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England

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England: LandschaftenEngland: Landschaften
Artikelgliederung
4.2. 2

Kunst und Literatur

Siehe Großbritannien: Kunst; englische Kunst und Architektur; englische Literatur

4.3

Englisches Recht

Das englische Recht geht auf die Gebräuche der Angelsachsen und der Normannen zurück, die England 1066 eroberten. Die Normannenkönige errichteten ein starkes, zentralisiertes Verwaltungs- und Rechtswesen, und der jeweilige königliche Hof entwickelte ein vielschichtiges Regelwerk, das auf Gebräuchen und Präzedenzfällen aufgebaut war. Machtstreitigkeiten zwischen dem König und den rivalisierenden Interessen der Feudalbarone und später des Parlaments brachten grundlegende Rechtsdokumente hervor, die die gesamte englischsprachige Welt nachhaltig beeinflussten. Das bekannteste dieser Dokumente ist die Magna Charta, die 1215 erlassen wurde. Von kaum geringerer Bedeutung ist die Bill of Rights von 1689. Die Grundprinzipien, dass Menschen nur von ihresgleichen verurteilt werden dürfen, dass die Freiheit des Einzelnen unantastbar ist, dass Eigentum nur durch ein ordentliches Gerichtsverfahren enteignet werden kann und dass ein Bürger vor unangemessenen Durchsuchungen und Festnahmen geschützt werden muss, wurden zuerst in diesen grundlegenden Verkündungen der englischen Rechtsprechung und in den Ausführungen der englischen Richter formuliert. So gesehen wurde das englische Recht von Richtern entworfen, und obwohl das Parlament ständig neue Gesetze verabschiedet, werden die allgemeinen Rechtsgrundsätze immer noch von früheren Entscheidungen (Präzedenzfällen) der Gerichte abgeleitet und nicht von den Gesetzen. Dieses System kann nur aufgrund des verbindlichen Präzedenzfalles bestehen, demgemäß ein niedriges Gericht den Richtlinien und Prinzipien eines übergeordneten Berufungsgerichts in seiner Entscheidung folgen muss. Das höchste Gericht Englands ist das Oberhaus; ihm folgen in der Hierarchie der Rechtsprechung der High Court und das Appellationsgericht. Einsprüche werden durch das Appellationsgericht an das Oberhaus geleitet. Zivilverfahren werden in Grafschaftsgerichten und am Obersten Gerichtshof verhandelt. Strafverfahren werden an einem Schiedsgericht und an einem Bezirksgericht für Strafsachen verhandelt. Außerdem gibt es einige Jugend- und Familiengerichte.

Siehe auch Gewohnheitsrecht; Common Law; Verfassung

5

Verwaltung

Seit der Reformierung der Regionalverwaltung 1974 ist England in 39 nichtstädtische Grafschaften, sechs städtische Grafschaften und Groß-London (das 1965 als eigene Verwaltungseinheit eingerichtet wurde) unterteilt. Die Grafschaften sind in insgesamt rund 330 Bezirke aufgeteilt, die wiederum in 10 000 Gemeinden gegliedert sind. Jede Ebene einer Regionalverwaltung untersteht einem Rat, dessen Mitglieder auf vier Jahre gewählt werden. 1985 wurden der Rat Groß-Londons und die Räte der sechs städtischen Grafschaften abgeschafft. Der Großteil ihrer Aufgaben wurde im Fall Groß-Londons den 32 Londoner Stadtbezirken und der Stadt London übertragen und im Falle der städtischen Grafschaften den städtischen Bezirksräten. Mit dem Local Government Act (1994) wurde die Regionalverwaltung in England nochmals neu organisiert. In einigen Gegenden wurde das zweifache System der Grafschaftsräte und der Bezirksräte abgeschafft. Die Regionalverwaltung dieser Gebiete wurde in neuen einstufigen Behörden organisiert. Die erste dieser Gesamtbehörden wurde auf der Insel Wight im April 1995 eingerichtet. Eine ähnliche Umorganisierung wird auch in Wales und Schottland durchgeführt.

6

Wirtschaft

Siehe Großbritannien

7

Geschichte

Im 1. Jahrtausend v. Chr. kamen die Kelten auf die Britischen Inseln. Sie bearbeiteten die schweren Böden der Flusstäler mit eisernen Pflugscharen. Ihre Gesellschaft wurde von Priestern, den Druiden, beherrscht.

Die Geschichte Englands beginnt mit der Eroberung Großbritanniens durch die Angelsachsen um 449 n. Chr. Sie vertrieben die keltischen Einwohner aus dem südöstlichen Teil der Insel nach Wales und auf die südwestliche Halbinsel. Das Land, das sie besiedelten, nannten sie Angel-Land oder England.

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