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ChileEnzyklopädieartikel
Artikelgliederung
Das Parlament (Congreso Nacional) besteht aus dem Abgeordnetenhaus, dessen 120 Mitglieder für vier Jahre gewählt werden, und dem Senat mit 48 Mitgliedern, von denen 38 frei gewählt und zehn auf Lebenszeit ernannt wurden, bis durch die reformierte Verfassung von 2005 die auf Lebenszeit verliehenen Sitze abgeschafft wurden. Es besteht Wahlpflicht für Bürger ab 18 Jahren.
Die höchste richterliche Gewalt wird in Chile vom Obersten Gerichtshof ausgeübt, der aus 21 Richtern besteht. Daneben gibt es im Land 17 Berufungsgerichte. Die Richter werden auf Lebenszeit vom Präsidenten und auf Empfehlung der obersten Richter ernannt. Das chilenische Rechtssystem entstand auf Basis des französischen und des spanischen Rechtswesens.
Chile gliedert sich verwaltungsmäßig in zwölf Regionen und die Hauptstadtregion Santiago. Die Regionen sind wiederum in insgesamt 50 Provinzen unterteilt. Die Gouverneure, die den einzelnen Regionen vorstehen, sowie die Regierungsbeamten der Provinzen werden vom Präsidenten ernannt.
Nach dem Militärputsch von 1973 wurden alle politischen Parteien verboten und erst 1987 wieder zugelassen. Aufgrund des besonderen Wahlrechts haben sich die Parteien zu zwei Bündnissen zusammengeschlossen: dem Mitte-links-Bündnis Concertación de Partidos por la Democracia (CPPD), zu dem die Christdemokratische Partei (Partido Demócrata Cristiano, PDC), die Sozialdemokratische Partei (Partido por la Democracia, PPD), die Sozialistische Partei (Partido Socialista, PS) und die Radikale Sozialdemokratische Partei (Radical Socialdemócrata, PRSD) gehören, sowie dem Rechtsbündnis Alianza por Chile, bestehend aus Nationaler Erneuerungspartei (Renovación Nacional, RN), Unabhängiger Demokratischer Union (Unión Demócrata Independiente, UDI) und einigen kleineren Parteien. Parteien, die keinem dieser Bündnisse angehören, haben kaum eine Chance, in das Parlament einzuziehen.
In Chile ist für alle Männer ab 18 Jahren ein einjähriger Militärdienst beim Heer oder ein zweijähriger bei Marine oder Luftwaffe Pflicht. Die Armee umfasst etwa 78 098 Soldaten, von denen 47 700 Mann beim Heer, 19 398 in der Marine und 11 000 in der Luftwaffe dienen.
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