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Indonesien

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Indonesien (Flagge und Hymne)Indonesien (Flagge und Hymne)
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5

Verwaltung und Politik

Indonesien ist eine Republik mit einer staatlich garantierten Verfassung. 1945 erklärte es seine Unabhängigkeit von den Niederlanden, und 1949 erkannte die ehemalige Kolonialmacht die souveräne Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien an. Ein Jahr später wurde das föderalistische Regierungssystem abgeschafft und eine zentralistisch regierte Republik errichtet.

Drei provisorische Verfassungen bestimmten die Regierungsform Indonesiens. Die erste wurde 1945 proklamiert, die zweite im Februar 1950, und die dritte wurde im August 1950 von dem provisorischen Repräsentantenhaus verabschiedet. 1959 stellte der Präsident per Dekret die Verfassung von 1945 wieder her, die in der Folgezeit mehrmals geändert wurde.

5.1

Exekutive

Nach der Verfassung von 1945 liegt die Exekutivgewalt in Indonesien beim Präsidenten. Seit 2004 wird der Präsident für fünf Jahre direkt vom Volk gewählt; zuvor wählte ihn das höchste Staatsgremium, die Beratende Volksversammlung, zu der auch die Mitglieder des Parlaments zählen. Der Präsident kann beliebig oft wieder gewählt werden, verfügt über weit reichende Befugnisse und kann im Notstand per Dekret allein regieren. Er ernennt die Minister des Kabinetts und führt den Vorsitz.

5.2

Legislative

Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament; allerdings hat der Präsident ein Vetorecht bei der Verabschiedung von Gesetzen. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Repräsentantenhaus (Dewan Perwakilan Rakyat, DPR), das sich seit 2004 aus 550 für jeweils fünf Jahre direkt gewählten Mitgliedern zusammensetzt (zuvor 500 Mitglieder, davon 38 ernannte Vertreter von Streitkräften und Polizei), und der Regionalversammlung (Dewan Perwakilan Daerah, DPD), in die jede der indonesischen Provinzen unabhängig von ihrer Größe zwei Vertreter entsendet. Ein weiteres Organ ist die Verfassunggebende Volksversammlung (Majelis Perwakilan Rakyat, MPR), die aus den Abgeordneten von Repräsentantenhaus und Regionalversammlung besteht und deren Kompetenzen sich seit 2004 im Wesentlichen auf die Amtseinführung des Präsidenten und Verfassungsfragen beschränkt; zuvor wählte sie den Präsidenten und den Vizepräsidenten und bestimmte die Richtlinien der Politik.

5.3

Judikative

Die Rechtsprechung verfügt über ein mehrstufiges System. Höchstes Gericht ist der Oberste Gerichtshof, dem Obergerichte – in den 14 größeren Städten – und Distriktgerichte nachgeordnet sind. In ganz Indonesien gilt ein einheitliches kodifiziertes Strafrecht. In zivilen Verfahren gilt hingegen für Indonesier das nicht kodifizierte Gewohnheitsrecht (Adatrecht), während für Ausländer aus dem Westen und aus Asien ein Rechtssystem gilt, das auf dem europäischen Zivilrecht beruht.

5.4

Kommunalverwaltung

Indonesien gliedert sich in 33 Provinzen, darunter zwei Sonderbezirke (Aceh und Yogyakarta) und der Hauptstadtbezirk Jakarta. Zwei Provinzen (Aceh und Papua) verfügen über weitreichende Autonomie; die ehemalige Provinz Osttimor wurde am 20. Mai 2002 unabhängig. Die Provinzen werden von Gouverneuren regiert, die von den jeweiligen Provinzparlamenten gewählt und vom Präsidenten bestätigt werden. Unterhalb der Provinzebene ist das Land in 440 Distrikte gegliedert.

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