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Tribun

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Tribun, Bezeichnung für Beamte und Offiziere im antiken Rom.

2

Ärartribune

Die Ärartribune (tribuni aerarii) waren ursprünglich Beamte, denen die Auszahlung des Soldes (stipendium) an die Soldaten ihrer Tribus oblag. Nachdem die Quästoren die Soldauszahlung übernommen hatten, blieben sie wahrscheinlich als eigene, den Rittern nahe stehende Censusklasse (Vermögensklasse) weiter bestehen und bildeten als solche ab 70 v. Chr. die dritte Richterdekurie. 46 v. Chr. wurde der Stand der Ärartribune von Caesar beseitigt.

3

Militärtribune

Die Militärtribune (tribuni militum) waren die Stabsoffiziere der römischen Legionen. Die jeweils sechs Militärtribune pro Legion hatten in erster Linie administrative Aufgaben, d. h., sie waren an der Aushebung der Legionen mitbeteiligt, waren für die Regelung des Dienstbetriebes zuständig und hatten dem Feldherrn für verschiedene Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Lediglich im Krieg erhielten sie in der Regel auch militärische Kommandos. Voraussetzungen für den Zugang zum Amt des Militärtribuns waren mindestens ritterliche Herkunft sowie die Absolvierung einer fünf- bis zehnjährigen Militärdienstzeit. Ab dem 2. Jahrhundert v. Chr. nutzten allerdings zunehmend militärisch unerfahrene junge Männer aus der Nobilität oder dem Ritterstand das Militärtribunat als Einstieg in die höhere Ämterlaufbahn, so dass die militärische Seite des Amtes allmählich an Bedeutung verlor und an die Legionslegaten (legati legionis) überging. In der Kaiserzeit diente das Militärtribunat dann nahezu ausschließlich als Sprungbrett für eine ritterliche oder senatorische Ämterlaufbahn und war weitest gehend auf den Verwaltungsdienst reduziert.

4

Konsulartribune

Konsulartribune bzw. Militärtribune mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestas) waren eine besondere Erscheinung der Zeit zwischen etwa 450 und 367 v. Chr. In dieser Zeit trat mehrfach ein Kollegium aus drei bis acht Konsulartribunen an die Stelle der zwei Konsuln. Diese Einrichtung eines mehrköpfigen Kollegiums war wahrscheinlich aus militärischen Gründen notwendig geworden (und nicht, weil unterdessen auch die Plebejer in das höchste Staatsamt drängten, wie Livius meint). Die Konsulartribune dürften dieselbe Gewalt und dieselben Ehrenrechte wie die Konsuln gehabt haben, und wie die Konsuln wurden sie zu ihrer einjährigen Amtszeit in den Zenturiatskomitien gewählt. Mit der Einführung des Prätorenamtes 367/366 v. Chr. wurden die Konsulartribune überflüssig.

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