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Ukraine

Enzyklopädieartikel
Multimedia
Ukraine (Flagge und Hymne)Ukraine (Flagge und Hymne)
Artikelgliederung
4.3

Medien

Die größte Tageszeitung ist die Vechernyi Kyiv. Radio und Fernsehen unterstehen mit Ausnahme einiger unabhängiger lokaler Radio- und Fernsehsender der Aufsicht eines staatlichen Komitees. Während 1989 noch etwa ein Drittel aller Zeitungen und Zeitschriften in Russisch gedruckt wurden, erhöhte sich nach Erlangung der Unabhängigkeit der Anteil an Presseerzeugnissen in Ukrainisch. Das Programm von Radio Kiew wird in ukrainischer und russischer Sprache ausgestrahlt.

5

Verwaltung und Politik

Die Ukraine ist nach der im August 1991 vom Obersten Sowjet der Ukrainischen Sowjetrepublik (SSR) verkündeten Unabhängigkeitserklärung eine unabhängige, demokratische Präsidialrepublik. Die Unabhängigkeit von der UdSSR und die Souveränität des ukrainischen Staates wurden im Dezember 1991 durch ein Referendum bestätigt. Im Juni 1996 wurde eine neue Verfassung verabschiedet. Nationalfeiertag ist der 24. August, der an die Erklärung der Unabhängigkeit 1991 erinnert.

5.1

Exekutive

Staatsoberhaupt ist der direkt vom Volk für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählte Präsident, der zunächst – ähnlich wie der russische Präsident – große exekutive Vollmachten innehatte; durch eine Verfassungsänderung im Dezember 2004 (in Kraft getreten am 1. Januar 2006) wurden die präsidialen Vollmachten jedoch zugunsten von Parlament und Ministerpräsident eingeschränkt. Der Ministerpräsident leitet den Ministerrat, der sowohl vom Staatspräsidenten als auch vom Parlament kontrolliert wird.

5.2

Legislative

Das Einkammerparlament ist der aus 450 Mitgliedern bestehende und auf vier Jahre gewählte Oberste Rat (Werchowna Rada).

5.3

Judikative

Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht des Landes. Seine Richter werden für fünf Jahre vom Parlament gewählt. Auf regionaler Ebene wird die richterliche Gewalt von den Mitgliedern der Volksgerichte ausgeübt.

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