Arbeitsorganisation (IAO; englisch International Labor Organization, ILO), Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihre Aufgaben bestehen in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Förderung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und von sozialen Verbesserungen sowie der Anhebung des Lebensstandards. Im Jahr 1919 wurde die IAO als autonome Organisation des Völkerbundes gegründet, und 1946 wurde sie offiziell mit den Vereinten Nationen verbunden. Sie erhielt 1969 den Friedensnobelpreis.

Im Unterschied zu anderen UN-Organisationen sind in der IAO, der über 170 Staaten angehören, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Regierungsbeamte vertreten. Jedes Mitgliedsland entsendet vier Delegierte, zwei Regierungs-, einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmervertreter. Ihr oberstes Beratungsorgan ist die Internationale Arbeitskonferenz, die jährlich in Genf zusammentritt, um internationale Arbeitsnormen festzulegen und zu ratifizieren. Dies geschieht zum einen durch Übereinkommen, die die Mitgliedsländer auf freiwilliger Basis unterzeichnen, und zum anderen durch Empfehlungen.

Die IAO legt Normen fest für Kinderarbeit, behinderte Arbeitskräfte, Diskriminierung, Gleichbehandlung, Koalitionsfreiheit, Menschenrechte, Mutterschutz, Renten und die Beseitigung von Zwangsarbeit. Gleichzeitig überwacht sie die Umsetzung der ratifizierten Übereinkommen in den Mitgliedsländern in Gesetz und Praxis. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Mitgliederregierungen haben das Recht, bei der IAO Beschwerden einzureichen.

Die IAO bietet den Mitgliedsländern auch technische Unterstützung bei der Einführung und Durchsetzung ihrer Normen. Programme zur technischen Zusammenarbeit befassen sich mit der Förderung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, Management, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsverwaltung, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, sozialer Sicherheit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und Gesundheit.

Die 56 Mitglieder des Verwaltungsrates setzen sich wie folgt zusammen: 28 Regierungsvertreter (zehn ständige Sitze sind dabei für die wirtschaftlich bedeutendsten Staaten reserviert, die restlichen 18 werden alle drei Jahre aus anderen Ländern gewählt), 14 Arbeitgebervertreter und 14 Arbeitnehmervertreter. Der Verwaltungsrat ernennt den Generaldirektor und legt den Haushalt fest, der durch Beiträge der Mitgliedsländer finanziert wird. Sitz der Organisation ist Genf. Die IAO unterhält Außenstellen in 40 Ländern.

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