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Luft- und Seepiraterie

Enzyklopädieartikel

Luft- und Seepiraterie, Gewaltakt gegen Schiffe oder Flugzeuge, die in der zivilen See- oder Luftfahrt eingesetzt sind. Unter Piraterie versteht man die gewaltsame Entführung oder andere Machenschaften mit der Absicht, Herrschaft über das Transportmittel zu erlangen. Auch Sabotage durch Schusswaffengebrauch, das Herbeiführen einer Explosion oder eines Brandes, um das Flug- oder Fahrzeug oder die Ladung zu zerstören oder zu beschädigen, werden unter diesem Straftatbestand erfasst. Die Piraterie zu Friedenszeiten ist darüber hinaus ein Verstoß gegen das Völkerrecht.

Luftpiraterie ist ein zeitgenössisches Phänomen, dem oft politische oder Fluchtmotive, hingegen praktisch niemals finanzielle Beweggründe zugrunde liegen. Die besondere Verletzlichkeit des Transportmittels Flugzeug und die daraus resultierende Unmöglichkeit, der Täter habhaft zu werden, ohne unschuldige Menschenleben zu gefährden, haben seit der Einführung eines regelmäßigen Passagierluftverkehrs immer wieder spektakuläre Flugeugentführungen mit zum Teil blutigem Ausgang provoziert. Besonders im Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus kam es gehäuft in den achtziger Jahren zu zahlreichen Fällen von politischer Erpressung.

Demgegenüber ist die klassische Seepiraterie eine Erscheinung, die im 20. Jahrhundert an Bedeutung verloren zu haben schien. Jedoch ist sie speziell in den Gewässern Asiens heute wieder eine reelle Gefahr geworden, die vor allem kleinere Handelsschiffe und zunehmend Privatboote betrifft. Auch einige Häfen Südostasiens gelten neuerdings als sehr gefährlich.

Wird ein Schiff jenseits der Bannmeilen jeglicher Länder gekapert, können die Piraten nach internationalem Recht in jedem Staat der Erde, in dem sie festgesetzt werden, unabhängig von der Nationalität der Täter oder des Schiffes vor ein zuständiges Gericht gestellt werden. Das Kapern fremder Schiffe im Rahmen von Kriegshandlungen fällt zwar nicht unter Piraterie, doch haben zahlreiche Länder die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 unterzeichnet, die das Kapern von Schiffen ächtet. Die Vereinigten Staaten und verschiedene andere Nationen schlossen sich der Erklärung allerdings nicht an.

Piraterie gab es bereits in der Antike. Die Phönizier verbanden Piraterie häufig mit legitimierten Arten des Seehandels. Zwischen dem 9. und dem 11. Jahrhundert terrorisierten die Wikinger die westeuropäischen Küsten und Meere. Die Hanse, die im 13. Jahrhundert gegründet wurde, hatte u. a. auch die Funktion eines gemeinsamen Schutzes gegen die Piraten, die in der Nord- und Ostsee ihr Unwesen trieben. Zur selben Zeit machten arabische Seeräuber das Mittelmeer unsicher, die einen groß angelegten Seekrieg mit der Räuberei und der Gefangennahme von Sklaven verbanden. Im 17. Jahrhundert wimmelte es im Ärmelkanal von algerischen Piraten, die von Nordafrika aus operierten. Algier war bis ins 19. Jahrhundert eine Piratenfestung. (siehe Barbarenküste; Barbareskenstaaten; Korsar). Die Freibeuter waren Piraten, die im 16. und 17. Jahrhundert überwiegend spanische Handelsschiffe überfielen, die auf dem Weg in die spanischen Kolonien in Amerika waren. Mit der Entwicklung der Dampfschifffahrt und dem Ausbau der britischen und amerikanischen Flotten in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ging das Piratenunwesen allmählich zurück.

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