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Niederlande

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Niederlande (Flagge und Hymne)Niederlande (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
5.2

Legislative

Der Staten-Generaal (Parlament) besteht aus zwei Kammern. Die Erste Kammer umfasst 75 Mitglieder, die für vier Jahre von den Provinzialregierungen gewählt werden, und besitzt lediglich Zustimmungs- bzw. Ablehnungsrecht. Die Zweite Kammer besteht aus 150 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht ebenfalls für vier Jahre vom Volk gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr.

5.3

Judikative

Das Justizwesen der Niederlande umfasst vier Gerichtsebenen. Das erste Tribunal ist das Hohe Gericht der Niederlande mit Sitz in Den Haag. Gerichte auf niedrigerer Hierarchieebene sind die fünf Berufungsgerichte, die 19 Landgerichte und die 62 Amtsgerichte. Alle niederländischen Richter werden vom Monarchen auf Lebenszeit ernannt.

5.4

Kommunalverwaltung

Die Niederlande bestehen aus den zwölf Provinzen Drenthe, Flevoland, Friesland, Gelderland, Groningen, Limburg, Noord-Brabant (Nordbrabant), Noord-Holland (Nordholland), Overijssel, Zuid-Holland (Südholland), Utrecht und Zeeland (Seeland). Jede der Provinzen wird von einem Regierungskommissar und von einer vom Volk gewählten gesetzgebenden Versammlung (Staten-Provinzial) regiert.

5.5

Politische Parteien

Das niederländische Parteienspektrum ist breit gefächert. Das Verhältniswahlrecht, das bei den Wahlen zu den Gemeinde- und Provinzialversammlungen sowie dem Parlament zum Tragen kommt, ermöglicht auch kleinen Parteien, in die Parlamente einzuziehen. Auf nationaler Ebene werden die Niederlande immer von Koalitionen regiert, deren Bildung sich oft als schwierig erwiesen hat.

Die wichtigsten politischen Parteien sind der konservative Christlich-Demokratische Appell (Christen Democratisch Appèl, CDA), die sozialdemokratische Partei der Arbeit (Partij van de Arbeid, PvdA), die rechtsliberale, unternehmerorientierte Volkspartei für Freiheit und Demokratie (Volkspartij voor Vrijheid en Democratie, VVD), die linksliberalen Democraten 66 (D66), die für eine stärkere und direktere Beteiligung der Bürger im politischen System eintreten, sowie GrünLinks (GroenLinks) und die Sozialistische Partei (SP).

5.6

Verteidigung

Im Rahmen des im Jahr 1993 beschlossenen Umbaus der Streitkräfte zu einer Berufsarmee wurde seit Februar 1996 kein Wehrpflichtiger mehr eingezogen. Die Wehrpflicht endete offiziell im August 1996. Die Gesamtstärke der Streitkräfte liegt bei etwa 53 130 Mann (2004). Die Ausgaben für das Militär betragen 8 256 Millionen US-Dollar (2003).

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