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  • Institut für Föderalismus - Innsbruck

    Ein wissenschaftliches Institut mit dem Schwerpunkt der Föderalismusforschung. Informiert über den Föderalismus, über Organisation, Ziele, und Publikationen.

  • Föderalismus – Wikipedia

    Föderalismus (von lat.: foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) bezeichnet grundsätzlich ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder über eine ...

  • Föderalismus in Deutschland – Wikipedia

    Föderalismus bezeichnet ganz allgemein ein bestimmtes Prinzip, einen Staat zu organisieren. In der Bundesrepublik Deutschland ist es Teil des politischen Systems.

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Föderalismus

Enzyklopädieartikel
Artikelgliederung
1

Einleitung

Föderalismus (von lateinisch foedus: Bündnis), Ordnungsprinzip für große gesellschaftliche Organisationen, vor allem für Staaten, mit dem Ziel, die gegenläufigen Interessen und die Eigenheiten seiner Teile zum Vorteil beider Seiten zu kombinieren. Ein föderalistisches System bietet den organisatorischen und rechtlichen Rahmen, in dem sich Autonomie und Eigenständigkeit entfalten können und zugleich die Integration und das Zusammenwirken der Partner gewährleistet sind. Infolge einer Dezentralisierung von Macht sind auf der übergeordneten Ebene nicht mehr Befugnisse angesiedelt als im Interesse des Ganzen notwendig. Auf der nachfolgenden Ebene regeln die Teileinheiten ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich selbst und wirken in der Regel darüber hinaus an Entscheidungen der Zentrale mit.

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Institutioneller und politischer Föderalismus

Zahlreiche Organisationen und Körperschaften bauen sich auf dem Zusammenschluss weitgehend autonomer dezentraler Einheiten auf und finden sich in einem Dachverband zusammen. Entsprechend organisiert sind in Deutschland z. B. der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT), die Evangelische Kirche in Deutschland. Dieser institutionelle oder korporative Föderalismus lässt sich auch als Ausdruck der gesellschaftlichen Demokratisierung verstehen.

Im politischen bzw. staatsrechtlichen Bereich prägt sich der Föderalismus in vielfältigen Formen aus, als Typen vorherrschend sind Föderation und Konföderation bzw. Staatenbund und Bundesstaat. Die Bundesrepublik Deutschland stellt mit ihrer komplizierten Politikverflechtung einen speziellen Fall des Bundesstaates dar. Die Europäische Union (EU) ist als neuartiges supranationales Gebilde zwischen Staatenbund und Bundesstaat anzusiedeln.

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Staatenbund und Bundesstaat

Das Prinzip der Subsidiarität ist eines der tragenden Elemente der staatspolitischen Theorie vom Föderalismus und setzt ihn in Gegensatz zum Partikularismus und Separatismus. Das föderale System beruht auf einem durch Vertrag oder Verfassung festgeschriebenen Konsens über die Grundlagen für einen gemeinsamen politischen Rahmen. Im Falle des Staatenbundes oder der Föderation, deren Mitglieder weitestgehend souverän bleiben und sich das Recht zum Austritt vorbehalten, kann der Zusammenschluss z. B. durch das Ziel begründet sein, die Kräfte der Vertragspartner zu bündeln oder als Nachfolger eines zerfallenen Staates verbliebene gemeinsame Interessen (vorläufig) weiterzuverfolgen (z. B. Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, Serbien und Montenegro). Die von den Mitgliedern an den Staatenbund abgetretenen Kompetenzen beschränken sich zumeist auf Teilbereiche der Außen- und Verteidigungspolitik, in neuerer Zeit vermehrt auch auf die Außenwirtschaftspolitik.

Im Falle des Bundesstaates gründet sich der Zusammenhalt in der Regel auf dem Bekenntnis zur gemeinsamen Geschichte bzw. zur gemeinsamen Nation. Auf dieser Basis kann die Zentralregierung, legitimiert durch eine Vertretung der Einzelstaaten, alleinverantwortlich nach außen agieren (Außenpolitik, Verteidigung) und nach innen solche Kompetenzen an sich ziehen, mit denen sie den nationalen Zusammenhalt fördern kann (z. B. Sozialpolitik). Durch die (mehr oder weniger eingeschränkte) politische Autonomie der (Teil-)Staaten grenzt sich der Föderalismus vom Unitarismus ab, der den Einheitsstaat prägt. In ihm übt die Zentralregierung mit ihren Verwaltungsbehörden auch die unmittelbare Gewalt über die Regionen und Provinzen des Landes aus. Dagegen ergeben sich im Bundesstaat, der sich im Spannungsfeld zwischen Staatszentralismus und Verselbständigung der Teilstaaten befindet, unterschiedliche Verteilungen der politischen Macht, der Gestaltungsaufgaben und der Rechte zwischen den Ebenen des Gesamtstaates und der Teilstaaten.

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Historische Beispiele

Beispiele des Föderalismus in der Antike sind der Delische Bund und der Achaiische Bund. Diese griechischen Föderationen werden allgemein als die frühesten politischen Versuche angesehen, gemeinsam nationale Stärke zu erlangen, ohne die Unabhängigkeit der Regionen völlig aufzugeben. Ansätze zum Föderalismus finden sich auch im Römischen Reich.

Während der Renaissance war die Union von Utrecht, ein 1579 gebildetes Bündnis von sieben Provinzen der Niederlande, dem Wesen nach ein Bundesstaat. Die Schweiz, die historisch als das Musterbeispiel einer gelungenen Konföderation und später eines Bundesstaates gilt, begann den Prozess der Vereinigung 1290 mit Verträgen zwischen drei Kantonen zu einem ewigen Bündnis. Die Zahl der in die Verträge aufgenommenen Kantone nahm allmählich zu, und die Konföderation dauerte, mit einer kurzzeitigen Unterbrechung als Einheitsstaat unter französischem Einfluss, bis 1848. Seitdem ist die Schweiz ein Bundesstaat. Nach einigen Experimenten mit einer Konföderation gaben sich die Vereinigten Staaten 1789 eine bundesstaatliche Verfassung, die für viele Länder ein Vorbild wurde.

Das Heilige Römische Reich war ein mehrfach gestuftes föderales Staatensystem, in dem selbst konkurrierende Bündnisse von Fürsten und Kleinstaaten ihren Platz fanden. Auch der an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches getretene Deutsche Bund (1815-1866) sowie der nachfolgende Norddeutsche Bund (1866-1871) waren Staatenbünde. Erst die Verfassung von 1871 konstituierte das Deutsche Reich als Bundesstaat, der durch die Verfassung der Weimarer Republik (1919) einen stärkeren zentralstaatlichen Akzent erhielt.

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