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Windows Live® Suchergebnisse RatenkaufEnzyklopädieartikel
Ratenkauf, Kauf von Konsumgütern auf Teilzahlung. Der Käufer zahlt einen gewissen Teil des Kaufpreises an, den Rest zahlt er in Raten ab, d. h. in regelmäßig wiederkehrenden Teilzahlungen. Der Verkäufer behält sich in der Regel das Eigentum so lange vor, bis die Ware ganz bezahlt ist. Nach dem Verbraucherkreditgesetz kann der Käufer innerhalb einer Woche vom Kauf zurücktreten, und zwar ohne Angabe eines Grundes. Allerdings müssen Aufwendungen und Abnutzungen des Gegenstandes abgegolten werden. Der Verkäufer muss den Käufer auf das Widerrufsrecht hinweisen. Tut er das nicht, erlischt es erst, wenn beide Seiten ihre Leistung vollständig erbracht haben, spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss. Der Kaufvertrag muss den Bar- und den Teilzahlungspreis, die Höhe, Zahl und Fälligkeit der Teilzahlungen sowie den effektiven Jahreszins enthalten.
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