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Griechenland

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Griechenland (Flagge und Hymne)Griechenland (Flagge und Hymne)
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5

Verwaltung und Politik

Im September 1968 billigte die griechische Wählerschaft eine neue, von der herrschenden Militärjunta entworfene Verfassung. Sie enthielt weiterhin die erbrechtliche Monarchie und erklärte Griechenland zu einer „Kron-Demokratie”; jedoch wurden dem König viele seiner früheren Befugnisse, die ihm durch die Verfassung von 1952 übertragen worden waren, entzogen. Am 1. Juni 1973 schaffte der Ministerrat die Monarchie ab und rief die Republik aus. Nach dem Zusammenbruch der Militärdiktatur im Juli 1974 wurde in Griechenland wieder ein parlamentarisch-demokratisches System eingeführt. Im Dezember 1974 lehnten die griechischen Wähler in einer Volksabstimmung die Wiedereinrichtung der Monarchie ab. Am 11. Juni 1975 trat eine neue republikanische Verfassung in Kraft.

5.1

Exekutive

Staatsoberhaupt und zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Staatspräsident. Er wird vom Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt (einmalige Wiederwahl möglich), er ernennt den Ministerpräsidenten aus den Reihen der Mehrheitspartei bzw. der stärksten Parlamentsfraktion und muss das vom Ministerpräsidenten gewählte Kabinett akzeptieren. Unter besonderen Umständen kann der Präsident den Ministerpräsidenten entlassen und das Kabinett auflösen; hierzu muss er den Rat der Republik, ein aus amtierenden und ehemaligen hohen Politikern bestehendes beratendes Gremium, einberufen. Der Präsident kann zudem sein Veto bei der Verabschiedung von Gesetzen einlegen und das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen.

5.2

Legislative

Die Legislative liegt bei der Nationalversammlung, dem Einkammerparlament mit 300 Mitgliedern (288 davon werden direkt gewählt, zwölf von den Parteien gestellt). Die Abgeordneten werden nach dem verstärkten Verhältniswahlrecht, das die Partei mit dem größten Stimmenanteil begünstigt, für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

5.3

Judikative

Gewöhnliche zivilrechtliche und strafrechtliche Fälle werden an Gerichtshöfen erster Instanz verhandelt. Gegen deren Urteile kann Berufung bei den Appellationsgerichten und schließlich Revision beim Obersten Gerichtshof, der höchsten juristischen Instanz, eingelegt werden. Das Oberste Tribunal ist letzte Entscheidungsinstanz in Verfassungsfragen. Alle Richter werden auf Lebenszeit ernannt.

5.4

Kommunalverwaltung

Seit der Verwaltungsreform von 1987 ist Griechenland verwaltungsmäßig in 13 Regionen (Diamerismata) untergliedert, die ihrerseits in 54 Verwaltungsbezirke (Nomoi) unterteilt sind. Die Mönchsrepublik Athos (336 Quadratkilometer, etwa 1 600 Einwohner) hat einen autonomen Status.

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